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Besitzstörungsklage in Österreich - Klagen nach Deutschland möglich?


superveloce

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Hallo Zusammen,

ich habe mich heute Abend für ein paar Stunden auf einen Parkplatz eines Nagelstudios in Österreich gestellt, mit der Folge dass ich dann einen schönen handgeschriebenen Zettel mit "Besitzstörungsklage... ihr Fahrzeug wurde photographisch festgehalten etc." auf der Windschutzscheibe hatte.

Abgesehen davon dass die Geschäftszeiten des Ladens schon längst vorbei waren (Samstag Abend), waren neben mir noch mind. 3 Plätze frei, und da sagt man uns Deutschen nach wir wären kleinkariert X-)

Naja ich werde da anrufen und das persönlich regeln, ist der einfachste Weg, da mache ich mir auch garkeine Sorgen.

Was mich nur interessieren würde:

Wäre es überhaupt möglich diese Besitzstörungsklage (die es ja in Deutschland garnicht gibt?) nach Deutschland zu klagen? - Dazu muss man ja erstmal über das Kennzeichen den Halter ausfindig machen, was auch nicht so einfach ist?

Gibt es hier ein paar Rechtsexperten oder hat jemand hier persönliche Erfahrung?

Viele Grüße, Ludwig

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In Deutschland gibt es im Prinzip auch eine "Besitzstörungsklage", die darauf gerichtet ist, dass Du die Störung des fremden Besitzes beendest. Nur ist es so, dass die Störung ja längst beendet ist (Du bist ja weggefahren). Also wäre die Besitzstörungsklage mangels Rechtsscjutzbedürfnisses unzulässig.

Ich kenne natürlich nicht das Ösi-Recht - ich vermute aber, dass es dort nicht anders ist.

Was will der werte Herr dann von Dir? Schadensersatz? Welchen Schaden hast Du angerichtet? Aufwendungsersatz? Hat er Abschleppkosten gehabt? Ich glaube nicht. Unterlassung, dass Du da nicht wieder parkst? Scheint er mir nicht verlangt zu haben.

Du kannst ja mal nach dieser österreichischen Besitzstörungsklage googeln . Vielleicht ist das was völlig anderes als bei uns.

Ich würde nicht reagieren. Solche Leute haben einen Dachschaden.

Wie das mit dem internationalen Prozessrecht aussieht, ist wahrscheinlich recht kompliziert zu beurteilen. Da kann ich Dir nicht sicher helfen. Vom Gefühl her, würde ich mich aber nicht darauf verlassen, dass Du geschützt bist - eher schon darauf, dass gar kein Anspruch besteht.

Alles ohne Gewähr.

Nachtrag: Das scheint in Ösi-Land mit der Besitzstörungsklage anders zu sein als bei uns. Google mal einfach ne Runde. Da gibt es viele Beiträge. Google schlägt gleich "Besitzstörungsklage Österreich" vor.

Ändert nichts daran, dass solche Leute zum Kotzen sind.

Zettel wegschmeißen, fertig!

Da wird nie etwas kommen,

es wäre viel zu aufwändig eine Klage (und wenn über welchen Schaden??)

über Landesgrenzen zu führen!

Gast Alpinchen
Zettel wegschmeißen, fertig!

Da wird nie etwas kommen,

es wäre viel zu aufwändig eine Klage (und wenn über welchen Schaden??)

über Landesgrenzen zu führen!

Sehe ich genau so.

Ich hasse eigentlich solche chauvinistischen Vorurteile, aber meine Erfahrungen mit österreichischen Polizisten und bestimmten Mitbürgern beförden diese Vorurteile leider erheblich, ich weiß nicht, ob es an der problematischen Vergangenheit in der Beziehung Deutschlands zu Österreich liegt, aber wirklich gerne haben bestimmte Österreicher die Deutschen nicht.

Ich zitiere in bestimmten Situationen dann immer ganz gerne der großen Österreich-Beschipfer Thomas Bernhard, auch der Satz "Österreich, die Schweiz der Komfortlosigkeit" ist dann ganz hilfreich...

Trotzdem ein wunderbares Land mit einer großen Kultur und sehr vielen sehr freundlichen Menschen.

Ich kann dir nur sagen, das die österreichischen besitzstörungsklagen anders als in deutschland sind und die klage auch nicht viel kosten bzw. eh der störende die kosten trägt

Nachtrag, rufe den an entschuldige dich und du hast deinen frieden:-))!

Sofern es kein Ar*chloch ist wahrscheinlich die sinnvolste Variante als Erstreaktion.

Aber unterdrücke sicherheitshalber doch die Nummer, du willst es ihm ja dank Inverssuche nicht auch noch unnötig einfach machen :wink:

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo superveloce,

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1

Danke für die zahlreichen Antworten.

Ich habe die Sache nochmal überdacht und werde eurem Rat folgen und nichts machen.

Solch eine unverschämte Aktion will ich nicht noch bekräftigen indem ich dem *****en der nichts besseres zu tun hat als am Samstag Abend so einen Zettel zu schreiben noch Recht gebe.

Kommen wird da wohl eh nichts.

Ahja: Hatte gestern Abend dann auf meinem zum Wohnhaus gehörigem Parkplatz wieder einen Zettel á la Besitzstörungsklage auf der Scheibe... zur Zeit haben wohl alle hier nen Schatten, naja dem werd ich was erzählen.

War beidesmal in Österreich, in deutschen Breitengraden hab ich ja von dieser Besitzstörungsklage noch nie etwas gehört, das Letztere hat sich mittlerweile schon aufgeklärt - war wohl ein Nachbar der meinte der Parkplatz gehöre ihm :wink:

Kommen wird da wohl eh nichts.

Ahja: Hatte gestern Abend dann auf meinem zum Wohnhaus gehörigem Parkplatz wieder einen Zettel á la Besitzstörungsklage auf der Scheibe... zur Zeit haben wohl alle hier nen Schatten, naja dem werd ich was erzählen.

Naja, bei dem derzeitigen Wetter ist so ein bischen Schatten gar nicht mal verkehrt.

Spaß beiseite, aus diesen Klagen wird nichts kommen. Erstens muß er Dich hier in Deutschland verklagen. Und bei uns gilt die Fahrerhaftung. Dann müßte nämlich der Kläger nachweisen, daß Du gefahren bist. Und dann auch noch die Kosten.....

Das sind wohl alles menschen, die nichts zu tun haben und ein augenscheinlich wenige erfülltes, nicht glückliches und eher mürrisches Leben mit einem gestörten Verhältnis zur schönen Umwelt zu haben. Die haben-so mein subjektives Empfinden- nicht nur ein Brett, sondern ein ganzes Kantholz vor dem Kopf.

Österreich ist sehr schön - zum durchfahren auf dem Weg nach Maranello oder Mugello. Vorher tanken und essen. Augen zu und durch und dann nach dem Brenner mit einem glückseligen Lächeln an der Autostada einen excellenten Espresso genießen.......

Adios

Gast Alpinchen

Österreich ist sehr schön - zum durchfahren auf dem Weg nach Maranello oder Mugello. Vorher tanken und essen. Augen zu und durch und dann nach dem Brenner mit einem glückseligen Lächeln an der Autostada einen excellenten Espresso genießen.......

Hm, da sag' ich jetzt aus Höflichkeit Dir gegenüber nichts mehr dazu. :(

Ich habe am vergangenen Wochenende wieder einmal erFahren, dass Österreich IMMER eine Reise wert ist. :-))!

:wink::wink:

Du weißt doch, "wer Ironie findet, darf sie behalten!":wink::wink:

Bitte nicht wörtlich auf die noch viel berühmtere Goldwaage legen. Bei dem aktuelen Goldpreis wird einem da nähmlich schnell schwindelig......:wink::wink::wink:

Adios

  • 2 Wochen später...

also ich hatte vor 2 Monaten in Innsbruck/Österreich auch so einen Zettel am Auto hängen und habe vor ca. 3 Wochen nen Brief per Einschreiben in Deutschland erhalten. Dort werden knapp 800 Euro gefordert (zusammengesetzt aus einer Strafe, Verfahrenskosten und Anwaltskosten...). Tag für eine Gerichtsverhandlung in Österreich ist auch gleich angeführt.

Das Auto ist nicht auf mich sondern auf meinen Vater angemeldet. Trotzdem hat mir ein Freund geraten mich vor einer Verhandlung mit dem gegnerischen Anwalt zu verständigen und zu versuchen, die 800 Euro auf 200 runterzudrücken.

Ich bin ADAC plus Mitglied - werde also erstmal mal einen Anwalt kontaktieren - überhaupt 800 Euro zu verlangen find ich nämlich schon ein bissl frech :)

werd mich mal melden, wenn was passiert

grüße

Gast Alpinchen
also ich hatte vor 2 Monaten in Innsbruck/Österreich auch so einen Zettel am Auto hängen und habe vor ca. 3 Wochen nen Brief per Einschreiben in Deutschland erhalten. Dort werden knapp 800 Euro gefordert (zusammengesetzt aus einer Strafe, Verfahrenskosten und Anwaltskosten...). Tag für eine Gerichtsverhandlung in Österreich ist auch gleich angeführt.

Das Auto ist nicht auf mich sondern auf meinen Vater angemeldet. Trotzdem hat mir ein Freund geraten mich vor einer Verhandlung mit dem gegnerischen Anwalt zu verständigen und zu versuchen, die 800 Euro auf 200 runterzudrücken.

Ich bin ADAC plus Mitglied - werde also erstmal mal einen Anwalt kontaktieren - überhaupt 800 Euro zu verlangen find ich nämlich schon ein bissl frech :)

werd mich mal melden, wenn was passiert

grüße

Kann das sein, dass da so etwas wie die Internet-Abmahn-Abzocke entsteht?

Ähnliches können wir hier beobachten.

Da hat jemand einen größeren Parkplatz in der Nähe einer Diskothek, der nach 18:00 Uhr eigentlich völlig ungenutzt ist.

An der Einfahrt steht ein Schild, dass das Parken für unberechtigte verboten ist.

Wer dann nach 18:00 Uhr dort drauf fährt, wird einfach ohne Warnung abgeschleppt.

Der Abschlepper ist der Bruder des Parkplatzinhabers. Das ganze ist völlig legal.

Der Mann macht sein Geschäft wohl abends von 18:00 bis 22:00 Uhr. :evil:

Eine Schranke hat er bis heute nicht installiert; die würde ja das Geschäft verderben.

Kann das sein, dass da so etwas wie die Internet-Abmahn-Abzocke entsteht?

Ähnliches können wir hier beobachten.

Da hat jemand einen größeren Parkplatz in der Nähe einer Diskothek, der nach 18:00 Uhr eigentlich völlig ungenutzt ist.

An der Einfahrt steht ein Schild, dass das Parken für unberechtigte verboten ist.

Wer dann nach 18:00 Uhr dort drauf fährt, wird einfach ohne Warnung abgeschleppt.

Der Abschlepper ist der Bruder des Parkplatzinhabers. Das ganze ist völlig legal.

Der Mann macht sein Geschäft wohl abends von 18:00 bis 22:00 Uhr. :evil:

Eine Schranke hat er bis heute nicht installiert; die würde ja das Geschäft verderben.

So in etwa kommt mir das auch vor, eine richtig armseelige Art um an Geld zu kommen.... zumal bei den Besitzstörungsklagen in Österreich laut meinen Informationen quasi das gesamte Bußgeld dazu verwendet wird um die Kosten des Anwalts zu decken, der Kläger sieht also nichts davon.

@phybsz: Ich habe kürzlich mit einem österreichischem Anwalt gesprochen und er meinte auch, wie ToniTanti oben erwähnt hat, dass man dir erstmal nachweisen muss, dass du gefahren bist. Halte uns bitte auf dem Laufenden.

Viele Grüße

  • 4 Jahre später...

Ich habe eine Besitzstörungsklage aus Salzburg am Hals....... Anwaltsschreiben kam mit dem Gerichtsverhandlungstermin im Januar 2015... hat schon jemand Erfahrung damit gemacht und kann mit einen Tip geben???

Hatte ich auch mal vor 2 Jahren, habe einfach gewartet was kommt aber bei mir ist nie etwas angekommen. Ich denke es gibt solche und solche Personen in Österreich.

Nicht zu vergessen die schätzvariante von der Polizei dort, die dürfen schätzen und je nach dem wie man gefahren ist eine Geldstrafe auftragen.

Wann liegt eine Besitzstörung vor ?

Link.

https://www.wko.at/Content.Node/Service/Wirtschaftsrecht-und-Gewerberecht/Allgemeines-Zivil--und-Vertragsrecht/Zivilrecht-allgemein/Besitzstoerung_-_allgemeiner_Ueberblick.html

Ich bin an einem Sonntag auf einem der 5 Parkplätze der Anwaltskanzlei gestanden die mich jetzt verklagen will.... wie gesagt Gerichtstermin hab ich schon zugestellt bekommen und der Streitwert liegt bei 780,-- Euro. Zum Termin werd ich mit Sicherheit nicht erscheinen da ich Angst hab noch in Beugehaft genommen zu werden und meine Angehörigen mit dem geforderten Geld anrücken müssen. Ich find die Angelegenheit ziemlich krass und mich würde es halt intressieren ob schon ein Deutscher in Österreich deswegen verurteilt wurde und er die Zivilstrafe dann auch bezahlt hat.

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Gast
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