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Anzahl der Personen im PKW


JohBon

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So...hier die Auflösung:

Generell bekommt man auf jeden Fall eine Strafe, wenn man mehr Leute ins Auto packt, wie Plätze eingetragen sind.

Das wäre ein Verstoß gegen die "Straßenverkehrszulassungsordnung".

Hat nix mit der STVO zu tun.

Man bekommt zwar keine Punkte oder Führerscheinentzug, aber verboten ist es auf jeden Fall.

Ist ja eigentlich logisch. Im FZG-Schein ist eine bestimmte Anzahl von Sitzplätzen eingetragen und die steht nicht zum Spaß dort.

Wenn Du andere Reifen fährst, wie die eingetragenen, zahlst Du ja auch.

Das ist im Prinzip das Selbe.

Man muß sich an das halten, was im Schein steht.

Trotzdem kommt es auf den Polizisten und seine Laune an, wie hoch die Strafe wird. Mit viel Glück und einem netten Polizisten kommt man evtl. auch ohne Bußgeld davon.

Die Infos hab ich, wie oben schon geschrieben; von einem Oberstaatsanwalt für das Verkehrsrecht und ich hab noch zusätzlich bei der Verkehrspolizei angerufen. Die haben mir exakt das Gleich erzählt.

Damit sollte eigentlich alles klar sein.

Gruß Stefan

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