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Hilfe ich wurde abgezockt !!


Nugmen

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Also auf keinen Fall bloß per Mail, sondern in schriftlicher Form per Einschreiben.

Damit müsste sie doch dann aus dem Schneider sein, oder?

Danke für eure Antworten!

Ich dachte du studierst BWL, da haste doch auch diese schrecklich langweiligen und nervigen Juraklausuen :D

Sollteste doch wissen wie das läuft 8)

2 Wochen Wiederrufrecht einhalten und die Sache ist erledigt.

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Ich dachte du studierst BWL, da haste doch auch diese schrecklich langweiligen und nervigen Juraklausuen :D

Sollteste doch wissen wie das läuft 8)

Das kommt erst noch, bis jetzt hatten wir nur so Perlen wie betriebswirtschaftliche Steuerlehre. :puke::lol:

Aber danke schonmal für die Antworten, ich wollte nur wissen ob die Sache mit der Widerrufserklärung vom Tisch ist und ob eventuelle Post von irgendeinem Anwalt dann direkt in die Tonne wandern kann.

Das kommt erst noch, bis jetzt hatten wir nur so Perlen wie betriebswirtschaftliche Steuerlehre. :puke::lol:

Aber danke schonmal für die Antworten, ich wollte nur wissen ob die Sache mit der Widerrufserklärung vom Tisch ist und ob eventuelle Post von irgendeinem Anwalt dann direkt in die Tonne wandern kann.

Der Kelch mit Steuerlehre ist zum Glück an mir vorbei gegangen, auf den Juramüll kannst du dich aber schon freuen. Ich kenne nichts was so laaangweilig war, noch nicht mal Buchführung war so schrecklich.

Die zwei Wochen Wiederrufsrecht hat sie in jedem Fall, kann dir noch die Paragraphen raussuchen wenn du willst.

Hier sind doch genug, die das Schlafmittel unter den Studienfächern (kurz Jura) belegt haben, die sollten das doch aus dem Ärmel schütteln können :???:

Hier sind doch genug, die das Schlafmittel unter den Studienfächern (kurz Jura) belegt haben, die sollten das doch aus dem Ärmel schütteln können :???:

Jurastudenten liegen um diese Zeit schon im Bettchen. O:-)

Lass mal gut sein mit dem §, das bekomme ich bei Bedarf noch selbst hin.

PS: Buchhaltung 1,3. Das war echt einfach.

PS: Buchhaltung 1,3. Das war echt einfach.

Einfach war es wirklich, aber auch sowas von stupiede. Da waren mir sogar die schierigen Fächer lieber.

Ich erinner mich noch, dass der Dozent (der Prof hat sich zu der Veranstaltung nicht herabgelassen) mal im Micky Maus T-Shirt erschienen ist.

War glaube ich meine erste Klausur die ich an der Uni geschieben habe, müsste mal nachgucken was es für eine Note war :D

Ja, auch wir Schnarchnasen sind um die Zeit noch online.

Aber helfen will ich jetzt nicht mehr :D

Edit: Na gut: Eine Lösung eines theoretischen Falls des Widerrufs sieht so aus:

Bei solch kritischen Vorgängen mit laufender Frist (hier 14-tägiges Widerrufsrecht) empfiehlt es sich, den Brief persönlich abzugeben. Einschreiben mit Rückschein können z.B. bei der Post auch nicht abgeholt werden und werden darauf zurück geschickt. Und wer sagt Dir beim Einwurf-Einschreiben, dass der Postbote den Brief in den richtigen Briefkasten geworfen hat.

Sollte die Firma groß genug sein, dürfte es natürlich kein Problem sein, den Brief zuzustellen. Nur wer sagt, dass auch der richtige Brief im Kuvert war?

Ergo: Am sichersten ist immer noch das persönliche Erscheinen. Aus Beweisgründen könnte man z.B. eine beglaubigte Kopie der Widerrufserklärung vom Empfänger unterschreiben lassen.

Ja, auch wir Schnarchnasen sind um die Zeit noch online.

Aber helfen will ich jetzt nicht mehr :D

Edit: Na gut: Eine Lösung eines theoretischen Falls des Widerrufs sieht so aus:

Bei solch kritischen Vorgängen mit laufender Frist (hier 14-tägiges Widerrufsrecht) empfiehlt es sich, den Brief persönlich abzugeben. Einschreiben mit Rückschein können z.B. bei der Post auch nicht abgeholt werden und werden darauf zurück geschickt. Und wer sagt Dir beim Einwurf-Einschreiben, dass der Postbote den Brief in den richtigen Briefkasten geworfen hat.

Sollte die Firma groß genug sein, dürfte es natürlich kein Problem sein, den Brief zuzustellen. Nur wer sagt, dass auch der richtige Brief im Kuvert war?

Ergo: Am sichersten ist immer noch das persönliche Erscheinen. Aus Beweisgründen könnte man z.B. eine beglaubigte Kopie der Widerrufserklärung vom Empfänger unterschreiben lassen.

Ja da kann ich mich auch noch grob dran erinnern, dass Einschreiben so ihre Tücken haben.

Mal eine Frage, Firmen die ihre Email AD angeben (auf Visitenkarten oder dem Briefkopf), müssen doch ihre Email auch abrufen und diese werden doch rechtlich wie Briefe gewertet. Somit wäre es doch genausosicher eine Email zu schicken, wie ein Einschreiben. Oder?

OT: Man sollte den Schnarchnasen in der Fußball IG mal was auf die Sprünge helfen, da schreibt ja keiner.

Ich will euch ja auch nicht ständig bloß mit Borussia auf den Nerv gehen :oops:

Ja da kann ich mich auch noch grob dran erinnern, dass Einschreiben so ihre Tücken haben.

Mal eine Frage, Firmen die ihre Email AD angeben (auf Visitenkarten oder dem Briefkopf), müssen doch ihre Email auch abrufen und diese werden doch rechtlich wie Briefe gewertet. Somit wäre es doch genausosicher eine Email zu schicken, wie ein Einschreiben. Oder?

OT: Man sollte den Schnarchnasen in der Fußball IG mal was auf die Sprünge helfen, da schreibt ja keiner.

Ich will euch ja auch nicht ständig bloß mit Borussia auf den Nerv gehen :oops:

Ich würde zusätzlich eine Mail schreiben, aber gerade bei solchen Drückermethoden wäre mir das nicht Beweis genug. Mail und Bestätigung jeweils mit qualifizierter elektronischer Signatur wären in diesem Fall das Optimum.

Re @ OT: Schreib nur, dafür sind die IGs ja da.

Kleiner Hinweis:

Der Countdown des Widerrufsrechtes beginnt erst mit der entsprechenden schriftlichen (!) Belehrung zu laufen. :wink:

Nach § 355 BGB ist ein Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher mittels einer Widerrufsbelehrung über dieses Recht und die Folgen der Ausübung aufzuklären. Erst mit dem Zugang (z.B. per E-Mail, Fax oder Post) einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung setzt der Unternehmer die Widerrufsfrist in Gang. Kommt der Unternehmer dieser Pflicht nicht oder nicht vollständig nach, kann sich der Verbraucher von dem geschlossenen Vertrag jederzeit ohne Begründung wieder lösen.

Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung muss bestimmten formalen Anforderungen genügen. Dazu gehört der Zugang in Textform (z.B. per E-Mail, Fax oder Post), weshalb eine bloße Darstellung auf der Webseite nicht ausreicht. Die Widerrufsbelehrung muss klar und verständlich formuliert sein, so dass aus ihr hervorgeht,

* dass ein Widerrufsrecht besteht und wie es auszuüben ist;

* an welche ladungsfähige Anschrift der Widerruf zu richten ist;

* wann die Frist zu laufen beginnt;

* und welche Rechtsfolgen damit verbunden sind.

Die Widerrufsfrist beginnt frühestens dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat - das bedeutet, ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ist ein Widerruf unbefristet möglich. Erfolgt die Belehrung erst nach Vertragsschluss, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat.

Eine wirksame Widerrufsbelehrung muss folgende Anforderungen erfüllen:

* Sie muss in Textform dauerhaft beim Kunden vorliegen (Text auf Webseite genügt nicht).

* Sie muss den Verbraucher darüber belehren, dass er ein Widerrufsrecht hat, und wie er es ausüben kann.

* Sie muss Namen und Anschrift desjenigen enthalten, an den die Widerrufserklärung bzw. die Warenrücksendung zu richten ist.

* Sie muss einen Hinweis auf den Beginn der Widerrufsfrist enthalten.

* Beim Haustürgeschäft muss die Widerrufsbelehrung außerdem einen Hinweis auf die Rechtsfolgen des Widerrufs enthalten (§ 312 Abs. 2 BGB).

Ist schon fast alles gesagt.

Widerruf per Einschreiben mit Rückschein, korrekt!

UND ZUSÄTZLICH vor einem Zeugen den Brief (den der Zeuge auch gelesen hat!) in den Umschlag einlegen,

könnte sonst ja auch ein weißes Blatt drin sein.

UND ZUSÄTZLICH vor einem Zeugen den Brief (den der Zeuge auch gelesen hat!) in den Umschlag einlegen,

könnte sonst ja auch ein weißes Blatt drin sein.

Da man sich ja heute wirklich gegen jeden Mist absichern muss: Gibt es offizielle Stellen (z.B. die Post) die eine solche Beglaubigung (auch gerne gegen Gebühr) vornimmt?

Da man sich ja heute wirklich gegen jeden Mist absichern muss: Gibt es offizielle Stellen (z.B. die Post) die eine solche Beglaubigung (auch gerne gegen Gebühr) vornimmt?

Nennt sich Notar, Rechtsanwalt

und macht das gegen GebührO:-)

hohe Gebühr!

Halt ich für übertrieben, Zeuge(n) sollten halt seriös sein und nicht unbedingt aus der eigenen Familie kommen!

Halt ich für übertrieben, Zeuge(n) sollten halt seriös sein und nicht unbedingt aus der eigenen Familie kommen!

Und auch ganz wichtig, sie sollten nicht in einem Abhängigkeitsverhältnisstehen.

mecki

Geh einfach in die nächste Polizeistation und erzähl von Deinem Problem ... und dann bitte freundlich einen der dortigen Polizisten das "Eintüten" des Einschreibens zu bezeugen. Einen glaubwürdigeren "Zeugen" wird es vor Gericht nicht geben. :wink: Habe das selbst schon ein paar mal gemacht. Musst nur freundlich und nett sein; Sind auch nur Menschen. Gib ´nen 5er für die Kaffeekasse. Ist billiger als jeder Notar oder Anwalt. Pastor oder Pfarrer machen sowas übrigens auch ... für´n Klingelbeutel.

Geh einfach in die nächste Polizeistation und erzähl von Deinem Problem ... und dann bitte freundlich einen der dortigen Polizisten das "Eintüten" des Einschreibens zu bezeugen. Einen glaubwürdigeren "Zeugen" wird es vor Gericht nicht geben. :wink: Habe das selbst schon ein paar mal gemacht. Musst nur freundlich und nett sein; Sind auch nur Menschen. Gib ´nen 5er für die Kaffeekasse. Ist billiger als jeder Notar oder Anwalt. Pastor oder Pfarrer machen sowas übrigens auch ... für´n Klingelbeutel.

Saugute Idee! Hätte von mir sein können, warum nur nicht :oops:

Ich würde Euch bitten, die anwaltliche / notarielle Variante zu präferieren :D

Ist zwar der :D dahinter. Liegt aber auch ein Körnchen Wahrheit dahinter.

Wenn man es auf die Spitze treiben will, und nur die ist sicher muß der Zeuge

den Brief kopieren und auf der Kopie bestätigen, daß er diesen Brief selber eingetütet hat und selber aufgegeben hat.

Nur das ist sicher.

Der Trick mit dem "leeren" Umschlag oder dem leeren Papier wird nicht nur von Anwälten gerne benutzt. Aber jeder ordentliche Posteingang hat das im Griff.

Edit, habe den Thread nicht verfolgt. Entschuldigung wenn schon erwähnt.

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