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Unberechtigt abgeschleppt/umgesetzt


Telekoma

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Hallo Ben,

ich würde sowas nicht auf mir sitzen lassen und per Anwalt (du bekommst leider persönlich keine Akteneinsicht, nur den Anwalt bekommt diese) den Entscheid anfechten.

Finde ich sehr gewagt.

Immerhin war er ja nichtmal dabei um die Aussage seines Bekannten irgendwie nachvollziehen zu können.

Falsch geparkt, abgeschleppt. So siehts für mich aus. Ob gerechtfertigt oder nicht entscheiden wir leider nicht selbst. :wink:

Das ist es ja eben - sicher wird er sich rausgeredet haben.

Vielleicht - oder sogar ganz sicher, hat er es ja selbst nicht gemerkt.

War ja auch kein Vorsatz.

Die Frage ist eben nur, ob an einer der einsamsten Bushaltestellen Berlins gleich der Abschlepper kommen muss. Stichwort Verhältnismäßigkeit.

Vielleicht hat ja auch der Busfahrer einen schlechten Tag gehabt und das ganze klar gemacht.

Die haben das Auto 100 Meter weiter um die Ecke wieder abgestellt. X-)

Die rote Leuchte für die Alarmanlage blinkte noch schnell. Wird sicher ganz schön gehupt haben der Kleine.

@Marc: Ach gewagt - no risk, no fun - das ist mein Motto! :D

Wenn das Auto wirklich berechtigt abgestellt wurde, würde ich das nicht auf mir sitzen lassen, schon gar nicht die Kosten des Abschleppunternehmens.

@Chris

Also ein Parkplatz war dort nicht gerade ausgewiesen. Die ganze Wahrheit über den Abstand ist auch noch offen.

"Berechtigt" ist was anderes.

Ob das Abschleppen allerdings berechtigt war, das ist für mich die Frage.

Nur sind das alles wieder so wenig eindeutige Dinge, dass es mir jetzt schon davor graut, das anzufechten.

zahlt sich auch gar nicht aus das anzufechten. Wenn du selbst gefahren wärst und 100% davon überzeugt, dann kann man es riskieren. Wenn man Rechtsschutzversichert ist. ANsonsten werden die Anwaltskosten und der Aufwand schon sehr bald die effektiven Abschleppgebühren übersteigen...

Also heisst das jetzt: Ich muss die Anwaltskosten vorstrecken, wenn ich das Foto sehen will, oder bekomme ich das auch so - wie bei Fahrerfeststellung im Rahmen vom Geschwindigkeitsverstößen?

Nein, das heißt es nicht. Du musst erst mal keinen Anwalt einschalten. Schriftlich die Akteneinsicht beantragen. Sollte ohne Probleme möglich sein.

"Nulla poena sine lege"

Zu dem Hinweis, dass die Abschleppunternehmen Fotos schießen sei gesagt, dass das nicht war ist. Die Abschleppunternehmen machen "nüscht". Sie schleppen auf Anordnung der Ordnungsbehörde ab. Zeuge ist i. d. R. das Politess(chen).

Telekoma, in der ADAC Plus Mitgliedschaft ist auch eine Verkehrsrechtsschutz enthalten, wäre für dich ne Überlegung wert, dann kannst du ohne Kosten rumstreiten und dein Auto sogar abschleppen lassen wann du willst :D

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Telekoma,

 

schau doch mal hier zum Thema Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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Telekoma, in der ADAC Plus Mitgliedschaft ist auch eine Verkehrsrechtsschutz enthalten, wäre für dich ne Überlegung wert, dann kannst du ohne Kosten rumstreiten und dein Auto sogar abschleppen lassen wann du willst :D

Wenn sowas für die CP-Plusmitgleidschaft angeboten wird denke ich da mal drüber nach. :D

Falsch!

Die ADAC Plusmitgliedschaft enthällt keinen Rechtschutz!

Lediglich eine erste rechtsberatung wird bezahlt!

Früher war die REchtschutz mit drin, bin auch mal drauf reingefallen und habe dann einen anwalt beauftragt und der ADAC die leistung verweigert, weil man die Leistung ein Jahr zuvor gestrichen hatte.

Falsch!

Die ADAC Plusmitgliedschaft enthällt keinen Rechtschutz!

Lediglich eine erste rechtsberatung wird bezahlt!

Früher war die REchtschutz mit drin, bin auch mal drauf reingefallen und habe dann einen anwalt beauftragt und der ADAC die leistung verweigert, weil man die Leistung ein Jahr zuvor gestrichen hatte.

Sorry, wusste nicht dass es sich geändert hat

ich habe noch den alten Vertrag, aber gut zu Wissen, Danke :-))!

Nein, das heißt es nicht. Du musst erst mal keinen Anwalt einschalten. Schriftlich die Akteneinsicht beantragen. Sollte ohne Probleme möglich sein.

"Nulla poena sine lege"

Hallo Uwe,

das Gesetz ist doch gegeben. Kann man eigentlich selbst Akteneinsicht bekommen? Ich dachte, die bekommt nur der Anwalt?

Gruß

Christian

danke, werd ich mal machen

aber auf meiner Karte steht groß "mit ADAC Verkehrs-Rechtsschutz" und der ADAC bietet ja auch den Wechsel auf den neuen Rechtsschutz an, daher gehe ich nicht davon aus

aber fragen kost nix, ausser vielleicht den ADAC wenn ich kündige wenn mir hier einfach irgendwas gestrichen wurde

so, hab mal freundlich per Mail angefragt, mal sehen was dabei rauskommt

das Gesetz ist doch gegeben. Kann man eigentlich selbst Akteneinsicht bekommen? Ich dachte, die bekommt nur der Anwalt?

Hallo Christian,

nein, gem. § 49 (1) kann dem Betroffenen Einsicht in die Akten unter Aufsicht gewährt werden, soweit nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen!

Hier ist insbesondere der zweite Halbsatz von Bedeutung.

Wenn Du also Akteneinsicht fordern willst, um dich bei dem Politess(chen) zu rächen, kannst Du Probleme bekommen :-)

  • 2 Wochen später...

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