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Nicht eingetragene Auspuffanlage


arndt556

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Hallo zusammen!

Meine Frage dreht sich um Tüv Eintragungen. Jeder den ich bisher gefragt habe erzählte mir etwas anderes. Vielleicht kann jemand hier auflösen was genau passieren kann, wenn man bei einer Kontrolle mit nicht freigegebenen Teilen (also ohne ABE) oder gar mit nicht eingetragenen Teilen (die, die eigentlich eine Sonderabnahme benötigen) passieren kann?

Wäre wahrscheinlich gut für den einen oder anderen, vor allem aber interessiert mich hier die rechtliche Lage. Was kann im Falle eines Unfalls passieren, wer kann einem das Auto stilllegen, was für Konsequenzen kann es nach sich ziehen (Geldstrafe,Punkte,Fahrverbot,Versicherung erlischt)?

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Ein Blick in den Bußgeldkatalog ist in dieser Frage schon mal ganz hilfreich.

Bei nicht eingetragenen Anbauteilen erlischt der Versicherungsschutz. Das allein sollte schon Grund genug sein, entweder Teile mit einer ABE zu kaufen oder auch wirklich alles bei TÜV eintragen zu lassen.

Ein Verkehrsunfall, wo der Beschuldigte mit nicht eingetragenen Teilen unterwegs war, vielleicht noch Personenschäden, können den Fahrzeugführer für den Rest des Lebens finanziell ruinieren. Die Versicherung zahlt den Schaden, holt sich diesen aber auf dem Zivilproßessweg vom Unfallverursacher wieder zurück. Entweder als Einmalzahlung oder in "bequemen, monatlichen, lebenslangen Raten".

Adios

Gibt es eigentlich eine Höchstgrenze für Regressansprüche der Versicherung?

Und: Ich glaube nicht, dass der Versicherungsschutz automatisch erlischt. Zahlen tut die Versicherung in jedem Fall erst einmal und Regressansprüche sollten doch nur geltend gemacht werden können, wenn der Einfluss des nicht eingetragenen Teils beim Unfall o.Ä. bewiesen werden kann. Oder?

Die Versicherung kann doch kaum bei einem Auffahrunfall die nicht eingetragenen Heckleuchten als Grund aufführen. Wie sieht das in einem solchen Fall aus?

Die Versicherung kann doch kaum bei einem Auffahrunfall die nicht eingetragenen Heckleuchten als Grund aufführen. Wie sieht das in einem solchen Fall aus?

Ich würde rein ausm Bauchgefühl heraus sagen, dass gerade bei deinem gewschilderten Beispiel durchaus ein Zusammenhang bestehen könnte. Zumindest aus Sicht der Versicherung.

Aber wie sieht es aus bei einem Frontalcrash und nicht eingetragenen Auspuffanlagen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass da irgendwo ein Zusammenhang gefunden werden kann...

Es spielt für die Argumentation der Versicherung keine Rolle, ob ein nicht eingetragenes Teil ursächlich, mitverantwortlich oder zumindest mitbeeinflussen zu einem Unfall war. Oder aber überhaupt keinerlei Einfluß auf einen Unfall hatte.

Die Versicherung geht davon aus, daß wenn ein Teil nicht eingetragen also bewilligt ist, das ganze Fahrzeug nicht zum Verkehr zugelassen ist - das heißt keine Betriebsbewilligung vorliegt und demnach es also überhaupt nicht am Verkehr teilnehmen dürfte. Somit besteht also auch keinerlei Versicherungsschutz für dieses gesamte Fahrzeug, unabhängig davon ob das bestimmte Teil Einfluß auf den Unfall hatte oder nicht.

...wenn ein Teil nicht eingetragen also bewilligt ist, das ganze Fahrzeug nicht zum Verkehr zugelassen ist - das heißt keine Betriebsbewilligung vorliegt und demnach es also überhaupt nicht am Verkehr teilnehmen dürfte. Somit besteht also auch keinerlei Versicherungsschutz für dieses gesamte Fahrzeug, unabhängig davon ob das bestimmte Teil Einfluß auf den Unfall hatte oder nicht.

...ist das jetzt Deine Vermutung oder gibt´s dafür auch eine Quelle ?

Ansonsten wäre ja die Fahrt zum TÜV zwecks Eintragung per Definition nicht versichert, ein Unding in unserer heiligen Bürokratie.

Gruß, Georg

Es wird dann, wie immer, der Einzelfall seitens der Versicherung akribisch geprüft. Und ja, die Versicherung geht, was die Haftpflichtversicherung betrifft, in Vorleistung, um sich das Geld auf dem Weg des Zivilprozesses wiederzuholen. In dem dann wohl üblichen gerichtlichen Streitverfahren liegt es dann auch am Beklagten, die nicht vorhandene Kausalität zwischen den nicht eingetragenen Anbauteilen und dem Unfall zu beweisen. Und das wird dann bei fahrrelevanten Teilen sehr schwer werden. Innerhalb der TK oder VK zahlt die Versicherung definitiv nicht aus. Da bleibt dann dem Geschädigten wohl nur das Klageverfahren. Und das wird dann von der Versicherungswirtschaft auch gerne mal durch die Instanzen getragen, was durchaus mehrere Jahre dauern kann. Solange erhalt der Geschädigte dann eben auch kein Geld.

Ergo: Unfall, Punkte, Versicherungsstreit, kein Geld. Und dann mit der Vorgeschichte eine neue Versicherung abzuschließen ist auch nicht gerade "easy going".

Ob sich das alles lohnt, wage ich ernsthaft zu bezweifeln.

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