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Polizei darf frisierte Motorroller einstampfen


Niko

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Ich denke man muss da einen Unterschied machen, ein Motorroller hat eine definierte Höchstgeschwindigkeit per Gesetz verordnet, d.h. wenn er frisiert ist und damit die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet dann ist er nicht mehr verkehrssicher.

Wenn ein Auto einen anderen Auspuff hat, ist es vielleicht nicht regulär aber immer noch verkehrssicher, da hat Dieter durchaus recht mit dem Hinweis auf die Verhältnismässigkeit.

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Aber ist es hier nicht so, daß deswegen nicht ausdrücklich eine zu begutachtende Stelle, im Sinne eines " Gutachten " zu rate gezogen wird ?

Der Steuerberater, der Betriebsleiter, der Anlagebetreiber, ist keine ausdrückliche Person, mit gutachterlichen besonderem Status.

Bleiben wir beim Edelstein-Experten. Dieser zertifiziert einem Klienten die Echtheit eines Steins. Der Klient verkauft den Stein für viel Geld unter Hinweis auf das Zertifikat. Dann stellt sich heraus, der Edelstein ist doch nicht echt. Der Kunde Deines Klienten wird sich dann sicher nicht an Dich (als den Zertifikat-Aussteller) halten, vielmehr an Deinen Klienten direkt. Dieser mag sich dann wiederum an Dich wenden, aber den Ärger hat erstmal Dein Klient mit seinem Kunden. Und ob Dein Klient seinen Schaden wirklich komplett ersetzt bekommt, steht sehr zu bezweifeln. Denn Du wirst Deinem Klienten gegenüber versuchen nachzuweisen, daß selbst Du nur nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet hast und ihm allenfalls die Kosten für das Zertifikat erstatten wollen. Niemals aber seinen gesamten Schaden.

Genauso ist es mit dem TÜV- oder DEKRA-Gutachter. Zunächst hast Du den Schaden zu tragen. An wen Du Dich anschließend damit wendest, ist Deine Sache.

Wobei die Sache natürlich immer komplizierter wird, wenn ein "staatlich vereidigter" Gutachter ins Spiel kommt. Dann wird die Geschichte anders ausgehen.

Wenn ein Auto einen anderen Auspuff hat, ist es vielleicht nicht regulär aber immer noch verkehrssicher, da hat Dieter durchaus recht mit dem Hinweis auf die Verhältnismässigkeit.
Freilich liegt Dieter richtig. Es geht ja jetzt auch um Haftungsfragen, nicht um die Beschlagnahme als solches.

Der TÜV Prüfer, nicht "TÜV"-Gutachter, bescheinigt zum Zeitpunkt der Prüfung den Ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges! Diesen Zustand kann der Halter/Besitzer/Nutzer jederzeit nach der Prüfung verändern und das du das nicht gemacht hast Beweise mal! Wobei es ist immer schwer ist zubeweisen das man was nicht gemacht hat!

Der Prüfer wird immer behaupten zum Zeitpunkt der Prüfung war alles i.O.!

lg

mecki

P.S.: Nicht das das was heißt, aber in all den Jahren ist mir kein Fall über den Weg gelaufen wo man einen TÜV Prüfer auseinander genommen hätte, Gerüchteweise wohl aber das Firmen mit illegalen Eintragungen ermittelt & geschlossen wurden und diese Eintragungen zurückgezogen worden sind.

Gerüchteweise wohl aber das Firmen mit illegalen Eintragungen ermittelt & geschlossen wurden und diese Eintragungen zurückgezogen worden sind.

Das scheint aber nur willkürlich zu passieren, den Namen SAT Autosport liest man seit Jahren im Zusammenhang mit getürkten Eintragungen, und es scheint doch nichts zu passieren

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