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Polizei darf frisierte Motorroller einstampfen


Niko

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VG Mainz: Frisierter Motorroller darf notfalls vernichtet werden

Zu Recht hat die Polizei nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Mainz angeordnet, dass der sichergestellte frisierte Motorroller eines Jugendlichen aus Mainz vernichtet werden soll, sofern ein freihändiger Verkauf des Rollers an eine zuverlässige Person nicht möglich ist. Das Gericht schloss eine Verwertung des Rollers im Wege der öffentlichen Versteigerung aus. Dabei sei nicht gewährleistet, dass der Ersteigerer den Roller nicht in dem derzeitigen frisierten Zustand im öffentlichen Straßenverkehr fahre (Az.: 1 K 825/07.MZ).

Quelle: Beck-Online

Zum Glück gilt das nicht für Autos mit Sportauspuff, oder?:-o

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Wenn dieser eingetragen ist garantiert nicht :wink:
Die Eintragung nützt vor Beschlagnahme in keiner Weise, wenn das Fahrzeug nicht regelkonform ist.

Man kann nur sagen: Zum Glück gibt es bei uns keine Schauprozesse, bei denen beschlagnahmte und nicht regelkonforme Autos mit Kettenfahrzeugen platt gemacht werden, wie in einigen anderen (meist asiatischen) Ländern üblich.

Ich dachte die Eintragung ist eine Art Freibrief ?

Wieso wird er dann eingetragen, wenn Sie Ihn trotz allem Beschlagnahmen können ?

Weil die Polizei und die Staatsanwälte ganz genau wissen, daß es beim TÜV (oder bei der DEKRA oder bei wem auch immer) auch schwarze Schafe gibt, die alles unterschreiben. Manche sogar, ohne das Auto in natura gesehen (geschweige denn geprüft) zu haben.

Wenn dein eingetragener auspuff die höchstgrenzen für die phonbelastung überschreitet, ist er illegal - da hilft dann auch keine eintragung, denn diese ist dann einfach falsch ;-)

Jedes getunte Fahrzeug, dass die Regeln stark dehnt, und nur mal eben so haarscharf mit zugekniffenen augen seine eintragungen und den TÜV bekommen hat, läuft bei einer strengen Polizeikontrolle gefahr stillgelegt zu werden, sollten die umbauten nicht mit der STVO vereinbar sein!

§ 17(3) StVZO

Besteht Anlass zur Annahme, dass das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung nicht entspricht, so kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung nach Absatz 1 je nach den Umständen

1. die Beibringung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder

2. die Vorführung des Fahrzeugs anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen.

jeder Polizist darf deine Eintragungen anzweifeln, und auch dein Auto stillegen wenn er es für verkehrsgefährdend hält.

Dann gehts zum Sachverständigen und wenn der sein ok gibt gehts weiter.

Chris *dessen Eintragungen schon angezweifelt wurden* O:-)

§ 17(3) StVZO

Besteht Anlass zur Annahme, dass das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung nicht entspricht, so kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung nach Absatz 1 je nach den Umständen

1. die Beibringung eines Sachverständigengutachtens darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder

2. die Vorführung des Fahrzeugs anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen.

jeder Polizist darf deine Eintragungen anzweifeln, und auch dein Auto stillegen wenn er es für verkehrsgefährdend hält.

Dann gehts zum Sachverständigen und wenn der sein ok gibt gehts weiter.

Chris *dessen Eintragungen schon angezweifelt wurden* O:-)

Und wenn danach raus kommt, dass alles in Ordnung ist und ich deshalb ein wichtigen Termin nicht wahrnehmen konnte und wiederum dadurch ein Geschäft geplatzt ist, wie sieht da die Rechtslage aus?

Da kann ja jeder kommen dem mein Gesicht nicht passt und alles anzweifeln, so kann es ja auch nicht sein oder?:-o

Eintragung ist in keinsterweise ein Freibrief. Wie matelko schon sagt.

Das Thema Nürnberg (Schupo der als Ferrari-, Lamborghini- und Harley-Jäger unterwegs war) und jetzt teilweise München wurde ja schon oft hier diskutiert. Haben ja auch schon genug DEKRA und TÜV-Leute Ärger bekommen deswegen.

Wenn ich natürlich mit einem eingetragenen Auspuff z.B. Parkhäuser oder Tunnels in Innenstädte mit Höchstdrehzahl durchfahre und diese nach meinem Verlassen "baufällig" sind dürfte auch dem letzten Ordnungshüter das Verständnis ausgehen (und nicht nur denen) und sie bohren nach. Dem Besitzer ist dann aber nicht mehr zu helfen wenn er so doof ist - aber er schadet halt den Anderen wieder die sich eben nicht so aufführen.

Kann ich nur bestätigen. Die Eintragung schützt auf keinen Fall vor Beschlagnahmung. Ich habe es am eigenen Leib erfahren.

Vor ca. 9 Jahren wurde mein damaliger M3 200m von mir entfernt durch die Polizei beschlagnahmt.

"Freundlicherweise" durfte ich hinter den Polizisten zur Verwahrstelle herfahren. Wie nett. :-( Ansonsten hätten sie ihn abgeschleppt.

Es folgte ein Gutachten mit dem Befund, dass der Auspuff zu laut ist. Auf meinen Hinweis, dass er komplett eingetragen ist und auch nicht nachträglich verändert wurde, konterte der Beamte nur mit "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Beim Gutachten hatten dir mir damals sogar den Endschalldämpfer mit der Flex vom Kat abgetrennt. Somit war der Kat auch noch hinüber. Es folgte ein Gerichtsverfahren und ich mußte mir einen neuen serienmäßigen Schalldämpfer kaufen.

Folglich fällte ich eine Entscheidung, die ich bis heute eingehalten habe: Nie wieder einen nachträglich montierten Sportauspuff. Zumindest nicht für ein Fahrzeug in Deutschland.

Das war damals ein riesen Ärger. Ich hatte die Schnauze gestrichen voll.

Eintragung ist in keinsterweise ein Freibrief. Wie matelko schon sagt.

Das Thema Nürnberg (Schupo der als Ferrari-, Lamborghini- und Harley-Jäger unterwegs war) und jetzt teilweise München wurde ja schon oft hier diskutiert. Haben ja auch schon genug DEKRA und TÜV-Leute Ärger bekommen deswegen.

Wenn ich natürlich mit einem eingetragenen Auspuff z.B. Parkhäuser oder Tunnels in Innenstädte mit Höchstdrehzahl durchfahre und diese nach meinem Verlassen "baufällig" sind dürfte auch dem letzten Ordnungshüter das Verständnis ausgehen (und nicht nur denen) und sie bohren nach. Dem Besitzer ist dann aber nicht mehr zu helfen wenn er so doof ist - aber er schadet halt den Anderen wieder die sich eben nicht so aufführen.

Gut so ist es immer, wegen diesen *****en kommen andere in die peredulie.

Aber so wie ich das sehe, ist es ja so, wenn er einen anderen Auspuff sieht und es nicht glaubt, kann er Ihn auch einfach stilllegen, obwohl er nicht laut ist.

Kann ich nur bestätigen. Die Eintragung schützt auf keinen Fall vor Beschlagnahmung. Ich habe es am eigenen Leib erfahren.

Vor ca. 9 Jahren wurde mein damaliger M3 200m von mir entfernt durch die Polizei beschlagnahmt.

"Freundlicherweise" durfte ich hinter den Polizisten zur Verwahrstelle herfahren. Wie nett. :-( Ansonsten hätten sie ihn abgeschleppt.

Es folgte ein Gutachten mit dem Befund, dass der Auspuff zu laut ist. Auf meinen Hinweis, dass er komplett eingetragen ist und auch nicht nachträglich verändert wurde, konterte der Beamte nur mit "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Beim Gutachten hatten dir mir damals sogar den Endschalldämpfer mit der Flex vom Kat abgetrennt. Somit war der Kat auch noch hinüber. Es folgte ein Gerichtsverfahren und ich mußte mir einen neuen serienmäßigen Schalldämpfer kaufen.

Folglich fällte ich eine Entscheidung, die ich bis heute eingehalten habe: Nie wieder einen nachträglich montierten Sportauspuff. Zumindest nicht für ein Fahrzeug in Deutschland.

Das war damals ein riesen Ärger. Ich hatte die Schnauze gestrichen voll.

Gut somit bist du natürlich auf der ganz Sicheren Seite.

Und das es ein Krampf war kann ich gut Nachvollziehen.

Grüße

Alex

Gut so ist es immer, wegen diesen *****en kommen andere in die peredulie.

Aber so wie ich das sehe, ist es ja so, wenn er einen anderen Auspuff sieht und es nicht glaubt, kann er Ihn auch einfach stilllegen, obwohl er nicht laut ist.

Ja kann er, mir ist auch ein Fall bekannt, demjenigen wurde das M-Technik Paket am 3er BMW angezweifelt (kein umgerüsteter, original ab Werk so bestellt). Auch der musste mit deinem serienmäßigen BMW beim Prüfer vorsprechen.

Und wenn danach raus kommt, dass alles in Ordnung ist und ich deshalb ein wichtigen Termin nicht wahrnehmen konnte und wiederum dadurch ein Geschäft geplatzt ist, wie sieht da die Rechtslage aus?

Da kann ja jeder kommen dem mein Gesicht nicht passt und alles anzweifeln, so kann es ja auch nicht sein oder?:-o

Der "Staat" ist bei demokratischen Systemen keineswegs irgendeine böse Machenschaft, sondern steht stellvertretend für die Gesellschaft (bei genauer Betrachtung kann man sogar zu dem Schluß kommen, daß der Staat ein Abbild der Gesellschaft ist...). Und die Polizei wiederum repräsentiert den Staat.

Anders ausgedrückt: Gemeinwohl geht immer vor Dein persönliches Wohl. Gibt es begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit Deines Fahrzeugs oder an Deinem Verhalten, müssen Deine privaten (Geschäfts-)Interessen zwangsläufig zurückstehen. Egal, wieviele Millionen Biberfelle Dir dabei durch die Lappen gehen.

Anders kann eine Gesellschaft auch nicht funktionieren!

Der "Staat" ist bei demokratischen Systemen keineswegs irgendeine böse Machenschaft, sondern steht stellvertretend für die Gesellschaft (bei genauer Betrachtung kann man sogar zu dem Schluß kommen, daß der Staat ein Abbild der Gesellschaft ist...). Und die Polizei wiederum repräsentiert den Staat.

Anders ausgedrückt: Gemeinwohl geht immer vor Dein persönliches Wohl. Gibt es begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit Deines Fahrzeugs oder an Deinem Verhalten, müssen Deine privaten (Geschäfts-)Interessen zwangsläufig zurückstehen. Egal, wieviele Millionen Biberfelle Dir dabei durch die Lappen gehen.

Anders kann eine Gesellschaft auch nicht funktionieren!

Irgendwo beängstigend, wenn man sieht wieviel schwarze Schafe bei der Polizei rumlaufen.

Aber so ist es und daran kann man eben nichts ändern.

Aber das das jeder Polizist so einfach entscheiden kann hätte ich nicht gedacht.

Da sieht man wieder, wie wenig Gedanken man sich manchmal macht.

Grüße

Alex

§ 17(3) StVZO

B

jeder Polizist darf deine Eintragungen anzweifeln, und auch dein Auto stillegen wenn er es für verkehrsgefährdend hält.

O:-)

aber nur ausschliesslich unter diesem Aspekt!

alles andere ist Nötigung und Willkür!

Bei entsprechendem Auftreten, werden auch Streifenbeamte wieder sehr schnell klein8)

Wenn dein eingetragener auspuff die höchstgrenzen für die phonbelastung überschreitet, ist er illegal - da hilft dann auch keine eintragung, denn diese ist dann einfach falsch ;-)

Somit also bei jeder Harley ... 8)

Ich habe noch keine gehört, die nicht über genügend Dezibel verfügen würde, um jedermanns Ohren zu schädigen ...

Harleys scheinen irgendwie andere Tüv Regeln zu haben.

Der Bock kann röhren wie ein Hirsch, ist vollkommen mit komischen Lederfransen bedeckt und leuchtet wie ein Weihnachtsbaum und es ist ok, aber mir wird vorgeworfen ich würde das Muster meiner ATE Powerdiscs selber schneiden

Wenn ich natürlich mit einem eingetragenen Auspuff z.B. Parkhäuser oder Tunnels in Innenstädte mit Höchstdrehzahl durchfahre und diese nach meinem Verlassen "baufällig" sind dürfte auch dem letzten Ordnungshüter das Verständnis ausgehen

:D hast Du wirklich göttlich und sehr schön beschrieben:D

Harleys scheinen irgendwie andere Tüv Regeln zu haben.

Das liegt meist daran, daß einige Harleys unter Oldtimer laufen, und damit nur an die Vorschriften zum damiligen Erstzulassungszeitpunkt. bzw. ungefähren Baujahrs gebunden sind.

Ach was...viele laute Harleys gehören einfach jemanden von den Bandidos oder Hells Angels. Und da traut sich kein Streifenpolizist oder TÜV Prüfer ohne vorherige Zusage der SEK Geschäftsstelle ran. :lol2:

Mit den TÜV gutachten hab ich auch so meine Erfahrungen gemacht. Vor knapp 3 Jahren musste ich mal wieder zum TÜV, da musste ich wieder hin, (der genaue Grund is ja egal). Bei dem Zweiten Termin meckerte der Prüfer, welcher der gleiche war, wie ca. 2 Wochen früher, die Reifen währen zu groß. Allerdings ist alles eingetragen und den Wagen hab ich so gekauft. Und beim ersten Termin hat es ihn auch nicht gestört... Tja, reden half nix, Einzelprüfung per GPS, da das Tacho eventuell nicht richtig anzeigt. Kann ja auch stimmen, bei anderen Radumfängen kann sich da ja was ändern. Aber ob der sich nicht überlegt hat, ob der Prüfer der das eingetragen hat, das auch überprüft hat? :evil:

Das Problem bei Rollern ist viel mehr die oft übel erhöhten Leistungen, wobei die Bremsanlage fast immer vernachlässigt wird. Das ist extrem gefährlich. Ich glaube aber, dass hier ein Schauprozeß stattgefunden hat, um dieses Rollertuning einzudämmen.

Ein Sportauspuff beim Auto ist mit Sicherheit nicht vergleichbar zu einem aufgebohrten Roller mit frisierter Motorelektronik... X-)

So, sorry für das Buch, dat ich hier geschrieben hab. :-o

Chris

...es schreckt die Roller-Jungchen eben meist nicht ab, dass sie ihren Autoführerschein erst deutlich verspätet machen dürfen, wenn sie mit ihren getunten Rollern gepackt werden....

Musste vor zwei Jahren schwer lachen, als in meiner Nachbarstadt auf der Stadtautobahn (Bundesstraße, 100er Begrenzung) ein 16-jähriger mit seinem Roller mit 120 unterwegs war und dabei dummerweise einen Zivilwagen der Polizei überholt hat. Anschließende Messung auf so nem mobilen Prüfstand ergab, dass die Kiste wohl bis zu 150 gelaufen wäre! Mit dem kleinen Versicherungskennzeichen!

Ende vom Lied: empfindliches Strafgeld und Autoführerschein erst mit 21.

Wie verhält es sich denn, wenn ich als Laie, extra deswegen zu einem " Gutachter " sprich hier TÜV gehe, und lasse mir das Teil, den Auspuff, die Stoßdämpfer, die Reifen etc. auf Grund meiner Unwissenheit checken, und erhalte das TÜV Sigel bzw. Eintragung/Erlaubnis.

Dann kommt es zu einem Unfall auf Grund dieser Änderung, die ja aber vom TÜV als gutachtende Stelle abgesegnet wurde.

Wer haftet dann ???? Als Laie kann man mir mit " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht " auf keinen Fall kommen.

Denn es ist absolut unzumutbar, daß man sämtliche techn. Regeln, Bestimmungen in all seiner Tragweite, kennt.

Ausdrücklich deswegen hat man ja eine gutachtende Stelle, in diesem Fall den Tüv zu rate gezogen.

Und soviel mir bekannt, haftet dann folgedessen der Gutachter, also der TÜV.

Wie ist Euere Meinung/ Erfahrung darüber, würde mich interessieren.

herzliche Grüße

Sumita

Als Laie kann man mir mit " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht " auf keinen Fall kommen.

Denn es ist absolut unzumutbar, daß man sämtliche techn. Regeln, Bestimmungen in all seiner Tragweite, kennt.

Ausdrücklich deswegen hat man ja eine gutachtende Stelle, in diesem Fall den Tüv zu rate gezogen.

Und soviel mir bekannt, haftet dann folgedessen der Gutachter, also der TÜV.

Sumita,

die Sache läuft aber nunmal so. Andere Beispiele gefällig?

1. Deine Steuererklärung wird von Deinem Steuerberater angefertigt (und wenn dieser ganz ehrlich zu Dir ist, wird er Dir sagen, daß auch er bei der heutigen Gesetzgebung vieles nicht versteht - und vieles einfach probiert). Aber die Erklärung wird von Dir unterschrieben. Und wenn das FA bei der nächsten Buchprüfung etwas zu beanstanden hat, bist DU dafür mit Haut und Haaren haftbar, Dein Steuerberater bestimmt nicht.

2. Die Geschäftsführer größerer Unternehmen (besonders bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung), stehen auch immer mit mindestens einem Bein im Gefängnis. Du kannst in größeren Betrieben nicht alle Entscheidungen selbst hinterfragen und vollständig verstehen, bevor Du zustimmst oder ablehnst. Trotzdem stehst DU für Deine Entscheidungen vor dem Gesetz gerade. Egal, ob Du die Sachlage vollständig verstanden hast oder nicht.

3. Der Anlagenbetreiber in Chemie-Firmen haftet auch vollständig für seine chemische Produktion. Oder bei AKWs. Er muß sich auf den Betreibsleiter verlassen und dieser auf den Schichtleiter. Wehe, es geht was schief, und es kommen möglicherweise sogar Personen zu Schaden. Dann wird der Betreiber vollständig zur Rechenschaft gezogen. Dabei spielt es keine Rolle, ob er den Schaden persönlich verursacht hat oder nicht.

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist nicht nur ein Volksspruch, er ist in vielen Situationen Realität. Wer es anzweifeln möchte, darf sehr viel Geld für Prozesse ausgeben, um am Ende genau das wieder bestätigt zu bekommen (selbst wenn er teilweise Recht bekommen mag, würde es finanziell nicht gut ausgehen).

Muß Dir bei diesen Beispielen recht geben, es ist tatsächlich so.

Aber ist es hier nicht so, daß deswegen nicht ausdrücklich eine zu begutachtende Stelle, im Sinne eines " Gutachten " zu rate gezogen wird ?

Der Steuerberater, der Betriebsleiter, der Anlagebetreiber, ist keine ausdrückliche Person, mit gutachterlichen besonderem Status.

Auch der normale Arbeiter haftet für seine Tätigkeit, erst recht doch eine sog. übergeordnete Stelle, (hier Gutachter extra bestellt für eine Überprüfung einer bestimmten fachlichen Sache ), oder etwa nicht ?

Wenn ich als Experte/ Gutachter/ Sachveständiger auf ein Fachgebiet besonders ausgebildet wurde, nehmen wir das Bsp. in meinem Fall, Edelsteinsachverständiger, und es legt mir eine Bank Diamanten vor, diese zu überprüfen auf Echtheit und Wert.

Ich mittels Wertgutachten eine Echtheit und den Wert auf die Summe X errechne, die Bank daraufhin einen Kredit gewährleistet, es sich später herausstellen solte, daß die Diamanten nicht echt sondern synth. sind, und nur einen Bruchteil dessen wert sind, werde ich zur Rechenschaft und Haftung herangezogen und nicht die Bank.

Ein extra herangezogener Gutachter im Baugewerbe bestätigt die Festigkeit einer Decke/ Wand etc.

Seinen Angaben zufolge wird es so gebaut, die Decke/ Wand stürzt jedoch ein.

Garantiert wird hier dieser Gutachter zur Kasse gebeten und nicht der Bauarbeiter,als ausführende Person, wenn er ordnungsgemäß nach dessen Vorgaben die Arbeit ausgeführt hat.

Ich weiß, ist bestimmt ein schwieriges heikles Thema, noch dazu wenn man in diesem Dschungel der Rechtslagen kein Experte ist wie die meisten von uns.

Aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, daß ein extra bestellter und zu rate gezogener Fachmann übergeordnet eigentlich haften müßte, ansonsten braucht man diese ganze Berufsgruppe ja nicht, die sich das meist sündhaft teuer auch noch bezahlen lassen, eben auf Grund ihrer speziellen Ausbildung od. Schulung.

Kann man das somit nicht auch auf unser Beispiel mit dem TÜV übertragen ?

herzliche Grüße

Sumita

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