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Was tun mit verunfallten, rep. 355 GTS?


chris 355

Empfohlene Beiträge

Da gebe ich Dir bedingt Recht.

Nur ist es so, dass man diese Wandlung in der Schweiz einklagen müsste.

Da aber die schweizer Gerichte keine Anwälte aus andern Kantonen, geschweige denn aus dem Ausland akzeptieren sehe ich hier ein Problem.

Man müsste von Deutschland aus einen schweizer Anwalt aus dem Kanton beauftragen wo der Gerichtsstand ist.

Da muss alles vohrer bezahlt werden. Also Anwalt, Gericht und was es sonst noch gibt.

Ist halt alles sehr aufwendig und teuer.

Genau so ist das und das hab ich auch gemeint, der Aufwand dafür wäre meiner Meinung einfach zu groß :wink:

Nug

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Genau so ist das und das hab ich auch gemeint, der Aufwand dafür wäre meiner Meinung einfach zu groß :wink:

Nug

Nug, es geht um 10.000 €.

Für einen guten Schweizer Anwalt ist der Fall ein Kinderspiel.

Der verklagt die ganze Hütte, lässt Zeugen aufmarschieren und der Dealer ist gezwungen einzulenken. 8)

Bis heute spielt der Dealer nur auf Zeit. :evil:

Die Wiederbeschaffung eines anderen guten 355 GTS rot/beige (must be) für nur 60.000.- könnte sich allerdings langwierig gestalten. X-)

Nug, es geht um 10.000 €.

Für einen guten Schweizer Anwalt ist der Fall ein Kinderspiel.

Der verklagt die ganze Hütte, lässt Zeugen aufmarschieren und der Dealer ist gezwungen einzulenken. 8)

Bis heute spielt der Dealer nur auf Zeit. :evil:

Die Wiederbeschaffung eines anderen guten 355 GTS rot/beige (must be) für nur 60.000.- könnte sich allerdings langwierig gestalten. X-)

Das kannst Du vergessen.

Hier ticken die Uhren anders.

Hier wird nicht so scharf geschossen wie in Deutschland. Hier wird der Gegenpartei höflich, achtungsvoll und mit Respekt entgegengetreten.

Mit den scharfen Briefen und stark auftretenden Gutachtern beiss Du gerade vor Gericht auf Granit.

Das kannst Du vergessen.

Hier ticken die Uhren anders.

Hier wird nicht so scharf geschossen wie in Deutschland. Hier wird der Gegenpartei höflich, achtungsvoll und mit Respekt entgegengetreten.

Mit den scharfen Briefen und stark auftretenden Gutachtern beiss Du gerade vor Gericht auf Granit.

Wenn jemand nicht zahlt (reguliert), muss geklagt werden. Ganz simpel.

Die Sache zieht sich schon über ein Jahr "höflich" hin. Soviel zum Uhren ticken.

Der Richter wird Schweizer Recht anzuwenden haben - unabhängig vom Umgang der Parteien untereinander im Vorfeld.

Wenn man hier konfliktscheu bleibt, profitiert am Ende nur das schwarze Schaf.

Wenn jemand nicht zahlt (reguliert), muss geklagt werden. Ganz simpel.

Die Sache zieht sich schon über ein Jahr "höflich" hin. Soviel zum Uhren ticken.

Der Richter wird Schweizer Recht anzuwenden haben - unabhängig vom Umgang der Parteien untereinander im Vorfeld.

Wenn man hier konfliktscheu bleibt, profitiert am Ende nur das schwarze Schaf.

Wenn Du meinst, wir werden sehen.

Nur Recht haben und Recht bekommen ...

Da gebe ich Dir bedingt Recht.

Nur ist es so, dass man diese Wandlung in der Schweiz einklagen müsste.

Da aber die schweizer Gerichte keine Anwälte aus andern Kantonen, geschweige denn aus dem Ausland akzeptieren sehe ich hier ein Problem.

Man müsste von Deutschland aus einen schweizer Anwalt aus dem Kanton beauftragen wo der Gerichtsstand ist.

Da muss alles vohrer bezahlt werden. Also Anwalt, Gericht und was es sonst noch gibt.

Ist halt alles sehr aufwendig und teuer.

Klar muß man die Wandelung in der Schweiz einklagen. Aber dafür gibts doch auch Anwälte vor Ort.:-))!

Wenn man eine gescheite Rechtsschutzversicherung hat, bekommt man auch international gute Anwälte vor Ort empfohlen. Selber suchen bringt natürlich nix, das ist klar.

Da ich zufälligerweise auch noch bei Europas größtem Rechtsschutzversicherer meine Brötchen verdiene ist das alles nicht so schlimm. :wink: Der Aufwand ist kein anderer, als wenn man einen Händler in Hamburg verklagt.

Der finanzielle Aufwand ist auch überschaubar, weil alle Kosten samt Gutachten von der Rechtsschutz übernommen werden :-))! Da bleibt dann höchstens die Selbstbeteiligung von 150 Euro an einem hängen.

Also Jungs, alles halb so wild.:wink:

Nachdem mein Schrauber, der den Wagen ja gut kennt, gestern auch gemeint hat, lieber Kohle nehmen und weiterfahren, tendiere ich ohnehin eher in diese Richtung.

Gast Anonym16

10.000 Euro Streitwert

davon kassiert der deutsche Anwalt bis Ende des Rechtsstreits sicherlich 2.000 davon

der Schweizer Konferrenzanwalt nochmal dasselbe

für Gutachten dann nochmal 1000 €

bleiben im günstigsten Fall 5000 € übrig, die lassen sich doch sicherlich auch mit gegenseitigen Verhandlungen , ohne all den Aufwand erzielen.

Überleg mal wieviel Zeit und Nerven du in die Sache investieren musst und wie lange sich so etwas hinzieht.

Sollte es zu einem Vergleich kommen, bekommst du auch nur etwa die Hälfte deiner Forderungen und trägst dazu noch deine ganzen Anwaltskosten, bleibt dir also finanziell gesehen auch nichts übrig

Wenn Du meinst, wir werden sehen.

Nur Recht haben und Recht bekommen ...

Der Händler wird erst regulieren wenn er verurteilt ist, bzw. sobald Ihm der Richter bedeutet, daß genau das voraussichtlich geschieht.

Sein Anwalt hat es ihm offenbar noch nicht gesteckt - und empfiehlt weiterhin auf Zeit zu spielen. (was ja nix koscht)

10.000 Euro Streitwert

davon kassiert der deutsche Anwalt bis Ende des Rechtsstreits sicherlich 2.000 davon

der Schweizer Konferrenzanwalt nochmal dasselbe

für Gutachten dann nochmal 1000 €

bleiben im günstigsten Fall 5000 € übrig, die lassen sich doch sicherlich auch mit gegenseitigen Verhandlungen , ohne all den Aufwand erzielen.

Überleg mal wieviel Zeit und Nerven du in die Sache investieren musst und wie lange sich so etwas hinzieht.

Sollte es zu einem Vergleich kommen, bekommst du auch nur etwa die Hälfte deiner Forderungen und trägst dazu noch deine ganzen Anwaltskosten, bleibt dir also finanziell gesehen auch nichts übrig

Also nochmal, für sowas gibts ne Rechtsschutzversicherung, klingt komisch, ist aber so :wink:

Die Rechtsschutzversicherung ist gaaanz praktisch. Die übernimmt nämlich ALLE Kosten. Anwalt vor Ort, Korrespondenzanwalt im Inland (der hier ja nicht benötigt wird, wozu auch?), Zeugenauslagen (sofern die Ladung notwendig ist), Gutachterkosten etc.

Deshalb: KEIN FINANZIELLES RISIKO! :D:-))!

Und selbst wenn die Kosten des Rechtsstreits die Forderung (10.000€) übersteigen ist mir das wurscht. :)

Genau für so einen Fall gibts doch eine Rechtsschutzversicherung!!! :-))!

Warum also sollte ich dem Händler nachgeben und das ganze im Sande verlaufen lassen???

Cinque hats ja schon erwähnt. Der Händler hat bisher auf Zeit gespielt und dachte da kommt nix mehr.

Abgesehen davon hat er ja, wie ich schon geschrieben habe, ein paar Franken angeboten. Aber das erscheint mir zu wenig. Und nachdem was ich so erfahren habe, wären die 10.000€ Minderung schon i.O.

Abgesehen davon hat er ja, wie ich schon geschrieben habe, ein paar Franken angeboten. Aber das erscheint mir zu wenig. Und nachdem was ich so erfahren habe, wären die 10.000€ Minderung schon i.O.

Jetzt nochmal: allgemeiner Tenor auf deine Fragen ist klar ersichtlich: lieber den Spatz in der Hand, als....!

Klar kannste den Händler verklagen. Dann rechne mal mit entsprechend langer Wartezeit. Und ob du dann auch noch Recht bekommst, steht auf einem ganz anderen Blatt. Solltest du dann Recht bekommen, steht die Höhe der Entschädigung auf dem dritten Blatt.

Hab beruflich auch ab und an mit solchen Vorgängen zu tun, und könnte (genauso wie Tony Capristo) ein Buch schreiben über "Recht haben - Recht bekommen".

Einig dich mit dem Händler, nimm die Kohle, und gut ist das!

Das raten dir hier fast alle.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo chris 355,

 

schau doch mal hier zum Thema Ferrari 355 (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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Abgesehen davon hat er ja, wie ich schon geschrieben habe, ein paar Franken angeboten. Aber das erscheint mir zu wenig. Und nachdem was ich so erfahren habe, wären die 10.000€ Minderung schon i.O.

10000 Euro Minderung? Der müsst ja nen komplett Schuss haben, wenn er dir das bezahlt O:-)

Keiner weiß, was und ob überhaupt was gewesen ist und du willst 10000 Tacken. Also jetzt lass mal echt die Kirche beim Dorf :wink:

Übrigens, zahlen die Rechtschutzversicherungen keinen Ausländischen Anwalt, und wie schon geschrieben wurde, brauchst du einen Aristokraten aus dem Kanton.

Du müsstest dem Verkäufer schon ganz klar Betrug beweisen können, kannst du nämlich nicht beweisen, dass der verkäufer von dem "Unfall" gewusst (dich also nach Schweizer Recht "Arglistig getäuscht") hat, wirst du nämlich (im gegensatz zum deutschen Recht) mitn Ofenrohr ins Gebirge schauen .....

Und was habt ihr jetzt bei der demontage des hinteren Stossfängers entdeckt? Wars ein Heckschaden, habt ihr das Auto vermessen? Isser gespachtelt worden? Isser womöglich nur nachlackiert worden? All das ist im Vorfeld zu klären, die Story mit der hinteren Stosstange, die dein Bekannter "Fachmann und wahrscheinlich Laiendarsteller" demntiert hat ist doch sehr schwammig.

Also erstmal schön einen Schweizerischen Gutachter hinzuziehen, deutsche werden nämlich auch nicht anerkannt....

So long

Nug

Ich nehme an ,das Angebot vom Händler zu kennen und wie ich dir am Telefon schon gesagt habe,halte ich es für gut.Vielleicht noch 1 bis 2 drauf ,dann wärs perfekt.:-))!

Wenn nicht nimm das dir angebotene "Sümmchen" ,das hast du wenigstens:wink:

10000 Euro Minderung? Der müsst ja nen komplett Schuss haben, wenn er dir das bezahlt O:-)

Keiner weiß, was und ob überhaupt was gewesen ist und du willst 10000 Tacken. Also jetzt lass mal echt die Kirche beim Dorf :wink:

Übrigens, zahlen die Rechtschutzversicherungen keinen Ausländischen Anwalt, und wie schon geschrieben wurde, brauchst du einen Aristokraten aus dem Kanton.

Du müsstest dem Verkäufer schon ganz klar Betrug beweisen können, kannst du nämlich nicht beweisen, dass der verkäufer von dem "Unfall" gewusst (dich also nach Schweizer Recht "Arglistig getäuscht") hat, wirst du nämlich (im gegensatz zum deutschen Recht) mitn Ofenrohr ins Gebirge schauen .....

Und was habt ihr jetzt bei der demontage des hinteren Stossfängers entdeckt? Wars ein Heckschaden, habt ihr das Auto vermessen? Isser gespachtelt worden? Isser womöglich nur nachlackiert worden? All das ist im Vorfeld zu klären, die Story mit der hinteren Stosstange, die dein Bekannter "Fachmann und wahrscheinlich Laiendarsteller" demntiert hat ist doch sehr schwammig.

Also erstmal schön einen Schweizerischen Gutachter hinzuziehen, deutsche werden nämlich auch nicht anerkannt....

So long

Nug

Nö, warum?

Die Rechnung ist ganz einfach.

Was bringt ein verunfallter 355 GTS, bei dem das festzustellen ist was ich schon bechrieben habe, aber nicht gesagt werden kann warum und weshalb (z.B. auch noch Spuren der Richtbank ersichtlich sind)?

Viel mehr wie 50.000 wirds dafür nicht geben.

Und selbstverständlich zahlt jede Rechtsschutzversicherung auch einen Anwalt im Ausland, das ist nix besonderes :bored:

Nachzulesen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, §5, 1b... :wink:

Ich will/muß ihm ja keinen Betrug nachweisen. Es geht mir hier ja nicht ums Strafrecht, sondern Zivil, bzw. Vertragsrecht. Da reicht es, wenn der Gegenstand nicht die zugesicherten Eigenschaften aufweist. Ob er davon was wußte ist dann auch egal. Wie heißts so schön "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"... :wink: Und das gilt auch in der Schweiz. Er hat zugesichert "unfallfrei" und muß sich daran auch messen lassen. Ob das dann vorsätzlich (Betrug), oder fahrlässig (Unwissenheit) war, ist in dem Fall dann egal.

Unterschied: Bei Betrug interessiert sich u.U. auch noch der Staatsanwalt :???:

Hm, weiß ja nicht ob da mein Schrauber so von begeistert ist, wenn Du ihn als "Fachmann und Laiendarsteller" bezeichnest...

Soweit ich weiß sind da einige seit vielen Jahren ausm Froum sehr zufrieden, stimmts Cinque :wink:

Nug, der kennt sich schon aus.

Er hat bei der Demontage gesehen, dass im Radkasten kräftig gedengelt und gespachtelt wurde.

Gab´ auch noch mehrere Anzeichen, dass das nicht Originol is...

Wie gesagt, mir wäre, auch durch die Einschätzung hier, eine Einigung auch lieber. Alles andere zieht sich nur noch länger hin.

Nur hängt das auch maßgeblich vom Verkäufer ab und der hat sich, zumindest vor der Einschaltung des Anwalts, kaum bewegt.

Er hat sich ja nicht mal die Mühe gemacht, die Vorbesitzer zu ermittlen, in Erfahrung zu bringen wie hoch und wann der Schaden war, die damalige Versicherung zu ermitteln etc.

Da wir bei der Abholung etwas knapp dran waren (Zoll hat um 13.00 Feierabend gemacht) wollte er mir auch noch Unterlagen zur Historie des Fahrzeuges, sprich Rechnungen, Belege für Wartung und dergleichen schicken die er in der Akte hatte und zusammenstellen wollte. So hatten wir das zumindest bei der Abholung vereinbart. Bis heute hab´ ich gar nix bekommen! :(

Wie Cinque schon geschrieben hat, das geht schon ein ganzes Jahr und nix ist passiert. :evil:

Hm, weiß ja nicht ob da mein Schrauber so von begeistert ist, wenn Du ihn als "Fachmann und Laiendarsteller" bezeichnest...

Soweit ich weiß sind da einige seit vielen Jahren ausm Froum sehr zufrieden, stimmts Cinque :wink:

Nug, der kennt sich schon aus.

Nicht nur Cinque ist mit ihm zufrieden :-))!:-))!:-))!:-))!:wink:

10000 Euro Minderung? Der müsst ja nen komplett Schuss haben, wenn er dir das bezahlt O:-)

Keiner weiß, was und ob überhaupt was gewesen ist und du willst 10000 Tacken. Also jetzt lass mal echt die Kirche beim Dorf :wink:

So long

Nug

Der Unterschied zwischen unfallfrei und 'nicht unfallfrei' auf dem Gebrauchtmarkt sehr wohl spürbar.

Die Vermarktung eines Autos mit dem Makel 'nicht unfallfrei' kann locker solche

Abschläge begründen und es wird in der Praxis auch darauf hinauslaufen.

Unabhängig davon ob der Dealer bewusst gelogen hat oder nicht, er muß einer Rückabwicklung zustimmen.

Es obliegt schließlich seinen Pflichten, sich zu vergewissern ob der Wagen unfallfrei ist oder nicht.

Das kann er machen bevor er ihn ankauft.

Das muss er machen spätestens bevor er ihn als unfallfrei weiterverkauft.

Von der Rückabwicklung kann er sich natürlich "freikaufen". O:-)

Guten Tag zusammen,

meine Erfahrungen wären auch so in der Richtung "Recht haben und Recht bekommen...":

1. Es ist zumindest ein Vorteil, dass der Unfall belegt ist, wenn er ihn in einer freien Werkstätte (und womöglich die Rechnung verloren gegangen wäre :D) bei Nacht und Nebel reparieren hätte lassen und nix mit der Versicherung abgerechnet hätte, könnte man ja sogar behaupten, der Unfall wäre Dir in der langen Zeit passiert, kann man je nach Schaden ja nicht genau sagen, wie alt er ist (also der Unfall).

2. Ich habe vor ca. 15 Jahren einen 964 gekauft, im Vertrag definitiv "unfallfrei". Nach vielen Problemen (vorwiegend Elektrik) kam ich drauf, dass es ein Totalschaden war, der noch dazu ausgebrannt war! Eigentlich klarer Fall, gell? Die Dame sagte damals, sie hätte mir am Telefon vor zwei Zeugen beim ersten Verkaufsgespräch den ganzen Unfall gesagt und ICH wollte unter Betrugsabsicht (!!!), dass im Kaufvetrag unfallfrei steht, weil ich damit vermutlich ein Geschäft machen und ihn so in´s Ausland verkaufen wollte...was glaubt Ihr, wie´s ausging?

Viele Grüße

Peter

Guten Tag zusammen,

meine Erfahrungen wären auch so in der Richtung "Recht haben und Recht bekommen...":

1. Es ist zumindest ein Vorteil, dass der Unfall belegt ist, wenn er ihn in einer freien Werkstätte (und womöglich die Rechnung verloren gegangen wäre :D) bei Nacht und Nebel reparieren hätte lassen und nix mit der Versicherung abgerechnet hätte, könnte man ja sogar behaupten, der Unfall wäre Dir in der langen Zeit passiert, kann man je nach Schaden ja nicht genau sagen, wie alt er ist (also der Unfall).

2. Ich habe vor ca. 15 Jahren einen 964 gekauft, im Vertrag definitiv "unfallfrei". Nach vielen Problemen (vorwiegend Elektrik) kam ich drauf, dass es ein Totalschaden war, der noch dazu ausgebrannt war! Eigentlich klarer Fall, gell? Die Dame sagte damals, sie hätte mir am Telefon vor zwei Zeugen beim ersten Verkaufsgespräch den ganzen Unfall gesagt und ICH wollte unter Betrugsabsicht (!!!), dass im Kaufvetrag unfallfrei steht, weil ich damit vermutlich ein Geschäft machen und ihn so in´s Ausland verkaufen wollte...was glaubt Ihr, wie´s ausging?

Viele Grüße

Peter

spann uns doch nicht so auf die Folter!

Denke aber, dass du nix bekommen hast!

Ähhh...sorry, ich dachte, wenn ich´s schon so schreibe, wäre es klar:

Natürlich habe ich nix bekommen (ausser der Rechnung von meinem Anwalt:::), die Dame (Schulbildung nicht bekannt, aber seeeehr attraktiv :D), grinste mich an, stieg in ihren MAE-umgebauten 500 SL und fuhr von dannen...

Und die Moral von der Geschicht, bei zwei Zeugen nutzt ein Kaufvetrag auch nicht :D

:wink2:

Peter

Ähhh...sorry, ich dachte, wenn ich´s schon so schreibe, wäre es klar:

Natürlich habe ich nix bekommen (ausser der Rechnung von meinem Anwalt:::), die Dame (Schulbildung nicht bekannt, aber seeeehr attraktiv :D), grinste mich an, stieg in ihren MAE-umgebauten 500 SL und fuhr von dannen...

Und die Moral von der Geschicht, bei zwei Zeugen nutzt ein Kaufvetrag auch nicht :D

:wink2:

Peter

Na das ist ja schon kriminell. Klassischer Fall von Falschaussage :-o

Und das wegen sowas, nicht schlecht... Die "Zeugen" sind auch abgezockt. Auf sowas steht mind. eine Bewährungsstrafe (weil nur vorsätzlich begehbare Straftat), natürlich nur wenns raus kommt. :???:

Zum Glück hatte ich einen Zeugen dabei, der alle Gespräche; Nebenabreden und die Unterzeichnung des Kaufvertrages bestätigen kann :D

Da wirds dann schon schwieriger für den Autoschieber :D

Der Unterschied zwischen unfallfrei und 'nicht unfallfrei' auf dem Gebrauchtmarkt sehr wohl spürbar.

Die Vermarktung eines Autos mit dem Makel 'nicht unfallfrei' kann locker solche

Abschläge begründen und es wird in der Praxis auch darauf hinauslaufen.

Unabhängig davon ob der Dealer bewusst gelogen hat oder nicht, er muß einer Rückabwicklung zustimmen.

Es obliegt schließlich seinen Pflichten, sich zu vergewissern ob der Wagen unfallfrei ist oder nicht.

Das kann er machen bevor er ihn ankauft.

Das muss er machen spätestens bevor er ihn als unfallfrei weiterverkauft.

Von der Rückabwicklung kann er sich natürlich "freikaufen". O:-)

Lieber cinquevalvole,

du magst ein super Techniker sein, aber gute Techniker sind meist weniger gute Kaufleute und umgekehrt.

Das von dir geschriebene, trifft auf heutiges EU Recht sehr wohl zu, nicht aber bei Kauf ausserhalb der EU. Das Gewährleistungsgesetz (diesen Schwachsinn)gibts nämlich nur in der EU. Einfallen lassen haben sich das die Italiener und die EU Staaten haben nachgezogen.

Ausserhalb der EU gilt immer noch das Gesetz der "Arglisitigen Täuschung". Daher, muss dem verkäufer betrügerisches Handeln nachgesiesen werden, und das ist der Haken an der ganzen Sache, dies wird schwierig werden.

Ausserdem muß vor Gericht der Schaden im Detail beziffert werden, daher es muß festgestellt werden, welche Teile beschädigt und wie hoch der Schaden war.

Einfach vor Gericht zu sagen, ich glaub mein Auto hatte einen Heckschaden weil bla bla bla, wird nicht genügen.

Im Grunde ist die Sache ganz einfach, Schweizerischer Gutachter her und fertig, eher brauchen wir eigenlich gar nimmer weiterdiskutieren :wink:

Nug

So isses!

Und Punkt!

@chris:

Ich werd das Gefühl nicht los, du möchtest den Typ ums Verrecken an´s Leder und anzeigen, ganz egal, was dir in diesen Dingen erfahrene User raten!

Dann mach dein Ding, und versuch nicht dein Vorhaben hier zu rechtfertigen!

Ich wünsch dir viel Glück! :-))!

So isses!

Und Punkt!

@chris:

Ich werd das Gefühl nicht los, du möchtest den Typ ums Verrecken an´s Leder und anzeigen, ganz egal, was dir in diesen Dingen erfahrene User raten!

Dann mach dein Ding, und versuch nicht dein Vorhaben hier zu rechtfertigen!

Ich wünsch dir viel Glück! :-))!

Dann ist das wohl falsch bei Dir angekommen.

Wie Cinque und auch ich schon geschrieben habe, geht das halt schon ein Jahr so, ohne dass was vorwärts geht. Deshalb habe ich einen Anwalt eingeschaltet der da mal bißchen Schwung rein bringt, sonst geht das noch paar Jahre so.

Bin doch dankbar, wenns um die Einschätzung meine ursprüngliche Frage geht, ob wandeln oder mindern besser ist und wie sich ein Unfall-Ferri verkaufen läßt. Hab´ ich doch auch geschrieben.:-))! Hier gabs ja auch unterschiedliche Meinungen dazu.

Nur weiß ich nicht, ob auch jeder das Thema richtig gelesen bzw. verstanden hat, wenn ich dreimal schreiben muß, dass ich kein Kostenrisiko trage, weil ich eine Rechtsschutz habe. Das Thema hat sich halt auch etwas verselbständigt in Richtung "wie sind meine Erfolgsaussichten bei Rechtsstreitigkeiten im Ausland...". Und sorry, wenn mir geraten wird, ich soll das vergessen, hab Pech gehabt und ein Anwalt in der Schweiz wird eh nicht bezahlt, dann weiß ich nicht ob das ein so erfahrener und guter Rat ist, weils einfach nicht stimmt. :???:

Und das wird man doch noch richtig stellen dürfen, oder? :wink:

War aber auch nicht Thema, ging ja darum ob und wie ein verunfallter Ferrari zu verkaufen ist. Damit habe ich keine Erfahrung. Und um diese Einschätzungen bin ich auch sehr dankbar!

Dann ist das wohl falsch bei Dir angekommen.

Wie Cinque und auch ich schon geschrieben habe, geht das halt schon ein Jahr so, ohne dass was vorwärts geht. Deshalb habe ich einen Anwalt eingeschaltet der da mal bißchen Schwung rein bringt, sonst geht das noch paar Jahre so.

Bin doch dankbar, wenns um die Einschätzung meine ursprüngliche Frage geht, ob wandeln oder mindern besser ist und wie sich ein Unfall-Ferri verkaufen läßt. Hab´ ich doch auch geschrieben.:-))! Hier gabs ja auch unterschiedliche Meinungen dazu.

Nur weiß ich nicht, ob auch jeder das Thema richtig gelesen bzw. verstanden hat, wenn ich dreimal schreiben muß, dass ich kein Kostenrisiko trage, weil ich eine Rechtsschutz habe. Das Thema hat sich halt auch etwas verselbständigt in Richtung "wie sind meine Erfolgsaussichten bei Rechtsstreitigkeiten im Ausland...". Und sorry, wenn mir geraten wird, ich soll das vergessen, hab Pech gehabt und ein Anwalt in der Schweiz wird eh nicht bezahlt, dann weiß ich nicht ob das DIE erfahrenen User, bzw. ob das ein guter Rat ist sind weils einfach nicht stimmt. :???:

Und das wird man doch noch richtig stellen dürfen, oder? :wink:

War aber auch nicht Thema, ging ja darum ob und wie ein verunfallter Ferrari zu verkaufen ist. Damit habe ich keine Erfahrung. Und um diese Einschätzungen bin ich auch sehr dankbar!

Du tust gerade so wie Dein F355 ein Enzo wäre und es nur 12 Stück gäbe.

Der 355er ist einer der schönsten Ferrari, allerdings Stangenware.

Schau mal bei mobile rein: Ich stelle mal die These auch, daß mindestens

30 % aller dort angebotenen 355er nen kleinen oder größeren Knaller hatten.

Deiner scheint fachgerecht, sauber repariert zu sein. Dein Heiligtum ist also

den verrazten Möhren übergeordnet. Ja man könnte angesichts des Fahrzeugalters schon fast zum Ergebnis kommen, daß die merkantile Wertminderung durch den Makel eines "Unfallschadens" vollständig von der

eintretenden Wertverbesserung durch die Lackierung kompensiert wird.

.......so könnte Deine Niederlage vor Gericht im Urteil begründet sein.

Du versaust Dir die ganze Freude an dem Auto, daß ja unstreitig - trotz rep.

Schaden - gut dasteht.

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