Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

E500T - Defekte Lenkung beim Kauf!


SMargg

Empfohlene Beiträge

Mich würde mal Eure Meinung zu folgender Geschichte interessieren:

Habe mir in Hamburg beim VW-Vertragshändler Auto Wichert einen gebrauchten W211 als E500T gekauft (11/2003, 90TKM). Gebrauchtwagenversicherung, TÜV, Inspektion incl!!

Abholung war Freitags, kurz vor 18 Uhr! Auf der Rückfahrt nach Köln sind mir zwei Sachen aufgefallen:

Navi defekt und poltern aus dem Vorderwagen. Auto Wichert hatte zu diesem Zeitpunkt schon geschlossen, deshalb bin ich weiter nach Köln gefahren, auch deshalb, weil ich an nichts Böses dachte!!

Bis ich zurück in Köln war, sind mir weitere 6 Mängel aufgefallen.

Bei Mercedes Bonn sind dann alle Mängel behoben worden auf Kosten des Verkäufers. Das Navi-Lesegerät wurde nach längerem Hin-und her ebenfalls ausgetauscht auf Kosten des Verkäufers.

Nur eine Sache nicht: das Poltern, das ich bereits 20 Minuten nach Abholung des Autos gehört habe, ist die defekte Zahnstangenlenkung! Diese darf von MB nicht zerlegt werden, sondern nurn als Ganzes ausgetauscht werden. Kosten ca. 1800,- Euro. Die Gebrauchtwagengarantie übernimmt die Kosten bis auf 700,- Euro. Der Verkäufer behauptet die Lenkung wäre zum Zeitpunkt der Übergabe einwandfrei gewesen und ist der Meinung die restlichen 700,- Euro muß ich selber bezahlen.

Wie seht Ihr die Sache? Habe ich selbst bei einem gebrauchten Fahrzeug nicht das Recht auf ein mängelfreies Auto? Bekommt man eine intakte Lenkung nach 20 Minuten Autobahn kaputt?

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »

War der VW-Vertragshändler der Verkäufer, oder hatte er das Auto nur im Kundenauftrag? Hast Du das Auto als Firmenfahrzeug für Dein Unternehmen erworben oder für Dich privat?

Wenn Du als Privatperson in der Rechnung stehst, sind folgende Konstellationen möglich:

Falls der Händler als Verkäufer im Kaufvertrag auftritt, kann er meiner Meinung die Gewährleistung nicht komplett auf die Versicherung abschieben. Soweit ich mich erinnere ist die Situation sogar so, daß er in den ersten 6 Monaten nachweisen muß, daß die Lenkung zum Zeitpunkt des Verkaufs definitiv heil war und nicht umgekehrt, das dürfte ihm schwer fallen.

Falls das Auto im Kundenauftrag verkauft wurde und das Auto ein Firmenfahrzeug war, verhält es sich genauso, wie beim Kauf vom Händler.

Einzige Ausnahme wäre folgende Konstellation: Der VW-Händler hat das Auto nur im Kundenauftrag verkauft und der Vorbesitzer ist eine Privatperson. Bei einem Kauf unter Privatpersonen kann man vertraglich die Gewährleistung ausschließen.

Wenn die Rechnung, bzw. der Kaufvertrag auf Deine Firma ausgestellte ist, wäre es ebenfalls möglich die Gewährleistung komplett auszuschließen. Sowohl unter Privatpersonen, als auch unter gewerbebetreibenden Personen muß der Ausschluß der Gewährleistung aber eindeutig im Vertrag genannt werden, ansonsten gilt auch dann automatisch die gesetzliche Gewährleistung.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch, daß ich kein Jurist bin, sondern diese Konstellationen so nur aus meiner eigenen Erfahrung kenne, somit also keine Gewehr, daß das zu 100% richtig ist, ich denbke aber schon...

Ich habe den Wagen privat gekauft und er ist von Auto Wichert nicht im Kundenauftrag verkauft worden. Die werden natürlich vor Gericht jeden einzelnen Werkstatt-Mitarbeiter aussagen lassen, daß die Lenkung in Ordnung gewesen sein soll. Bin mal gespannt, wie das noch ausgeht. Ich sehe aber nicht ein, auch nur einen Cent davon selbst zu übernehmen. Eher stelle ich denen noch weitere Kosten für Mietwagen, etc.., in Rechnung!!!

Nachdem ich selbst einen sehr Ähnlichen Fall erleben musste (es war das Getriebe, nicht die Lenkung) hab ich (leider) nur Lebenserfahrung gesammelt.

Foglende Tipps kann ich dir geben:

1.) Gewährleistungsansprüche hast du IMMER und NUR gegenüber dem Autohändler wo du das Auto gekauft hast. Egal ob Vertragswerkstatt oder anderer Händler. Der Händler kann eine Gebrauchtwagengarantie abschließen, muss es aber nicht. DU hast mit diesem Garantieunternehmen aber NICHTS zu tun. ALLE Ansprüche hast du NUR gegenüber dem Händler

2.) In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf MUSS ein Händler technisches Mängel reparieren (lassen), es sei denn, er kann nachweisen, dass diese durch Fehlbedienung/grober Fahrlässigkeit entstanden sind. Dies ist meistens sehr schwer.

3.) Sollte dein Händler sich weigern das Fahrzeug zu reparieren, lass dir dieses Verweigern schriftlich geben. Am Allerbesten: Fahr mit dem Auto auf den Hof des Händlers, gib ihm die Schlüssel und sag was los ist. Sollte er die Reperatur verweigern kannst du problemlos gerichtlich gegen ihn vorgehen und eventuell dein Geld zurück verlangen.

4.) Schalte MÖGLICHST FRÜH (also am besten jetzt schon) einen Anwalt mit ein und VERMEIDE ALLE ANDEREN Werkstattbesuche. Je mehr Leute am Auto arbeiten desto verstrickter wird der Fall um desto einfacher kann der Händler dir Schuld von sich weisen.

Ich selbst wusste diese Punkte (leider) erst zu spät, wodurch ich auf den Restkosten sitzen blieb.

Viel Erfolg jedenfalls!

Archiviert

Dieses Thema ist archiviert und für weitere Antworten gesperrt. Erstelle doch dein eigenes Thema im passenden Forum.


×
×
  • Neu erstellen...