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Strafen für Fotos in "Durchfahrt Verboten"-Gebieten?


botzelmann

Empfohlene Beiträge

Hey,

ich habe hier in Karlsruhe ein paar schöne Locations für Fotos entdeckt.

Man kann in alle Straßen/Plätze etc. gut einfahren (und das habe ich auch vor), einzig das Durchfahrtsverboten Schild weißt darauf hin, dass man hier eigentlich nicht durchfahren sollte.

Hinzuzufügen ist, dass diese Gebiete allesamt zur Stadt Karlsruhe gehören und nicht Privat sind.

Wenn man nicht erwischt wird oder einen ebenfalls Autovernarrten Ordnungshüter trifft, dürfte das kein Problem sein, denke ich mal. Aber was könnte mich im schlimmsten Fall (also wenn ein mießgelaunter Sheriff ankommt) erwarten :)

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141 Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) benutzt oder ein Verkehrsverbot (Zeichen 250, 251, 253 bis 255, 260) nicht beachtet

141.1 mit Kraftfahrzeugen der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art 20 €

141.2 mit anderen Kraftfahrzeugen 15 €

141.3 als Radfahrer 10 €

141.3.1 - mit Behinderung 15 €

141.3.2 - mit Gefährdung 20 €

141.3.3 - mit Sachbeschädigung 25 €

=> 15 € O:-)

Du kannst dein Fotoshooting auch beim KVR anmelden (kostet evtl eine kleine Gebühr, einfach mal nachfragen) dann fotografierst du legal (bzw. stehst legal auf dem gesperrten Bereich) und kein Sherif kann dir was.

Es soll Leute geben, die schon mal "unpassende" Schilder weggedreht oder, wenn nicht anders möglich, einen Sack drübergestülpt haben, denn das bedeutet, sie sind entwertet (wie z.B. bei zur Seite gedrehten Schneekettentafeln).

Ich weiß jetzt aber nicht, ob das als Amtsanmaßung, Urkundenfälschung oder Sachbeschädigung geahndet wird, wenn man erwischt wird :lol2:

Wenn das 3x so viel kostet, ist das natürlich ein Eigentor.

@Tim

Schlimmstenfalls kommen wir Dich im Knast besuchen, am CP Besuchstag X-)

P.S.: Der guten Form halber sei erwähnt: Das ist natürlich keine Aufforderung zu strafbaren Handlungen...

Ja, das ist schon klar :)

Ich werde morgen mal bei der Stadt anrufen. Da ich aber meist recht spontan Fotografiere und mein nächstes shooting höchstwahrscheinlich auch sehr spontan wird, weiß ich nicht, ob das so schnell bei dem Bürokratenberg funktioniert. Aber mal schauen.

Zur Not ruf ich einen sehr guten Bekannten an, der verschafft mir dann wenigstens eine Einzelzelle mit Seeblick:-))!

hab noch mal in meinen Archiven geschaut:

Ich hatte mal ein Strafverfahren wegen unerlaubten Befahrens einer Fussgängerzone am Hals, mit Behinderung und Gefährdung!

Vor 4 Jahren habe ich für den WDR bei einer Produktion in der Innenstadt von Münster meinen Dienstwagen genau neben dem Übertragungswagen abgestellt.

Eine Einfahrtgenehmigung hatte aber nur der Ü-Wagen.

Da wir aber jeden Samstag in dieser Konstellation unterwegs waren, habe ich meinen Wagen einfach wie immer daneben gestellt.

2 Wochen später bekam ich dann einen Anhörungsbogen mit folgendem sinngemässen Inhalt:

Ihnen wird zur Last gelegt ... vorsätzlich ... Fussgängerzone befahren ... dort geparkt .... Rettungswege blockiert ... Fluchträume zugestellt ... Schlauchreserveräume der Feuerwehr blockiert ... Fussgänger behindert ...

Die wollten mir wirklich ans Leder!

3 Monate Fahrverbot, 7 Punkte und Geldstrafe nach Tagessätzen!

Alles nur weil ich einen 7er neben einen 19 Meter langen und 3 Meter breiten Übertragungswagen gestellt habe, auf einem Platz mit 200 mal 200 metern.

Zum Glück konnte über Umwege eine Befahrerlaubniss "organisiert" werden.

Ansonsten hätte ich echt spass bekommen!

Die Anzeige wurde im übrigen nicht von der Polizei oder dem Ordnungsamt aufgegeben, sondern von einem Juristen im Ruhestand, der das ganze wohl schon in der art und weise ausgearbeitet bei der Polizei abgegeben hat ;-)

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo botzelmann,

 

schau doch mal hier zum Thema Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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Bei Langweile im Ruhestand kann man sich auch nützlich machen - z.B. bei der Obdachlosenausspeisung mithelfen etc. - anstatt seinen Mitmenschen das Leben zu erschweren.

Daran erkennt man wieder, welch destruktive Einstellung einige Mitbürger haben :???:

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