Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Motorrad: ab wann darf ich ungedrosselt fahren?


Diablo6.0

Empfohlene Beiträge

Ich habe meinen motorrradführerschein am 03.11.2005 gemacht und bin jetzt 21 Jahre alt, muss also noch gedrosselt fahren. Ich frage mich nur gerade, ob ich dann ab dem 03.11. oder ab dem 04.11.2007 offiziell ungedrosselt fahren dürfte? Kann mir da jemand helfen? Danke im Voraus!

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
Ich habe meinen motorrradführerschein am 03.11.2005 gemacht und bin jetzt 21 Jahre alt, muss also noch gedrosselt fahren. Ich frage mich nur gerade, ob ich dann ab dem 03.11. oder ab dem 04.11.2007 offiziell ungedrosselt fahren dürfte? Kann mir da jemand helfen? Danke im Voraus!

Kommt es auf den einen Tag an ?

Kurze Frage dazu:

Muß man denn den Führerschein nicht mehr umschreiben lassen? Ist das auf den modernen Plastikdingern nur noch vermerkt und von Haus aus die "große" Klasse automatisch mit eingetragen???

laut Auskunft der Polizeiinspektion bei mir im Ort braucht man den Schein NICHT umschreiben lassen. Automatisch 2 Jahre nach bestandener Prüfung bzw. mit dem 25. Geburtstag wird die ganze Klasse A frei. Wenn man sich die Karte ansieht hat man auch keinen Eintrag (Sperre) auf der "großen" A Zeile.

Diese Information wurde mir schon von mehrern Polizisten bei Kontrollen bestätigt.

Die Fristenberechnung erfolgt hier wegen § 31 I VwVfG nach den Grundsätzen der §§ 186ff BGB.

Demnach endet die Frist mit dem Ablauf des 3.11.2007, was zur Folge hat, dass Du ab dem 4.11.2007 ungedrosselt fahren darfst.

Also ich bin mir natürlich nicht sicher, aber ich glaube es ist nicht das Datum der Prüfung, sondern das Datum, wann der Führerschein ausgestellt wurde maßgebend!

Zumindest sagte man mir das, als ich nach der Prüfung den Deckel nicht bekam, weil der Prüfer nicht gewusst hat, dass ich schon über 18 bin und ihn folglich nicht bei hatte. Ich habe ihn dann in der Woche darauf abgeholt und mir dort nochmal sagen lassen, dass ich ab dem Datum an dem mir der Deckel aussgehändigt wurde + zwei Jahre erst offen fahren dürfe.

Es gilt das Datum, dass auf dem Schein bei der entsprechenden Klasse steht. Wenn du ihn direkt vom Prüfer bekommst steht das aktuelle Datum drin, wenn du ihn erst später abholen kannst (weil z.B. noch nicht 18) dann steht eben ein späteres Datum drin. Die Probezeit kann ja nicht beginnen wenn du noch gar nicht fahren darfst.

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo Diablo6.0,

 

schau doch mal hier zum Thema Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige) ist auch genial.

  • Gefällt Carpassion.com 1

also ich würde meine hand nicht dafür ins feuer legen aber wenn ich mit meinem normalen menschenverstand an die sache gehe, zählt dein führerschein ab dem datum welches auch auf dem führerschein steht.

wenn du ihn am 3.11.2005 gemacht hast, darfst du ja auch am 3.11.2005 anfangen auto oder motorrad zu fahren. nun hast du 2 jahre 2x365 tage probezeit. (wenn schaltjahr natürlich einen tag mehr)

wenn du jetzt erst am 4.11.2007 offen fahren dürftest hättest du 2jahre +1 tag probezeit gehabt.

demzufolge nach endet die probezeit am 2.11.2007 um 23:59Uhr

dieses jedoch ohne jura studium und ohne gewähr. meine lady war eh eine woche länger gedrosselt als ich gemusst hätte, somit stellte sich die frage für mich nicht.

@taunus

in dem moment kann man es "kaum" erwarten die power des motorrades ohne drossel zu erfahren. jedoch ist das wetter wahrscheinlich eh anfang november nicht das beste in deutschland , zweitens kommt es wirklich nicht auf den einen tag an. spreche da aus erfahrung.

wenn du jetzt erst am 4.11.2007 offen fahren dürftest hättest du 2jahre +1 tag probezeit gehabt.

Da hast Du vollkommen Recht, die Fristenberechnung funktioniert in diesem Fall aber genau so. :wink:

Diese Antwort wurde mit Jurastudium erstellt :D

deswegen habe ich ja extra geschrieben, dass meine antwort ohne fachkenntnis erstellt ist ;) immer eine hintertür aufhalten.

ich kann nur von mir sprechen. würde ich in einer motorrad-vermietung arbeiten und auf dem führerschein steht 04.11.2007 als "erlaubtes" datum würde oder hätte ich ihm sicher ein motorrad mitgegeben. wobei die es mit sicherheit wissen müssen und man es dort direkt eingeprügelt bekommt ab wann er fahren dürfte. hehe

gibt es diesbezüglich schon urteile? weil die probezeit ist ja mit einer dauer von 2jahren ausgeschrieben, wenn sie aber wirklich 2jahre + 1tag beträgt muss dort ja ein fehler vorliegen.

alos warte einfach bis zum 5.11 und du gehst auf nummer sicher! O:-) 4.11 regnet es eh ;) am 5ten ist schönes wetter.

  • 3 Jahre später...

Ich dachte ich kram den alten Fred mal wieder aus, bevor ich einen neuen starte.

Ich hätte auch noch ein paar Fragen zum Drosseln von Motorrädern.

Meinen Autoführerschein habe ich nun schon seit über 2 Jahren, bin also aus d Probezeit heraus. Meinen Motorradführerschein habe ich kurz im Anschluss gemacht. Sprich vom Datum meiner Führerscheinprüfung gelten die 2-Jahre "Drosselfrist" unabhängig davon, ob ich in der Zeit gefahren bin oder nicht (bin nicht gefahren, hatte also auch keinen Unfall, Strefzettel etc.).

In meinem Führerschein steht außerdem beim Motorrad nur ein Kreuzchen und nicht wie beim Auto ein Datum. Heißt das, dass ich noch gedrosselt fahren muss und bekomme ich dann automatisch nach den 2 Jahren einen neuen Führerschein?

Habe mich schn versucht schlau zu machen, konnte aber nicht alles finden.

Gruß

Tobi

Also ich habe meine Motorradprüfung auch etwas später gemacht als den Autoführerschein. Ich bekam dann einen neuen Führerschein. Bei diesem steht hitner dem Motorrad allerdings ein Datum. Und dieses Datum gilt dann auch für de 2 Jahre mit 34PS/25KW. Außer du hast die Prüfung an deinem 25. Geburtstag oder später gemacht, dann darfst du sofort offen fahren. Ich kann dir aber empfehlen auch wirklich erst dann offen zu fahren, wenn du das darfst. Vergiss nicht dein Motorrad beim Tüv vorzuführen und deine Papiere ändern zu lassen. Solltest du sonst auch nur in einen Unfall verwickelt werden, wirst du sehr viele Probleme bekommen.

Allzeit knitterfreie Fahrt!

Grüße

Vielen Dank! Und ich werde mit Sicherheit erst offen fahren, wenn es mir gestatet ist. Wenn ich es richtig weiß stehen 3 Monate Führerscheinentzug, Neuanmeldung.... als Strafe aus. Nicht zu vergessen, was im Falle eines Unfalles wäre...

Gruß

Tobi, der dann mal wartet, wann sein neuer Führerschein ins Haus flattert :D

Obacht: Mir wurde damals mitgeteilt, dass für das ungedrosselte Fahren, das Datum der Ausstellung des Führerscheins (+2 Jahre) relevant ist, nicht der Tag der Prüfung.

Denn nur dieses Datum ist bei einer Verkehrskontrolle nachvollziehbar, da im Führerschein eingetragen (links oben, bei 10., meistens von Hand)

EDIT: ich musste den damals auch selbst abholen, wüsste nicht, dass man sich den auch schicken lassen kann.

Also ich habe meinen Motorradführerschein direkt an meinem 18. Geburtstag abgeholt.

Es gilt nicht das Prüfungsdatum, sondern der Tag der Führerscheinerteilung - sprich, das Datum das auf dem Führerschein im Motorrad-Feld steht.

Ich habe bei ungedrosselten Bikes auch nur ein Kreuzchen/ Sternchen drin. Mir wurde allerdings gesagt, dass ich genau 2 Jahre nach dem darüber (beim gedrosselten Bike) eingetragenen Datum alles fahren darf. Seit meinem 20ten fahre ich ganz normal ungedrosselt - ich habe keinen neuen Lappen abgeholt oder zugeschickt bekommen. Bin auch schonmal in eine Verkehrskontrolle gekommen - da hat niemand gemault wegen dem Sternchen.

Schreibe eine Antwort

Du kannst jetzt einen Beitrag schreiben und dich dann später registrieren. Wenn du bereits ein Benutzerkonto hast, melde dich zuerst an.

Gast
Unfortunately, your content contains terms that we do not allow. Please edit your content to remove the highlighted words below.
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Restore formatting

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorhergehender Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Neu erstellen...