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Ferrari F50 Unfall/Gerichtsurteil


Neo54

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Ist wirklich ein interessanter Link...danke!!

Das ist der F50 von dem Bauträger aus Illmenau. Der war doch mal mit seinem neuen Enzo in Motorvision. Genial finde ich die Aufstellung über die Kosten, die er in Rechnung stellen wollte. Den F50 benutzte er sogar geschäftlich. :-o

Deswegen ja auch als Leasingfahrzeug.

Deswegen ja auch als Leasingfahrzeug.

Übrigens wurden alle F50 an die Erstbesitzer für einem Zeitraum von zei Jahren verleast, um etwaiige Spekulanten auszubremsen. Ob das in diesem Fall noch das Werksleasing war, weiss ich allerdings nicht.

Dann hätte aber Ferrari oder eine Leasinggesellschaft als erster Eigentümer im Brief gestanden und der tatsächliche Käufer eben als Zweitbesitzer. Demnach dürfte es keinen F50 aus erster Hand geben! - Grübelgrübelgrübel....

:???:

Sorry, das ist falsch!

Der Leasinggeber ist der Eigentümer des Fahrzeuges, der Kunde / Leasinnehmer ist der Halter der zugleich in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 aufgeführt ist.

Fazit: nicht der Eigentümer steht in den Papieren, sondern der Halter!

  • 2 Wochen später...
  • 11 Jahre später...

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