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Der "Ich hab ne kurze Frage" Thread


Gast Anonymous1

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Kai, mein Rechner kann 5 ghz. Er weiß nur nicht so genau, wann er lieber was nehmen soll. Verschiedene Namen hatte ich bereits versucht, hat immer dazu geführt, dass nichts mehr funktionierte.
 Und Router wegschmeißen wäre ich sofort dabei, ist ja aber nicht meiner.

Vom Router zu meinem Laptop sind es direkter Weg ca. 7 Meter. Von mir aus ins Nebenzimmer und dann ein Stock hoch.

 

Mike, so schlau war ich tatsächlich und habe mir einen solchen gekauft. Das Problem war anfangs, sobald ich das Kabel an meinen PC angesteckt hatte, war die Repeaterverbindung zum Router weg. Somit war das zu dem Zeitpunkt keine Option. Inzwischen funktioniert das alles und ich kann das Kabel von Laptop zur Xbox wandern lassen, je nach dem wo ich gerade mehr Saft brauche. Einen Switch habe ich bereits bestellt, dann wir alles nur noch per Kabel betrieben in der Hoffnun dass dann alles läuft. Aktuell zieht die Xbox mit 44 Mbit/s - konstant.

Danke an alle die mir geholfen haben!

  • 1 Monat später...
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Hallo Zusammen, ich habe eine kurze Frage, und da sich hier ja einige erfolgreiche Selbstständige und auch Immobilienprofis tummeln, hat die Situation vielleicht schon jemand selbst erlebt, Google war mir leider keine Hilfe:

 

Ich habe in meiner Holding-GmbH eine Summe Kapital angesammelt, die ich für den laufendenGeschäftsbetrieb nicht benötige und gerne möglichst steuerneutral anlegen möchte, sprich nicht ausschütten, sondern reinvestieren.

In meinem Heimatort ist aktuell ein Mehrfamilienhaus zu verkaufen, für das ich mich interessiere. Ich müsste ca. 60% fremdfinanzieren.

 

Anlagehorizont ist langfristig, Ziel ist ein konstanter Cashflow, die 10 Jahre Spekulationsfrist sind nicht interessant. Rendite des Objekts 5%.

 

Die GmbH hat keine operativen Risiken, reine Dienstleistung, Haftungsfälle aus Aufträgen Chance <5%.

 

Plan ist Gründung einer Tochter-GmbH zum Erwerb und Betrieb des Wohnhauses, Kapitalausstattung durch die Holding + Bankdarlehen.

Auf was muss ich mich bei der Bank einstellen? Risikoaufschlag? Konditionen? Dieses Modell ohne signifikante Sicherheiten im Privaten überhaupt darstellbar?

Danke für alle Antworten, gerne auch pm. 

vor 2 Stunden, sebastian089 sagte:

 

 

Plan ist Gründung einer Tochter-GmbH zum Erwerb und Betrieb des Wohnhauses, Kapitalausstattung durch die Holding + Bankdarlehen.

Auf was muss ich mich bei der Bank einstellen? Risikoaufschlag? Konditionen? Dieses Modell ohne signifikante Sicherheiten im Privaten überhaupt darstellbar?

Danke für alle Antworten, gerne auch pm. 

 

Das ist ja genau mein Thema.

 

Es gibt hier das Problem mit der Neugründung, die neue GmbH wird von jeder Bank als Existenzgründer angesehen da ja als juristische Person selbständig und das Problem ist, es sind logischerweise  keine Zahlen aus der Vergangenheit verfügbar was für die Bank ja sehr wichtig für das Rating und Scoring wäre .  Das macht die Finanzierung recht schwer die private Bürgschaft wird trotz der Kapitalspritze  und möglichen 60% Finanzierung sicher obligatorisch wenn es überhaupt eine Bank macht zumal die Beleihungswertermittlung der Bank nach internen Kriterien nicht unbedingt auf einen 60 % Finanzierung kommen muss.

(Jede Bank setzt ja da ihre eigenen Werte an)

 

Das Geschäft wäre wenn überhaupt nur was für die Hausbank oder einen lokale Volksbank / Sparkasse oder eine Deutsche Bank definitiv nichts für eine Direktbank. Mit einer vernünftigen Konstellation aus Bewertung der Immobilie  Verständnis für die gewünschte Konstellation der Neugründung und persönlicher Bürgschaft sollte da dann was machbar sein, ggf. können ja weitere Immobilien quer besichert mit haften. Die Konditionen sollten dann aber ohne große Aufschläge marktgerecht sein,

10 Jahre fest so im Bereich 1,50% bis 1,70%  15 Jahre fest so um die  1,90  bis 2,2%  Tilgung je nach Bank mindestens ca. 1 bis 2 %

 

 

  • 2 Wochen später...
Am 12.10.2015 at 18:24 schrieb JK:
Am 13.10.2015 at 15:06 schrieb JK:
Am 13.10.2015 at 15:06 schrieb JK:

So. Ich habe nun das Router Passwort. Meine Herren, ist das ein blödes Gerät.

Zunächst: Gesendet wird auf 2,4 und 5 ghz. Den Funkkanal kann man nicht ändern. Der Repeater wird NICHT in der Geräteliste des Routers angezeigt. Die IPs die der Repeater vergibt sind sinnlos. Darüber lässt es sich nicht mit dem Internet verbinden. Ich blicke jetzt gar nicht mehr durch.

Auch mein Handy verbindet sich jetzt nicht mehr mit dem Wlan. Da lobe ich mir wirklich meine Wohnung in Deutschland. Fritz.Box + Fritz.Repeater und alles läuft ohne jegliche Probleme.

So. Ich habe nun das Router Passwort. Meine Herren, ist das ein blödes Gerät.

Zunächst: Gesendet wird auf 2,4 und 5 ghz. Den Funkkanal kann man nicht ändern. Der Repeater wird NICHT in der Geräteliste des Routers angezeigt. Die IPs die der Repeater vergibt sind sinnlos. Darüber lässt es sich nicht mit dem Internet verbinden. Ich blicke jetzt gar nicht mehr durch.

Auch mein Handy verbindet sich jetzt nicht mehr mit dem Wlan. Da lobe ich mir wirklich meine Wohnung in Deutschland. Fritz.Box + Fritz.Repeater und alles läuft ohne jegliche Probleme.

Mal wieder etwas technisches.

Ich bin umgezogen in ein Mehrparteienhaus. Das Internet darf ich vom Nachbarn mitnutzen. Per WLan waren die Downloadraten ziemlich mies. Deshalb habe ich mir nun einen Repeater von AVM gekauft, den dazwischengeschaltet und von dort meine Geräte mit Kabel verbunden.

Leider schwanken die Downloadraten extrem. Bei der Xbox kann man beim Download zuschauen wie sich die aktuelle Nutzung alle 3 Sekunden aktualisiert. Dort gehen die Werte von 1 Mbit/s bis zu 30 Mbit/s.

Das kann ja nun mehrere Gründe haben, zB auch, dass der Server ungleichmäßig Daten abgibt. Trotzdem meine Vermutung, dass hier die Funkkanäle überlastet sind. Kennt sich damit jemand aus? Ich habe eine Wifi Analyzer App. Diese sagt mir, dass auf Kanal 6, auf welchem auch "mein" Wlan sendet, bis zu 10 andere Wlannetzwerke aus dem Haus/der Umgebung senden. Ist das eine Anzahl welche die Geräte noch verkraften müssen oder kann es tatsächlich daran liegen, dass meine Geschwindigkeit so sehr schwankt?

 

Moin moin,

 

es gab ja immer mal wieder Posts mit WLAN Problemen hier, und nach dem kürzlichen Umzug hatte ich auch eine recht "unbefriedigende" Situation.

WLAN ja, aber nicht ausreichend in allen Stockwerken (diverse andere WLAN Netze und dicke Stahlbetondecken stören massiv). Balkon, Terrasse gar nicht daran zu denken.

 

1. Standort der Fritzbox verändert - naja - dann geht es nur wo anders besser

2. Frixtender Antennen - besser - aber immer noch nicht durchgehend gut!

3. Repeater - naja - man verstärkt ein schon mieses Signal - was erhält man - ein verstärkes mieses Signal - klappt mal  - mal nicht - auf jeden Fall geht der "Ping" massiv in den Keller (Harcorezocker werden da wahnsinnig).

 

Und irgendwann kam ich dann sinnierend vor dem Wandschrank mit der Telefonverteilung auf folgende Idee.

Wieso ist eigentlich die ganze Wohnung mit diversen TAE  - Telefondosen verdrahtet aber nicht mit LAN? Wie blöd waren die? Telefondosen braucht man nun wirklich keine 6 Stück in der Wohnung, inklusive Gäste - WC?

Und wieso schmeißen die ein 8 adriges Kabel wenn man für Telefon nur 2 Adern benötigt?

 

AHA!!! und was passiert wenn ich das Kabel für LAN nutze?

Kein Aufdruck auf dem Kabel, keine CAT Bezeichnung, nichts, keine verdrillten Adern (twistet Pair), nichts, billig, billig halt, Chinaware? Egal, ein Versuch ist es wert.

 

Folgende Dinge gekauft:

Stecker

Werkzeug (sehr gute Investition)

Dosen

Investiton 35 Euro!

 

Verdrahtet (ist ein bißchen fummelig, hab ich aber auch das erste Mal gemacht, geht aber)

Fritzbox in den Wandschrank, eingesteckt.

 

Ergebnis:

4 LAN - Zugangspunkte in der ganzen Wohnung verteilt. (Wer möchte kann nun hier auch ein neues WLAN Netz starten, witzigerweise mit dem Fritz Repeater, als "Bridge" geschaltet sprich OHNE die Nachteile eines Repeaters)

 

Per LAN absolut stabile

Down: 96 Mbps

Up: 20 Mbps

bei einem Ping von 4 - 5 ms

 

Per WLAN stabile

Down: 36 - 49 Mbps

UP: 14 - 19 Mbps

bei einem Ping von 6 - 10 ms

 

Fazit:

Wer "Probleme" hat mit seinem WLAN, es lohnt ein Blick ob es TAE - Dosen gibt in der Wohnung mit einer "8 -Adrigen was-auch-immer" Leitung! (die an sich gar nicht geeignet sein sollte, in der Praxis aber funktioniert!)

Vielleicht hilft meine Ausführung dem einen oder anderen! Good Luck!

  • Gefällt mir 1

Hallo Kai,

 

kann deinen Ausführungen nur beipflichten.

Wir haben damals auch das Problem gehabt, dass der WLAN Router im Keller nicht ausreichende Empfangsqualität zur Verfügung gestellt hat. Wir haben dann eine Telefonleitung benutzt um das LAN in den 1. Stock zu legen und den Router dort zu installieren.

Für ein 100Mbit LAN reichen 4 Adern, für Gigabit werden 8 Adern benötigt.

Der Router im 1. OG hat bei uns dann für ausreichend Empfang im ganzen Haus gesorgt. Dein Ansatz mit dem Repeater als "Bridge" ist natürlich auch sehr interessant.

 

Grüße

Jonas

vor 33 Minuten schrieb Jones16v:

 

Der Router im 1. OG hat bei uns dann für ausreichend Empfang im ganzen Haus gesorgt. Dein Ansatz mit dem Repeater als "Bridge" ist natürlich auch sehr interessant.

 

Dafür gibt's von Fritz auch Repeater mit einem LAN Anschluss, der macht dann "LAN Brücke" ;-)

 

Eine Kabelverbindung ist dennoch immer vorzuziehen 

 

  • 3 Wochen später...

Frage zur Zulassung von KFZ:

 

1. Ist es richtig dass KFZ (Private Nutzung) nur noch am Hauptwohnsitz zugelassen werden können, unabhängig davon wo der überwiegende Standort liegt (der kann ja z.B. sehr wohl am Zweitwohnsitz sein)?

 

2. Nach welchem Wohnsitz (Regionalklasse) berechnet sich die KFZ Versicherung?
A. Hauptwohnsitz und damit sofern Punkt 1 zutrifft auch "Zulassungswohnsitz"? , oder
B. Mitgeteilter Postadresse (das könnte ja neben dem Zweitwohnsitz auch z.B. jede beliebige Postadresse sein)?, oder

C. Adresse des überwiegenden Standortes?

 

Hinweis: Wir befinden uns hier ausschließlich im Melde- Zulassungsrecht sowie Versicherungsrecht.
Steuerrecht (sprich Zweitwohnungssteuer, Doppelte Haushaltsführung) ist NICHT das Thema, das macht es nur unnötig komplizierter...

 

  • 2 Monate später...

Übersetzt aufs auto hiesse es, hohe kaltstartstrom möglich.

Also hohe entladungsstrom.

Ähnlich der unterschied solarbatterie (konstante abgabe kein problem, aber keine hohe lasten. Wie zB anlassen eines motors) und starterbatterie (für große dieselmotoren, vorglühen und anlassen bei kälte).

 

Akkus würde ich (aus erfahrung) immer marken akkus nehmen. Die schön gelobten günstig-china-akkus sind meist nur schrott. Da lieber direkt etwas mehr ausgeben und was richtiges haben.

 

Edit: Die daten stehen (für die verlinkte akkus) doch weiter unten: 

 

Technische Spezifikation:
Durchmesser: 18,6 mm 
Höhe: 65,2 mm +/- 0,02mm 
Gewicht: 48,00g 
Spannung: 3,7 Volt 
Kapazität: 3400 mAh 
System: Li-Ion 
Hersteller: Panasonic 
Herstellerbezeichnung: NCR18650B
Ladestrom max. A: 1,7 
Entladestrom max. A: 7.4

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo Gast Anonymous1,

 

schau doch mal hier zum Thema Aus dem Alltag (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige) ist auch genial.

  • Gefällt Carpassion.com 1
Am 2.1.2016 at 12:56 schrieb Kai360:

Frage zur Zulassung von KFZ:

 

1. Ist es richtig dass KFZ (Private Nutzung) nur noch am Hauptwohnsitz zugelassen werden können, unabhängig davon wo der überwiegende Standort liegt (der kann ja z.B. sehr wohl am Zweitwohnsitz sein)?

 

 

 

offensichtlich ja

 

http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Verkehr/KFZ-Zulassung/Fahrzeug-anmelden--umschreiben.html

 

https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=70001&_nav_id1=10246&_nav_id2=10248

Und noch eine Frage:

Ich hab meinen 993 im März 15 abgemeldet und werde ihn bis auf weiteres auch nicht mehr zulassen.

- Was muss ich denn in Bezug auf eine eventuelle Wiederzulassung/Verkauf in ein paar Jahren beachten? Muss ich das Fzg regelmäßig wieder zulassen, damit ich keine Vollabnahme machen muss, wenn ich ihn irgendwann verkaufen will?

- Muss ich während der Stilllegung TÜV machen? Der wäre im September 15 fällig gewesen...

- Würde ein 07er Kennzeichen vor diesem Hintergrund was bringen? Was wäre dafür nötig?

Fragen über Fragen...  ;)

Moin,

 

"Vollabnahme" nach 21 StVZO ist nur dann notwendig zur Wiederzulassung, wenn Dein Wagen länger als 7 Jahre abgemeldet war und (!) keine Datenbestätigung/.../... vorhanden ist, genaueres siehe hier: 

http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/bewertungen_gutachten_zertifikate/vollgutachten/1_vorab_informieren

Da der Wagen - so nehme ich es an - vorher hier in D bereits zugelassen war, sollte eine Vollabnahme somit nicht erforderlich sein.

 

Während der Stilllegung musst Du auch keinen TÜV machen. Zur Wiederinbetriebnahme nach langer Zeit kann es jedoch sein, dass der TÜV pauschal mehr für die Untersuchung verlangt - zumindest sind es 20% mehr bei Überziehen um mehr als zwei Monate. 

 

Fürs 07er Kennzeichen ist zunächst mal nötig, dass der Wagen 30 Jahre alt ist - das schafft auch der früheste 993 noch nicht. :wink: 

 

Grüße 

Max

Ok, danke für die Aufklärung ! ;)

Mal was ganz anderes: Meine Frau hat - mal wieder -  ihr Smartphone "verlegt". Seit einer Woche unauffindbar...

Alles durchsucht, kein Smartphone gefunden. Ich kenn mich selbst mit den Dingern und dem technischen Kram dahinter nicht so aus, daher meine laienhafte Frage: Gibt´s eine Möglichkeit rauszubekommen, wo das Ding zuletzt eingeloggt war, um den "Suchbereich" etwas einzugrenzen. Eine Ortung in dem Sinn ist ja nach so langer Zeit nicht mehr möglich, wenn der Akku leer ist. Unter welchen Umständen ist denn eine Ortung überhaupt möglich? Muss ein Handy dafür freigegeben sein, oder kann man jedes Handy legal orten?

Vielleicht ist ja jemand hier im Forum in diesen Dingen bewanderter als ich...

Danke schonmal !

  • 2 Wochen später...

Frage zu Verkehr - / Verkehrszeichen.

 

Situation: Starker Wind und Sperrung der Rader Hochbrücke (BAB A7 Rendsburg) für LKW und Pkw mit ?????

 

Es wird bei Sturm mittels Wechseltafel dort das

Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art)

mit dem

Zusatzzeichen 1048-12
(nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse)

angezeigt.

 

Soweit so klar. Durchfahrtverbot für genannte LKW

 

ABER dann wird noch ein weiteres Zusatzzeichen welches einen stilisierten Wohnwagen darstellt angezeigt.

So ähnlich wie 1010-13 (Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Wohnwagen auch länger als 14 Tage parken dürfen)

DAS macht nun ja aber gar keinen Sinn! Siehe Bild (so ca. nur ohne die 7,5 t)

 

77e9ce6c-74eb-477f-901c-2ca14344ce5e_100

 

Hinweis: Es wird nicht das Zusatzzeichen 1048-11
(nur Pkw mit Anhänger) angezeigt. Das würde zwar Sinn machen, aber das ist es nicht.

 

Meine Frage: Was möchten die damit ausdrücken? "Durchfahrtverbot für Wohnwagengespanne" ?

Das würde zwar Sinn machen, gibt es aber in der StVO gar nicht?

 

 

Zeichen hier

 

Moin,

 

meinst Du dieses Zeichen (abgesehen von 7,5t, das jetzt wohl durch das LKW-Zeichen ersetzt wurde)?

http://www.bos-inside.de/a7-lkw-fahrer-ignorieren-sperrung-der-rader-hochbruecke/

 

Das entspricht m.E. weitestgehend dem (Zusatz-)Zeichen 1060-10, allerdings ohne den Hinweis "Schleudergefahr". Also interpretiere ich das mal so wie Du: Durchfahrverbot für Kfz > 3,5t und Durchfahrverbot für Wohnwagengespanne.

 

Grüße

Max

vor einer Stunde schrieb Max A8:

Also interpretiere ich das mal so wie Du: Durchfahrverbot für Kfz > 3,5t und Durchfahrverbot für Wohnwagengespanne.

 

Grüße

Max

Das würde ich auch so sehen zumal es bei beiden aufgrund der Windanfälligkeit Sinn macht,  einmal aufgrund der großen Angriffsfläche der LKW und einmal aufgrund der Angriffsfläche der Anhänger in Verbindung mit dem geringen Gewicht.

Gespanne mit leichtem Anhänger sind gemeint, dazu zählen Wohnwagen und Anhänger mit Aufbauten. Und da wo das Schild steht sollte man sich dran halten, ist echt uncool wenn man den Anhänger in Schräglage hinter sich hat :huh:

Tja, sehe ich ja auch so, ist ja auch "vernünftig", aber was wäre denn nun eigentlich "Recht" ?

 

Interpretieren, Meinung usw. zählt ja nicht in der StVO, (und schon gar nicht in D ;) )

und das Zusatzschild gibt es nicht in der Auflistung der offiziellen Schilder.

Ergo, rechtlich nicht bindend?

Wie Max schon sagte, gibt es das Zeichen 1060-10 "Gefahrzeichen für Wohnwagengespanne an Gefällestrecken mit starkem Seitenwind auf Autobahnen". Das ist aber nur ein Gefahrzeichen ( § 40 StVO), daher auch noch der Hinweis Schleudergefahr, aber kein Vorschriftszeichen (§ 41 StVO).

 

Ich erkläre mir das nun so: Ein Verbot für Wohnwagengespanne lässt sich wohl nur mit der Kombi aus Zeichen 250 und dem Zeichen 1060-10 ohne Schrift darstellen. Wenn man das Zusatzeichen 1060-10 mit Schrift nehmen würde, wäre nicht klar, dass es um eine Kombination aus 250 und 1060-10 geht, also gerade die Weiterfahrt von Wohnwagengespannen untersagt werden soll.

 

Die Liste der Zusatzzeichen ist auch keineswegs abschließend in der StVO geregelt. Selbst wenn es aber so wäre, wäre fraglich, ob das Verkehrszeichen nichtig ist oder nur rechtswidrig, im letzteren Falle wäre es bis zur Aufhebung trotzdem zu beachten und ein Verstoß hätte die üblichen polizeilichen Folgen.

 

Besonders klar ist das von Kai angesprochene Schild aber nicht. Frag doch mal bei der zuständigen Behörde nach.

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Gast
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