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Große Enttäuschung - Unfallwagen gekauft


tobi550

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@Tomy Rampante

So nun melde ich mich auch mal zu Wort.

Zu aller erst bin ich nicht alleine losgezogen und hab mir mal so mir nichts dir nichts ein Auto gekauft.

Ich habe meinen Vater mitgenommen, der 14 Jahre Autos verkaufte und auch selbst viel an Autos rumgeschraubt hat. Wir haben das Auto gemeinsam gründlichst begutachtet. Nur leider ließen sich die Vorschäden mit bloßem Auge nicht erkennen.

Der eine Schaden war ein von VW fachmännisch reparierter Schaden, den selbst der Gutachter nur anhand einer Reparaturhistorie von VW letztendlich nachweisen konnte.

Der Zweite Schaden war nur mit einem Lackschichtdickemesser festzustellen,

nun gut, da kann man mir vorwerfen, dass ich einen mitnehmen hätte sollen (werde ich beim nächsten Autokauf auch sicher tun)

Vielleicht hast du Recht und ich war ein wenig zu blauäugig, das nächste mal werde ich sicher noch gründlicher vorgehen. Nur finde ich es sehr sehr Schade, wenn man deiner Meinung nach Menschen heutzutage nicht mal mehr mit einer vertraglichen Bindung trauen kann.

Aber zum Glück gibt es in solch traurigen Fällen noch den Weg sich an das Gesetz zu wenden.

Nichts desto trotz liegen hier Fakten vor und ich habe letztendlich das Recht gegen diese Person vorzugehen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn dir dieser "Fehler" unterlaufen wäre und du einen Unfaller gekauft hättest, anders handeln würdest.

Und noch zu der Sache, dass das ganze bei einem Ferrari natürlich ganz anders aussehen würde, es soll Personen geben, für die sind ein paar 1000€ soviel Geld, wie für manch andere 100 000 €

Gruss Tobi

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@Tomy Rampante

Versuche doch bitte dich etwas gewählter und differenzierter auszudrücken. z.Z. erfüllst du eine Menge gängiger Kiesplatzhändler-Klischees.

Zum Thema:

Wer von Privat ein Fahrzeug kauft sollte sich immer bewusst sein, dass der niedrigere Preis gegenüber den Händlern nicht von ungefähr kommt. Man kauft i.d.R vom Laien. Die Meinungen über evtl. Vorschäden und den aktuellen Zustand, sowie die merkantile Bewertung selbiger gehen da schnell auseinander. Zudem erkauft man sich die "Ersparnis" immer mit einem Verzicht auf Rechte aus dem Verbrauchsgüterkauf - Stichwort Sachmangelhaftung!!! Von Präsentation, Beratung und Service will ich erst garnicht anfangen.

Das heißt jedoch nicht, dass nur Experten von Privat kaufen sollten. Grundsätzliche unterstelle ich jedem erstmal faire Absichten. Ein Unfallschaden stellt eine "Eigenschaft" am Fahrzeug dar, die nicht verschwiegen werden sollte. Über die Bewertung von Unfallschäden streiten sich seit Jahren die Experten. Gerade bei Gebrauchtwagen gehen die Meinungen stark auseinander.

Fakt ist, dass Unfallschäden bei Fahrzeugen bis 5Jahre und 100tkm wertmindert sind.

Bei Gebrauchtwagen ist man da unterschiedlicher Meinung.

Klärungsbedürftig wäre die Frage, inwiefern Unfallschäden den aktuellen Wert eines Gebrauchtwagen beeinflussen. Ausgehend von der Auffassung, dass Unfallschäden an älteren Autos i.d.R keine Wertminderung bedingen, könnte man auch sagen, dass Vorschäden ab einem gewissen Alter keinen Einfluss auf den Wert des Fahrzeugs haben. --> Ich stelle das mal allgemein zur Diskussion.

Ich persönlich kann mit einem Vorschaden an einem Gebrauchtwagen leben, insofern er ordentlich gemacht wurde und die Kiste nicht komplett breit war. Blechschäden etc. gehören nunmal dazu. Bei einem Gebrauchtwagen ist es für mich wichtig, dass der allg. Zustand stimmt.

@tobi550:

Hast du den Golf eigentlich noch? Die ganze Aktion ist ja aktuell etwas ziellos - zumindest liest es sich so....

Gruß Martin

@bmwfreakberlin

Also den Golf habe ich noch.

Naja, so ziellos würde ich dass jetzt nicht sehen, ich habe ja immerhin schon vom Landgericht Recht bekommen.

Nur geht der Verkäufer jetzt eben in Berufung. Auf die Bergündung muss ich noch warten, daher kann ich noch nicht sagen was der Verkäufer sich davon verspricht. Da das erste Urteil sehr eindeutig war.

Ich muss jetzt eben warten, ob der Berufung stattgegeben wird, ich hoffe es natürlich nicht.

Und zu deiner Frage, bezüglich der Wertminderung, es ist tatsächlich so, dass wenn ein Auto älter als fünf Jahre ist, man keinen Anspruch mehr auf Wertminderung mehr hat. Deshalb muss ich dem Verkäufer bei Rückgabe meines Golfs für den Unfall den ich hatte auch keine Wertminderung ausggleichen.

Außer natürlich die Wertminderung bezüglich der gefahrenen Kilometer.

Gruss Tobi

@Tomy Rampante

Versuche doch bitte dich etwas gewählter und differenzierter auszudrücken. z.Z. erfüllst du eine Menge gängiger Kiesplatzhändler-Klischees.

Zum Thema:

Wer von Privat ein Fahrzeug kauft sollte sich immer bewusst sein, dass der niedrigere Preis gegenüber den Händlern nicht von ungefähr kommt. Man kauft i.d.R vom Laien. Die Meinungen über evtl. Vorschäden und den aktuellen Zustand, sowie die merkantile Bewertung selbiger gehen da schnell auseinander. Zudem erkauft man sich die "Ersparnis" immer mit einem Verzicht auf Rechte aus dem Verbrauchsgüterkauf - Stichwort Sachmangelhaftung!!! Von Präsentation, Beratung und Service will ich erst garnicht anfangen.

Das heißt jedoch nicht, dass nur Experten von Privat kaufen sollten. Grundsätzliche unterstelle ich jedem erstmal faire Absichten. Ein Unfallschaden stellt eine "Eigenschaft" am Fahrzeug dar, die nicht verschwiegen werden sollte. Über die Bewertung von Unfallschäden streiten sich seit Jahren die Experten. Gerade bei Gebrauchtwagen gehen die Meinungen stark auseinander.

Fakt ist, dass Unfallschäden bei Fahrzeugen bis 5Jahre und 100tkm wertmindert sind.

Bei Gebrauchtwagen ist man da unterschiedlicher Meinung.

Klärungsbedürftig wäre die Frage, inwiefern Unfallschäden den aktuellen Wert eines Gebrauchtwagen beeinflussen. Ausgehend von der Auffassung, dass Unfallschäden an älteren Autos i.d.R keine Wertminderung bedingen, könnte man auch sagen, dass Vorschäden ab einem gewissen Alter keinen Einfluss auf den Wert des Fahrzeugs haben. --> Ich stelle das mal allgemein zur Diskussion.

Ich persönlich kann mit einem Vorschaden an einem Gebrauchtwagen leben, insofern er ordentlich gemacht wurde und die Kiste nicht komplett breit war. Blechschäden etc. gehören nunmal dazu. Bei einem Gebrauchtwagen ist es für mich wichtig, dass der allg. Zustand stimmt.

@tobi550:

Hast du den Golf eigentlich noch? Die ganze Aktion ist ja aktuell etwas ziellos - zumindest liest es sich so....

Gruß Martin

Bitte!?!:-o:evil::-o

ich solle mich gewählter und differnzierter ausdrücken.

ich bekunde hier schlicht und einfach meine Meinung das die nicht jeder teilt ist vollkommen normal und jeder kann seine eigene beitragen.

Ich erfülle Kiesplatzhändler-Kliesches?

Kliesches die von leuten wie dir geschührt werden?!:???:

Das man bei privat oder Kiesplatz-händler sich eine ersparniss erkauft ist eine vollkommen haltlose behauptung.

Das währe genauso als würde ich schreiben das man beim freundlichen die präsentation die beratung und den service bezahlen muss deshalb ists teurer.

Wenn du jemanden tadeln möchtest um nicht zu sagen Ihm seine ausdrucksweise vorschreiben dann bitte PN. das du kein recht dazu hast versteht sich von alleine, denn das ist auch eine form von falschen Ausdruck bzw. Verhalten.

Denn wenn sich ein Angestellter sich falsch verhält sch.... man ihn auch nicht vor der Kundschaft an.

Kliesches die von leuten wie dir geschührt werden?!:???:

Ne, das tust du selber intensivst. :-(((°

(Vielleicht trägt deine leicht hinkende Rechtschreibung mit dazu bei. Auch die Groß- und Kleinschreibung hat irgendwie seinen Sinn, nicht nur rein optisch.)

Das man bei privat oder Kiesplatz-händler sich eine ersparniss erkauft ist eine vollkommen haltlose behauptung.

HÄH? Selbstverständlich ist es dort günstiger, schon allein aufgrund der entfallenden Garantie, bzw. des wesentlich kleineren Garantieumfang.

Auch werden beim Freundlichen in aller Regel die Fzg intensiver aufbereitet, optisch und technisch. Selbstverständlich schlägt sich das im Preis nieder.

Das währe genauso als würde ich schreiben das man beim freundlichen die präsentation die beratung und den service bezahlen muss deshalb ists teurer.

Du hast die Kompetenz, Fairness und Zuverläßigkeit vergessen. :D

Wenn du jemanden tadeln möchtest um nicht zu sagen Ihm seine ausdrucksweise vorschreiben dann bitte PN. das du kein recht dazu hast versteht sich von alleine, denn das ist auch eine form von falschen Ausdruck bzw. Verhalten.

Denn wenn sich ein Angestellter sich falsch verhält sch.... man ihn auch nicht vor der Kundschaft an.

Mal was Grundsätzliches über den Sinn eines Forums, du bist ja relativ neu hier und kennst dich evtl. deswegen nicht soooooo aus:

Wer öffentlich verbal um sich schlägt, der muss auch öffentliche Kritik vertragen. Wenn nicht, gibt es m.E. nur eine Möglichkeit: schreib nichts mehr.

Wobei, wäre schade. Sind deine Post doch auch ein Stück weit unterhaltend!X-)

@ Tomy Rampante

Du kannst natürlich schreiben wie und (innerhalb der Forenregeln) auch was du möchtest. Ich wollte dich nur darauf hinweisen, dass deine Postings in der Art und Weise wie du sie verfasst leicht missverstanden werden können.

Natürlich möchte ich nicht alle "Kiesplatzhändler" über einen Kamm scheren. Nur gibt es wie in jeder Branche auch hier schwarze Schafe. Leider zeigt die Erfahrung, dass Letztere gerade im Gebrauchtwagengeschäft eine etwas größere Niesche besetzen.

BTT:

Die Preisunterschiede zwischen Händlern und privaten Verkäufern sind Fakt. Ich denke, dass es in diesem Forum keiner größeren Erklärung bzgl. der Kostenkalkulation eines Gebrauchtwagen- oder Neuwagenhändlers braucht.

Und ja, auch im Neuwagengeschäft gehen niedrigere Preise mit weniger Service und Beratung einher. - Stichwort Vermittler/Agenturen

@tobi550:

Habe meine Frage etwas unglücklich gestellt.

Hast du geklagt, weil du das Auto aufgrund der verschwiegenen Mängel zurückgeben wolltest, da du nur nachweislich unfallfreie Fahrzeuge gekauft hättest?

Oder wolltest du schlicht eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises erreichen, weil du für den Golf mit zwei Vorschäden weniger bezahlt hättest?

Wie hat denn das Gericht das erste Urteil begründet? Rückgabe des Fahrzeugs wegen Beschaffenheitsmangel bzw. arglistiger Täuschung?

Gruß Martin

Ne, das tust du selber intensivst. :-(((°

(Vielleicht trägt deine leicht hinkende Rechtschreibung mit dazu bei. Auch die Groß- und Kleinschreibung hat irgendwie seinen Sinn, nicht nur rein optisch.)

HÄH? Selbstverständlich ist es dort günstiger, schon allein aufgrund der entfallenden Garantie, bzw. des wesentlich kleineren Garantieumfang.

Auch werden beim Freundlichen in aller Regel die Fzg intensiver aufbereitet, optisch und technisch. Selbstverständlich schlägt sich das im Preis nieder.

Du hast die Kompetenz, Fairness und Zuverläßigkeit vergessen. :D

Mal was Grundsätzliches über den Sinn eines Forums, du bist ja relativ neu hier und kennst dich evtl. deswegen nicht soooooo aus:

Wer öffentlich verbal um sich schlägt, der muss auch öffentliche Kritik vertragen. Wenn nicht, gibt es m.E. nur eine Möglichkeit: schreib nichts mehr.

Wobei, wäre schade. Sind deine Post doch auch ein Stück weit unterhaltend!X-)

Ok. Also alles öffentlich. Gegen meine fehlerhafte rechtschreibung gibt es kein gegenargument was das allerdings mit klisches zu tun hat ist mir unklar, auch verstehe ich nicht warum du dich ständig daran aufhängst.:???:

Und bitte Toni gerade du willst über die klisches diskutieren.:-o

Zu kompetenz, fairness und zuverlässigkeit: erinnere dich bitte an den treat Kauf beim offiziellen.............

Möglicherweise habe ich den Sinn eines Forums teilweise falsch verstanden und ja ich bastle zu einem großenteil noch herum. Aber manche schreiben hier einfach aus gesellschaftlichen grund, zum spass und weil Sie einen Autotick haben so wie ich andere legen manche posts auf die Goldwaage. Kritik vertrage ich durchaus, da ich meinem Leben mehr als einmal gegen den Strom geschwommen bin.

Das dich meine posts unterhalten freut mich aber!

Kritik vertrage ich durchaus, da ich meinem Leben mehr als einmal gegen den Strom geschwommen bin.

Das dich meine posts unterhalten freut mich aber!

Na dann, Herzlich willkommen! :-))!

Auf weitere, interessante und konstruktive Dialoge.

@tobi550:

Habe meine Frage etwas unglücklich gestellt.

Hast du geklagt, weil du das Auto aufgrund der verschwiegenen Mängel zurückgeben wolltest, da du nur nachweislich unfallfreie Fahrzeuge gekauft hättest?

Oder wolltest du schlicht eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises erreichen, weil du für den Golf mit zwei Vorschäden weniger bezahlt hättest?

Wie hat denn das Gericht das erste Urteil begründet? Rückgabe des Fahrzeugs wegen Beschaffenheitsmangel bzw. arglistiger Täuschung?

Gruß Martin

Ich habe natürlich, bevor ich letztenlich Klage eingereicht hatte, mit dem Verkäufer telefoniert, leider wies der jegliche Schuld von sich, bzw. er verharmloste die ganze Geschichte. Ich wollte dem Verkäufer, nach einem Telefonat mit meinem Anwalt und Gutachter, eine Wertminderung vorschlagen, auf die er allerdings in keinster Weise eingehen wollte. Nein, Entschuldigung, er wollte mir 100€ bezahlen, da dies angeblich die damalige Wertminderung des "einen" Schadens war. Laut Anwalt und Gutachter hätten mir aber ca. 700 € zugestanden.

Auch nachdem er dann Post von meinem Anwalt bezüglich einer Wertminderung bekommen hat, war er immernoch zu keinem Kompromiss bereit.

Deshalb war dann die letzte Konsequenz, Fahrzeugrückgabe, denn einen Wertminderungsausgleich wollte er schlich weg nicht bezahlen.

Und ja, ein Fahrzeug mit solchen Vorschäden hätte ich mit Sicherheit nicht gekauft, denn zum einen ist es schwierig ein solches Fahrzeug wieder zu verkaufen und einer der Schäden war nicht fachgerecht repariert worden.

Für das Gericht, war der Fall eigentlich ziemlich klar und damit war die Verhandlung auch ziemlich schnell vorbei. Im Kaufvertag wurde angeben, dass das Fahrzeug "unfallfrei" ist, es hatte jedoch 2 erheblichere Vorschäden.

GrussTobi

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Hallo tobi550,

 

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Hey Toni,

es waren beides Schäden von ca 1500€, gut erhebliche Schäden sind was anderes, aber jedenfalls sind es keine Bagatellschäden mehr.

Hinzukam eben, dass einer der Schäden nicht fachgerecht repariert wurde.

Es wurde am hinteren Radkasten sowie an der hinteren Türe nachlackiert und dabei wurde laut Gutachter zuviel Spachtelmasse aufgetragen.

Im Grunde genommen, alles nicht soo tragisch, aber wie gesagt, war der Verkäufer nicht bereit eine angemessene Wertminderung zu bezahlen.

Also blieb mir eben nur noch dieser eine Weg.

Gruss Tobi

Hey Toni,

es waren beides Schäden von ca 1500€, gut erhebliche Schäden sind was anderes, aber jedenfalls sind es keine Bagatellschäden mehr.

Hinzukam eben, dass einer der Schäden nicht fachgerecht repariert wurde.

Es wurde am hinteren Radkasten sowie an der hinteren Türe nachlackiert und dabei wurde laut Gutachter zuviel Spachtelmasse aufgetragen.

Im Grunde genommen, alles nicht soo tragisch, aber wie gesagt, war der Verkäufer nicht bereit eine angemessene Wertminderung zu bezahlen.

Also blieb mir eben nur noch dieser eine Weg.

Gruss Tobi

Sorry tobi, aber bis 3.000,-- sind es definitv Bagatellschäden, um nicht zu sagen peanuts. Erheblicher Schaden ist beispielsweise ein Frontschuß mit 8k €. (Oder wie beim Bekannten, der seinen Roten im Wald parkierte: jetzt reden wir von 53.000 € Schaden :-o )

Das sind reine Schönheitsrepearturen und somit nichtmal wertminderungspflichtig. Selbst wenn, reden wir von einer Wertminderung von 10% der Schadenshöhe. Wie kommt der Anwalt auf 700 €??

Wie hat das Gericht denn das Urteil begründet?

Anyway, eine Riesenwelle wegen 2x 1.500 €???????? :dagegen:

Sorry tobi, aber bis 3.000,-- sind es definitv Bagatellschäden, um nicht zu sagen peanuts. Erheblicher Schaden ist beispielsweise ein Frontschuß mit 8k €. (Oder wie beim Bekannten, der seinen Roten im Wald parkierte: jetzt reden wir von 53.000 € Schaden :-o )

Das sind reine Schönheitsrepearturen und somit nichtmal wertminderungspflichtig. Selbst wenn, reden wir von einer Wertminderung von 10% der Schadenshöhe. Wie kommt der Anwalt auf 700 €??

Wie hat das Gericht denn das Urteil begründet?

Anyway, eine Riesenwelle wegen 2x 1.500 €???????? :dagegen:

Also Bagatellschäden sind es laut Gesetz nicht mehr und meinen Golf mit einen Ferrari zu vergleichen ist auch nicht ganz richtig. Das sich so etwas bei einem Ferrari in ganz anderen Dimensionen verhält ist auch klar.

Auf die 700€ kommt mein Anwalt, bezüglich der nicht fachgerechten Reparatur. Hier würde in nächster Zeit eine "für mich" sehr teure Reparatur zu kommen.

Weiter muss ich sagen, dass hier für mich auch vieles eine Prinzipsache ist. Der Verkäufer hat mich schlichtweg getäuscht, er hat das Auto 50 km bevor ich es gekauft habe in der VW Werkstatt reparieren lassen und sagt zu mir es sei unfallfrei.

Und es ist schon klar, dass für mich beispielsweise 500€ wesentlich mehr sind als für dich.

Würdest du dass ohne Widerworte mit dir machen lassen? Was ist wenn du das Auto mal wieder verkaufen möchtest und du es reinen Gewissens als unfallfrei verkaufen würdest, später hast du dann evtl. das Problem zu beweisen, dass du keine Schuld hast.

Ich fühl mich hintergangen und verar......! Das ist mit ein Grund, weshalb ich gerichtlich gegen den Verkäufer vorgehe und warum ich es hier poste? Ich will den Leuten hier zeigen, dass man gegen so etwas vorgehen kann, mit guten Aussichten auf Erfolg

Gruss Tobi

Sorry tobi, aber bis 3.000,-- sind es definitv Bagatellschäden, um nicht zu sagen peanuts. Erheblicher Schaden ist beispielsweise ein Frontschuß mit 8k €. (Oder wie beim Bekannten, der seinen Roten im Wald parkierte: jetzt reden wir von 53.000 € Schaden :-o )

Hallo Toni,

bist du dir sicher mit den 3.000 € ? Dachte, dass die Grenze zw. 600-750 € liegt?

Wer kennt sich denn damit aus? Lamberko :wink: ?

Hallo Toni,

bist du dir sicher mit den 3.000 € ? Dachte, dass die Grenze zw. 600-750 € liegt?

Wer kennt sich denn damit aus? Lamberko :wink: ?

Ist relativ einfach: vor kurzem ist mir ein Tagträumer in meinen Dienstwagen gefahren. Die Rennleitung fragte michbei der telefonischen Meldung nach dem ungefähren Schaden. Als ich ca 1.000 € ansetzte bekam ich zur Antwort: alles bis ca 3.000 € sei als Bagatelle zu bezeichnen und erfordere keine polizeiliche Aufnahme :-o

(ich bestand aber trotzdem darauf)

Noch was am Rande: wenn ich an einem einfachen 3er BMW eine Stoßstange erneuere, bist mal eben schnell bei 1.500,-- inkl. Lack. Eine Stoßstange zu erneuern bedeutet keinen Unfall, oder?

Du kannst also nicht die Schadenshöhe hernehmen zur Deklarierung eines Unfalles. Es gab aber mal diesen RICHTWERT von 700,-- €

Der Verkäufer hat mich schlichtweg getäuscht, er hat das Auto 50 km bevor ich es gekauft habe in der VW Werkstatt reparieren lassen und sagt zu mir es sei unfallfrei.

Hmm, ich würde eine Lackrep. in dieser Höhe auch nicht als Unfall bezeichnen. Aber, und da geb ich dir Recht, ICH als Verkäufer hätte auf jeden einen Hinweis in die Bestellung mit aufgenommen in Form von: Seitenwand hinten links/rechts nachlackiert, ca 1.500 € Schaden.

Ich kann aber keine arglistige Täuschung hier entdecken, da es sich meiner Meinung nach nicht um einen Unfall handelt.

Eine Seite davor hab ich ja ein aktuelles Urteil des LG zitiert, welches meine Auffassung unterstützt.

Btw, eine definitve und verbindliche Definition von "unfallfrei" gibt es immer noch nicht. Die Gerichte bundesweit haben noch ne Menge Arbeit.

So sieht dieoffizielle definition aus.

Bagatallschaden

Bagatellschäden sind Schäden, die von einem Laien eindeutig als solche diagnostiziert werden können.

In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass bei der Konstruktion der Fahrzeuge neueren Datums durch die Verwendung von Kunststoffteilen im Aufprallbereich, Schäden hinter diesen Kunststoffteilen meistens nicht erkennbar sind. Bei äußerlich sehr geringem Schadenbild ergeben sich nicht selten nach genauerer Überprüfung Schadenhöhen von mehreren tausend €. In vielen Fällen ist ohne die Demontage von Anbauteilen das ganze Ausmaß des Schadens kaum feststellbar.

Sollten Sie Zweifel an der Schadenhöhe haben, so helfen wir Ihnen gerne weiter.

Der BVSK empfiehlt ein Gutachten ab einer Schadenhöhe von € 700,00 (incl. Mehrwertsteuer) erstellen zu lassen.

weiteres finden Sie auch hier

Urteil des BGH vom 30.11.2004 u.a. zur Bagatellschadengrenze (hier € 715,00)

Irgendwie seltsam erscheint mir das tobi geschrieben hat das sein Vater Autos auf dessen zustand beurteilen könne, aber das Auto sei in einer Fachwerkstatt instandgesetz worden. Jetzt ist der Schaden plötzlich nicht fachgerecht instandgesetzt. Also wie jetzt?:???:

Hätte nicht jeder einen schrirtt zurückgehen können und man sich auf 350,--€ einigen. Die grosse community für Sportwagenfahrer ich möchte nicht arrogant wirken aber sind wegen 700,-- € eine riesen dikussion hier zu starten nicht ein wenig übers Ziel hinaus.:???:

So sieht dieoffizielle definition aus.

Bagatallschaden

Bagatellschäden sind Schäden, die von einem Laien eindeutig als solche diagnostiziert werden können.

In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass bei der Konstruktion der Fahrzeuge neueren Datums durch die Verwendung von Kunststoffteilen im Aufprallbereich, Schäden hinter diesen Kunststoffteilen meistens nicht erkennbar sind. Bei äußerlich sehr geringem Schadenbild ergeben sich nicht selten nach genauerer Überprüfung Schadenhöhen von mehreren tausend €. In vielen Fällen ist ohne die Demontage von Anbauteilen das ganze Ausmaß des Schadens kaum feststellbar.

Sollten Sie Zweifel an der Schadenhöhe haben, so helfen wir Ihnen gerne weiter.

Der BVSK empfiehlt ein Gutachten ab einer Schadenhöhe von € 700,00 (incl. Mehrwertsteuer) erstellen zu lassen.

weiteres finden Sie auch hier

Urteil des BGH vom 30.11.2004 u.a. zur Bagatellschadengrenze (hier € 715,00)

Irgendwie seltsam erscheint mir das tobi geschrieben hat das sein Vater Autos auf dessen zustand beurteilen könne, aber das Auto sei in einer Fachwerkstatt instandgesetz worden. Jetzt ist der Schaden plötzlich nicht fachgerecht instandgesetzt. Also wie jetzt?:???:

Hätte nicht jeder einen schrirtt zurückgehen können und man sich auf 350,--€ einigen. Die grosse community für Sportwagenfahrer ich möchte nicht arrogant wirken aber sind wegen 700,-- € eine riesen dikussion hier zu starten nicht ein wenig übers Ziel hinaus.:???:

Mein Lieber,

langsam aber sicher hab ich das Gefühl, dass du dir alles so hindrehst wie es dir grade passt.

Irgerndwie ist deine ganze Schreiberei nur aufs stänkern ausgelegt:evil:

Sicherlich ist das nicht nur mir aufgefallen:wink:

Wenns dir hier nicht passt bei der grossen Sportwagen Community, dann geh einfach wieder. Glaube nur nicht dass man dich gross vermissen wird.

Irgendwie seltsam erscheint mir das tobi geschrieben hat das sein Vater Autos auf dessen zustand beurteilen könne, aber das Auto sei in einer Fachwerkstatt instandgesetz worden. Jetzt ist der Schaden plötzlich nicht fachgerecht instandgesetzt. Also wie jetzt?:???:

Hätte nicht jeder einen schrirtt zurückgehen können und man sich auf 350,--€ einigen. Die grosse community für Sportwagenfahrer ich möchte nicht arrogant wirken aber sind wegen 700,-- € eine riesen dikussion hier zu starten nicht ein wenig übers Ziel hinaus.:???:

Also noch einmal, lieber Tomy. Hättest du den Thread genau durchgelesen, wäre dir sicher aufgefallen, dass 2 Schäden am Auto waren, einer der fachgerecht in der VW Werkstatt repariert wurde und einer der eben in einer freien Werkstatt nicht fachgerecht repariert wurde.

Wie ich bereits auch schon erwähnt habe, ließ sich der Verkäufer anfangs auf keinen Kompromiss ein (ausser das Angebot von 100€), erst nachdem mein Anwalt mit seinem 2. oder 3. Brief ankündigte, dass wir das Auto zurückgeben möchten, bot er mir an 250€ zu bezahlen. Dann hätte ich aber schon allein Anwaltskosten von über 250€ selbst bezalhen müssen, also hätte ich dann am Ende wieder nichts gehabt.

Entschuldige aber mit deinem Satz von wegen "nur 700€" muss ich sagen wirkst du auf mich schon ein wenig ........, denn es gibt hier im Forum viele Schüler und Studenten oder auch andere für die 700€ sehr viel Geld ist.

@Toni

Nochmal zur Sache, ich hätte das Auto niemals gekauft, wenn ich von den Vorschäden gewusst hätte.

Ich habe sehr lange und auch hart in meinen Semesterferien und auch Sonntags für mein erstes Auto gearbeitet und eben deswegen, bin ich schon ziemlich enttäuscht und denke das richtige zu tun.

Wenn das hier niemand so richtig verstehen kann, ist für mich in Ordnung, dann bitte ich die Mods den Thread zu schließen.

Nochmal zu der Sache mit den Bagatellschäden.

So falsch kann ich da nicht liegen, immerhin hat der Richter vom LG deutlich gesagt, dass der Verkäufer die Vorschäden hätte angeben müssen. Bevor ich diesen Weg eingeschlagen habe, habe ich mich natürlich ausführlichst mit einem Anwalt unterhalten der sich auf diesem Gebiet spezialisiert hat.

Gruss Tobi

Mein Lieber,

langsam aber sicher hab ich das Gefühl, dass du dir alles so hindrehst wie es dir grade passt.

Irgerndwie ist deine ganze Schreiberei nur aufs stänkern ausgelegt:evil:

Sicherlich ist das nicht nur mir aufgefallen:wink:

Wenns dir hier nicht passt bei der grossen Sportwagen Community, dann geh einfach wieder. Glaube nur nicht dass man dich gross vermissen wird.

Häh, ich habe keine Ahnung wie du auf die Idee kommst das ich stänkern möchte und drehen tu ich gar nichts falls das auf fachgerecht oder nicht bezogen war, es wurde einfach so von tobi geschrieben.

Sorry wenn ich nicht mit dem strom "ja verklag ihn den verbrecher der soll die 700 bezahlen"

Die grosse Sportwagenfahrer community habe ich zitiert weil ich dachte es geht um Sportwagen und nicht wie man aus einem Golf verkäufer etwas geld quetscht.O:-)

Wieso sollte ich gehen nur weil dir meine schreibweise missfällt.Ob mich hier jemand vermissen würde steht zum einen nicht zur debatte und zum anderen mit sicherheit nicht in deinem kompetenzbereich darüber zu Urteilen.

Niemand zwingt dich diesen Thread hier zu lesen, geschweigedenn etwas dazu zu schreiben :-))!

Auch geht es hier nicht nur um Sportwagen, es gibt ja schließlich auch so Threads wie "Aus dem Alltag" oder eben diesen hier. Oder steht dort etwas von Verkehrsrecht für Sportwagen, ich schau mal eben nochmal nach :D

Versetz dich doch mal ein paar Jahre zurück, in die Zeit als du dir noch keinen Ferrari leisten konntest. Ich denke, da waren 700@ für dich auch noch viel Geld, oder?

Gruss Tobi

Leute, die Diskussion darüber ob 500,-€ - 1000,-€ viel sind oder nicht finde ich äußerst vermessen.

Fast jeder hier wird Zeiten kennen, in denen 1000,-€ ein Vermögen dargestellt haben. Auch diejenigen, die heute solch eine Summe mal eben just-for-fun an einem Wochenende durch den Tank jagen, haben irgendwann mal weniger gehabt.

Also, schätzt euch glücklich, dass wir hier alle in der Lage sind uns überhaupt den Kopf darüber zu zerbrechen, ob wir die nächsten 1000,-€ ins Auto stecken oder nicht. Manch einem stellt sich diese Frage erst garnicht.

...und nicht wie man aus einem Golf verkäufer etwas geld quetscht.

Ich denke es geht nicht darum jemanden "auszuquetschen", sondern schlicht und ergreifend um die mangelnde Ehrlichkeit und Fairness des Verkäufers. Er hätte tobi550 ja zumindest auf eine "Nachlackierung" hinweisen können. Dann wäre es an tobi550 gewesen die Sache genauer zu recherchieren bzw. seine Kaufentscheidung davon abhängig zu machen.

mal wieder BTT:

Viel interessanter finde ich nach wie vor die Frage, ob denn ein Vorschaden an einem Gebrauchtwagen bis zu einem gewissen Umfang überhaupt in die "Bewertung" mit einfließen sollte. Was ändert sich denn an einem Auto, welches z.B. wie in tobis Fall zwei reparierte Vorschäden hat. Garnichts, meine ich. Es sei denn, die Reparatur wurde so mangelhaft durchgeführt, dass dem Käufer definitiv eine Nachbesserung des Schadens und somit Kosten neben evtl. Wartungs- und Verschleißreparaturen ins Haus stehen. - Was ja auch einer der Hauptstreitpkt. zwischen tobi550 und dem Verkäufer ist.

Ich finde, ein fachgerecht instandgesetztes Fahrzeug ist genauso gut wie ein unfallfreies Fahrzeug. Von gefrickelten und hingebogenen (techn.) Totalschäden mal abgesehen.

Gruß Martin

Häh, ich habe keine Ahnung wie du auf die Idee kommst das ich stänkern möchte und drehen tu ich gar nichts falls das auf fachgerecht oder nicht bezogen war, es wurde einfach so von tobi geschrieben.

Sorry wenn ich nicht mit dem strom "ja verklag ihn den verbrecher der soll die 700 bezahlen"

Die grosse Sportwagenfahrer community habe ich zitiert weil ich dachte es geht um Sportwagen und nicht wie man aus einem Golf verkäufer etwas geld quetscht.O:-)

Wieso sollte ich gehen nur weil dir meine schreibweise missfällt.Ob mich hier jemand vermissen würde steht zum einen nicht zur debatte und zum anderen mit sicherheit nicht in deinem kompetenzbereich darüber zu Urteilen.

Meinen Kompetenzbereich überlass mal mir:wink:

Entweder du bist zu dumm um die sachlichen Beiträge hier im Thread richtig zu verstehen oder du bist nicht fähig ,dich in deinen Beiträgen richtig auszudrücken:???:

Oder es bleibt wie schon gesagt, die Möglichkeit, dass du einfach nur provozieren willst?

Es wäre wohl allen sehr recht, wenn du dir etwas mehr Mühe mit deiner Rechtschreibung geben würdest.

Meinen Kompetenzbereich überlass mal mir:wink:

Entweder du bist zu dumm um die sachlichen Beiträge hier im Thread richtig zu verstehen oder du bist nicht fähig ,dich in deinen Beiträgen richtig auszudrücken:???:

Oder es bleibt wie schon gesagt, die Möglichkeit, dass du einfach nur provozieren willst?

Es wäre wohl allen sehr recht, wenn du dir etwas mehr Mühe mit deiner Rechtschreibung geben würdest.

Beinahe das gleiche wie vorher es steht dir nicht zu jemanden als dumm oder unfähig zu bezeichnen.

Es könnte ja auch sein das dein IQ nicht ausreicht um meine beiträge richtig zu interpretieren. Du verteilst rote bobbel ohne sinn und recht.:evil:

Wenn das nicht reicht wird man (evtl. in einem anflug von Größenwahn)einfach beleidigend.

Das es um meine Rechtschreibung nicht besonders steht ist ein offenes Geheimniss aber warum schreibst du schon wieder in der mehrzahl in deinem Alter sollte man alleine PIPI machen können.

Beinahe das gleiche wie vorher es steht dir nicht zu jemanden als dumm oder unfähig zu bezeichnen.

Es könnte ja auch sein das dein IQ nicht ausreicht um meine beiträge richtig zu interpretieren. Du verteilst rote bobbel ohne sinn und recht.:evil:

Wenn das nicht reicht wird man (evtl. in einem anflug von Größenwahn)einfach beleidigend.

Das es um meine Rechtschreibung nicht besonders steht ist ein offenes Geheimniss aber warum schreibst du schon wieder in der mehrzahl in deinem Alter sollte man alleine PIPI machen können.

Du disqualifizierst dich immer mehr:(

Also doch nur pure Provokation:evil:

Hallo Leute,

ich brauch mal wieder eure Hilfe.

Ich habe letzten Februar einen angeblich unfallfreien Golf 4 (Baujahr 98 ) von einer Privatperson gekauft .

Nun hatte ich letzte Woche einen Unfall an dem ich nicht Schuld war.

Als ich dann wegen des Unfallschadens beim Gutachter war, stellte sich heraus das das Auto hinten am Radlauf schon einmal gespachtelt und neu lackiert werden musste, die hintere rechte Türe wurde ebenfalls nachlackiert.

Desweiteren stellte mein Gutachter fest, dass vorne der linke Kotflügel sowie die Stoßstange und eine Strebe vorne links in einer VW Werkstatt ausgewechselt werden mussten (das habe ich schriftlich von VW).

Somit wurde mir also vor einem Jahr nachweislich ein Unfallauto verkauft.

Heute habe ich dann beim damaligen Verkäufer angerufen und Ihn zur Rede gestellt. Er meinte, dass es für Ihn damals ein sehr geringer Schaden war, der angeblich im Schritttempo passierte und er sich somit nicht verplichtet fühlte dies beim damaligen Verkauf anzugeben.

Nun ist meine Frage an euch, ob mir jemand irgendwelche Tipps geben kann wie ich nun weiter vorgehen kann oder soll.

Ich bin als ich das gestern vom Gutachter hörte völlig aus den Wolken gefallen, hatte bisher eigentlich sehr viel Freude an meinem ersten eigenen selbsterabeiteten Auto und nun das :cry: .

Da ich Student bin und das Geld auch nicht so locker sitzt habe ich leider bisher auf eine Rechtsschutzversicherung verzichtet.

Bevor ich dann jetzt evtl. zum Anwalt gehen muss, wollte ich einfach mal noch fragen ob irgendjemand von euch noch ein paar wertvolle Tipps hat.

Vielen Dank im Vorraus

Gruss vom sehr entäuschten Tobi :cry:

Das ist der Ursprungspost. Du sagts, beide Schäden betrugen etwa ca 1.500,-- € . Das deckt sich in etwa mit den Angaben des Verkäufers der da aussagt, das dieser Schaden im Schrittempo passiert sein soll. Naja, etwas schneller wird´s schon gewesen sein.

O.k., und jetzt möchtest du eine Wertminderung für einen 9 Jahre alten Golf mit einem Zeitwert von € 2.500 (bis maximal 3.500,--) der einen nicht fachgerecht instand gesetzten Schaden von damals sagenhaften 1.500 € aufweist??

Ich bin so frei und sag mal eben meine Meinung (dazu ist das Forum doch da:D ): Freunde, bleibt mal alle auf dem Teppich. Diese Forderung steht doch in keiner Relation.

Auch für mich sind 500 € ne Menge Geld, NULL Diskussion. Nur, hier wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht. Kein Rechtsanwalt mit Gewissen drängt bei einem so kleinen Streitwert auf einen Prozess, sondern versucht sich zu einigen. Die angebotenen 250 € hättest du nehmen sollen und gut.

Mir drängt sich der Verdacht auf (wohlgemerkt, nur ein Verdacht) du benutzt das Forum hier als Sprachrohr um Stimmung für deine Sache zu machen.

Und (leider) muss ich an dieser Stelle Tomy ein Stück weit Recht geben (Rocks, bitte seh es mir nach O:-) ): du versuchst, aus dem Verkäufer auf Biegen und Brechen Geld rauszuquetschen.

Leider kann dieser Verkäufer sich hier nicht zu Wort melden. Jede Medaille hat zwei Seiten. Wie kann ich denn ohne dessen Aussage mir ein objektives Bild machen??

Eben, geht nicht. Alles beruht lediglich auf deiner Schilderung.

Im Zweifel für den Angeklagten?????? Ich weiss es nicht.

MEINE Meinung! Apropos, ab und an verkauf ich auch einen Gebrauchten, solche Vorgänge sind mir nicht wirklich fremd.

Jetzt bin ich mal auf die roten Bobbels gespannt! :-o

Bin dann mal Pipi machen, ALLEINE! :D :D

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