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Kein Fahrverbot bei drohender Kündigung


FunkyStar

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Frankfurt/Main

Ein Raser wurde zum wiederholten Male geblitzt. Ihm drohte Fahrverbot. Weil er dadurch seinen Job verloren hätte, sah das zuständige Amtsgericht aber vom Einziehen des Führerscheins ab. Auch das OLG Bamberg entschied: "Ein drohender Arbeitsplatzverlust rechtfertigt eine Ausnahme vom Regelfahrverbot." (Az.: 3Ss Owi 1356/05)

Hab das gerade in nem anderen Forum gelesen. Ist da was dran ?

Und was ist mir als Selbständiger ?

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Job oder Selbstständigkeit als Freibrief für überhöhte Geschwindigkeiten? Wohl hoffentlich nur in Ausnahmen als "Ersttäter", aber das kann doch nicht im Wiederholungsfall gelten, oder? Sonst kann ja jeder, der auf's Auto angewiesen ist, beliebig den Socken auf das Gaspedal stellen... :???: Insofern verstehe ich das Urteil im o.g. Fall nicht. Irgendwo gibt es Grenzen, Arbeit hin oder her.

Zunächst einmal: die Meldung ist soweit richtig.

Trotzdem: Solche Entscheidungen sind nur sehr vereinzelt anzutreffen und im vorliegenden Fall nur aus besonderen Umständen heraus getroffen worden. Sie besitzen keinerlei Allgemeingültigkeit. Denn noch immer gilt bei uns: Das Allgemeinwohl ist höher einzustufen als das Wohl eines Einzelnen.

Dementsprechend ist das pikante daran, daß die Nebenbedingungen, die diese Entscheidung für die Klägerschaft akzeptabel gemacht haben, in der Meldung nicht erwähnt wurden. Ich wette jedoch, sollte dieser Autofahrer nocheinmal in irgendeiner Weise auffällig werden, ist er seinen Führerschein trotz dieser Entscheidung endgültig los. Und wer mit seinem Punktekonto schon soweit ist, daß sein Führerschein abgenommen werden kann, wird sich nicht von heute auf morgen umstellen können. Anders ausgedrückt: er wird innerhalb der nächsten drei Jahre den nächsten Fehler begehen und dann ist der Ofen endgültig aus. Das wird so passieren wie das Amen in der Kirche.

Habe vor ein paar Jahren auch den Führerschein abgegeben, für 2 Monate, da war nichts zu machen, eine Strecke zur Arbeit sind bei mir ca. 30 km. Es kommt sicher drauf an wir weit es ist. Umwandeln in Geldstrafe war nicht möglich oder es lag da dran das ich 72 km/h zu schnell war. Hatte vorher aber auch keinen Punkt gehabt auf mein Konto.

Gruss Guido

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