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Kennt sich jemand im Reiserecht aus?


Hans-Peter Karl

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Folgendes Problem:

Sehr geehrter XXX,

Sie haben bei uns vom 10. bis 24.7.2006 ein Doppelzimmer mit Balkon gebucht. Duch Bauarbeiten, die sich aufgrund des schlechten Wetters im Mai und anderer Verzögerungen verschoben haben, sind wir nicht in der Lage, unseren Betrieb zum geplanten Zeitpunkt zu öffnen.

Wir können also erst am 15.7. den Hotelbetrieb aufnehmen. Als Alternative kann ich Ihnen in unserem Sonnhof eine sehr schöne Ferienwohnung für 2 Personen mit einem Schlafzimmer, Wohnzimmer und Küche zum Preis von Euro 48,-- pro Tag (ohne Verpflegung) anbieten. Ab 15.7. ist dann im Hotel Halbpension bzw. Frühstück oder a la carte möglich.

Es tut mir sehr leid, Ihnen dies mitteilen zu müssen und danke vielmals für Ihr Verständnis.

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Ich danke für Ihre baldige Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Bauer

Hotel XXX

Die Buchung erfolgte bereits im Februar, eine Buchungsbestätitgung liegt seit Anfang März vor.

Kann mir jemand sagen, was man da juristisch/anderweitig machen kann?

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Folgendes Problem:

Die Buchung erfolgte bereits im Februar, eine Buchungsbestätitgung liegt seit Anfang März vor.

Kann mir jemand sagen, was man da juristisch/anderweitig machen kann?

Ich hab nicht wirklich die große Ahnung von Recht, aber was ich aus der Vorlesung mitbekommen habe, hast du einen Vertrag mit dem Hotel XXX abgeschlossen über ein Hotelzimmer im von dir genannten Zeitraum, diesen können sie dir aber nicht erfüllen => du müsstest vom Vertrag zurücktreten können, da der Vertragsgegenstand(Hotelzimmer) mangelhaft bzw nicht verfügbar ist.

Ich würde an deiner Stelle den Reiseveranstalter kontakieren und falls dieser sich quer stellt, den Anwalt einschalten.

das nur meine bescheidene Meinungen, die Juristen und BWLer sollten das aber exakter beantworten können.

Ich ging davon aus, dass du den Urlaub nicht antreten möchtest , war aber aus deiner Frage nicht klar ersichtlich.

tobias

Grundsätzlich hat Smove recht.

Allerdings entscheiden die Gerichte etwas differnzierter. Es gibt Situationen, wo soetwas passieren kann, mir kann z.B. ein Rohrbruch wiederfahren, wodurch kurzfristig in der Hochsaion verbuchte Zimmer nicht mehr verfügbar sind. Das ist dann Pech für mich, in so einem Fall würde ich versuchen die betroffenen Gäste um zu buchen, auch das wird nicht immer funktionieren in der Hochsaison. Entstehende Schadensersatz-Kosten in solch einem Fall würde meine Haftpflichtversicherung decken.

In der Regel reicht es aus, wenn der Vermieter Dir eine vergleichbare oder bessere Alternative zum selben Preis anbietet. Was soll man (als Vermieter) in solch einer Situation mehr machen? Natürlich hast Du die Möglichkeit vom Vertrag zurück zu treten, weil die ursprünglichen Bedingungen nicht eingehalten werden. Dann hast Du aber das Problem kurzfristig Urlaub organisieren zu müssen...

Schwer würde es nur in einem Rechtsstreit werden, wenn Du die vorgeschlagene, gleichwertige Alternative nicht akzeptiers, den Vertrag stornierst, aber finanziellen Schadenersatz forderst, weil Du keinen Urlaub machen konntest. Hier entscheiden die Richter regelmäßig, daß der Vermieter dem Vertrag ausreichend nachgekommen ist, indem er eine gleichwertige oder bessere Alternative angeboten hat.

In Deinem Fall sieht es allerdings noch etwas anders aus:

Ein Rohrbruch, ein Feuer oder ähnliches ist Schicksal, soetwas kann man niemals ausschließen. Eine nicht fertig gestellte Renovierung ist aber etwas anderes, daß ist ein Fehler des Vermieters, der vermeidbar gewesen wäre. Es gibt meiner Meinung nun drei realistische Möglichkeiten:

1. Du stornierst den Vertrag komplett. Entweder ohne jede Gegenleistung oder mit einer Buchung fürs nächste Jahr, wo Du Sonderkonditionen raus schlägst, wegen des entstandenen Stress.

2. Du akzeptierst den Alternativ-Vorschlag, in dem Fall würde ich es allerdings gut finden, wenn die Vermieterin Dir dafür noch etwas entgegen kommt, bzw. Dir diese Alternative schmackhafter macht (Gutschein für 5mal Abendessen z.B.).

3. Du verlangst nach einer weiteren Alternative. Begründung, daß Du im Urlaub keine Selbstverpflegung zelebrieren möchtest und daher eine Ferienwohnung nicht für Dich in Frage kommt.

Ich persönlich würde zu 1 oder 3 tendieren. Wer sagt Dir eigentlich, daß die Baustelle am 15.07. wirklich restlos fertig ist? Das wäre mir zu riskant. Wenn doch die zweite Lösung in Frage kommt, würde ich mir ganz klar schriftlich geben lassen, daß alles fertig ist. Ärgerlich ist es in jedem Fall, jetzt gilt es das Beste raus zu machen.

Im Übrigen würde ich es mir stark überlegen wegen soetwas einen Rechtsstreit zu riskieren, das kostet nur Nerven, das Risiko ist zu groß, daß Dein gewünschtes Ziel nicht erstritten wird und es kostet Zeit.

PS. Es gibt durchaus kleine private Vermieter, die in so einer Situation patzig reagieren, dann hast Du ein echtes Problem, dann geht nur Lösung Nummer 1 und alles schnell vergessen, damit Du Dich nicht länger ärgerst.

Danke für eure Tiipps.

Das ganze hat sich jetzt wie folgt geklärt:

-Stornierung der Buchung

-Rückzahlung der geleisteten Anzahlung

-Unterbringung in einem minimal besseren Hotel im gleichen Ort zum Preis des ursprünglichen Hotels

Damit bin ich recht zufrieden.

Danke nochmals :-))!

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