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Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf...


Diablo6.0

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  • Mitglieder
Darf ein Händler ein Nichtverkehrsicheres Fahrzeug überhaupt an den Mann bringen ?

nein, darf er nicht und wird er nicht..... mal von den Küchentischhändlern abgesehen.......

mich würde mal interessieren, welches Fahrzeug (Baujahr, km) hast du denn eigentlich da gekauft?

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@ Need for Speed

Meinst DU ich würde freiwillig mit solchen Dingern rum fahren ?

Ja ganz sicherlich nicht...! Wie in meinem Post geschrieben ist es in der Werkstatt erst aufgefallen, da ich dachte das der Händler mir "gute" Reifen verkauft hat.

Was hat das mit Betreutem Leben zu tun ?

Die Frage in meinem Post ist wohl klar zu verstehen. Meinst du jetzt wo ich es weiss habe ich keine bedenken ? Menschenkenner !

Rechtfertigen muss ich mich auch nicht warum ich diese Reifen noch fahre. Man kann es sich eventuell denken aber das erwarte ich auch nicht.

@ Luimex

Ist ein Opel Corsa C mit aktuell 154000 km

  • Mitglieder

Julian, ich kann deinen Unmut verstehen, wenn die Reifen wirklich so alt sind. Dennoch würde dich mit Sicherheit kein seriöser Händler mit Reifen diesen Alters losschicken. Ich denke mal den Corsa hast du bei irgend einem Fähnchenhändler günstig gekauft..... mit irgendwelchen Ansprüchen wirst du dort wohl nicht weiter gekommen sein... deshalb dein Posting....

4 neue Reifen in der Corsa Größe werden wohl nicht mehr als 200,- kosten. Also kauf dir 4 neue und haks ab....

und vor allen Dingen:

geh nächstes Mal zu einem seriösen Händler - auch wenn der Wagen dort ein paar Euro mehr kostet...:wink:

Er ist ein Seriöser Händler zumindest sagen das die Bekannten die vorher bei ihm Autos kauften. Man sollte es meinen.

Ich bin im Oktober mit meinen Sommereifen auf sein Hof drauf und etwas später mit den Alten Dingern runter.

Günstig war er auch nicht. Mit 139000 km hatte ich ihn gekauft.

Nach meiner Meinung war es Ihm wohl wichtiger das ich die Klappe halte und hat halt mal irgendwelche die er noch in seinem Lager hatte drauf gemacht.

Für so einen Händler denk ich nciht das sich das gehört.

Vorallem der Autos in solchen Preisklassen verkauft.

4 neue Reifen in der Corsa Größe werden wohl nicht mehr als 200,- kosten. Also kauf dir 4 neue und haks ab....

Genau so sehe ich das auch. Julian, dann hast Du vier nagelneue Reifen und bist sicher unterwegs. Hake das Reifenthema unter Lebenserfahrung ab und nimm beim nächsten Autokauf jemanden mit, der sich damit auskennt.

Allzeit gute Fahrt wünscht

Need 4 Speed

Rechtfertigen muss ich mich auch nicht warum ich diese Reifen noch fahre. Man kann es sich eventuell denken aber das erwarte ich auch nicht.

Respekt! Du fährst mit fertigen Schlappen rum, unter in Kaufnahme aller Risiken, um erstmal zu klären ob du die paar Euro deinem Händler reinsingen kannst oder ob du dir auf eigene Rechnung Neue besorgen musst.

Nicht schlecht. Ob das ein potentielles Opfer der möglichen Konsequenzen auch so entspannt sieht wenn was schief geht, ich weiß es nicht.

Aber egal, rechtfertigen musst du dich nicht.....

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Gast Peter_Pan_

Jetzt übertreibt es mal nicht, Leute.

Er fährt mit steinalten Pneus durch die Gegend. OK.

Es ist aber kein Sportwagen, den er auf der letzten Rille bewegt.

Er ist offensichtlich auch nicht so bescheuert, wie ihr ihn hinstellen wollt.

Er wird aktuell schon wissen, was er tut; ein Sicherheitsrisiko für ihn und alle anderen sehe ich also jetzt nicht.

Da halte ich es für wesentlich fahrlässiger, im Winter mit Sommerreifen zu fahren; das scheint aber noch eher "salonfähig" zu sein.

Im übrigen soll es auch noch Menschen geben, für die 200,-- Tacken viel Geld sind.

Insofern sollte man auch mal Verständnis für die Art der Vorgehensweise haben.

Grüße

Wolfgang

  • Mitglieder
Im übrigen soll es auch noch Menschen geben, für die 200,-- Tacken viel Geld sind.

ist auch für mich viel Geld.....:wink:

...dennoch für ihn die sinnvollste Lösung....

  • 3 Wochen später...

Ich habe vor wenigen Wochen unseren Zweitwagen bei einem Gebrauchtwagenhändler erstanden. Dieser wurde leider bislang noch nicht sehr häufig benutzt und stand in dieser Zeit an der Straße. Heute habe ich ihn vor unserem Haus geparkt und festgestellt, dass der Motor ölt. Auch beschlagen andauernd die Innenscheiben und es riecht im Fond nach Motorraum. Sind diese Mängel über die gesetzliche Gewährleistung abgedeckt, sodass ich die Mängelbehebung dem Händler auferlegen kann? Ich würde mich sehr über eine Rückantwort von Euch freuen.

Gast Peter_Pan_

Sehe ich nicht ganz so.

wenn er wissentlich eine Ranzbude gekauft hat, und die Mängel schriftlich aufgezeigt wurden, dann sehe ich den Vertragsinhalt schon als wichtig an.

Wobei ich eh nicht verstehe, warum ein Händler einen älteren Wagen in D überhaupt noch verkauft.

Da kann er ja eigentlich nur Ärger mit haben.

Hallo, es handelt sich um einen Peugeot 306, Bj. 2004 (ca. 7,5 Jahre alt), Laufleistung: 88.000 km, Kaufpreis 4.400 EUR, frisch getüvt. Der Vertrag wurde o. Angabe von Mängeln gefertigt. Ich bin Privatkäufer.

Dann hast du die ganz normale Gewährleistung (die ist gesetzlich vorgeschrieben)

von einem Jahr! nicht verwechseln mit einer gegebenenfalls gewährten GARANTIE, die ist freiwillig, sprich zusätzlich!

Motor ölt ist ein klarer Mangel.

Innenraum feucht (Scheiben beschlagen, Franzosen sind eh nie ganz dicht O:-) ), naja ist bei dem Wetter momentan eher normal...

Zum Händler fahren mit ihm (vernünftig) reden!

Motor verölt und trotzdem frischer TÜV ?!

Passt nicht ganz zusammen.

Im Regelfall vermerkt der TÜV-Prüfer einen verölten Motor in dem Prüfprotokoll.:???:

Um beurteilen zu können, ob hier ein Mangel vorliegt, müßte man wesentlich mehr Informationen, Bilder haben. Woher kommt das Öl genau ?

Fahre mal zu dem Verkäufer, dann alles sauber machen, ne Runde fahren und dann kann man weiter sehen.

Gruß

Christoph

Es handelt sich um das Fahrzeug meiner Frau. Ich bin davon ausgegangen, dass es sich um einen "normalen" Kaufvertrag zwischen Händler und Privatkäufer handelt, bin mir da aber nicht mehr ganz sicher.

Wenn ich das bislang richtig verstanden habe, darf der Händler die Gewährleistung auf 1 Jahr herabsetzen, aber doch nicht komplett ausschließen, oder? Wozu gibt es sonst das Gesetz?

Der Kaufvertrag sieht folgende Regelung zur Gewährleistung im wortlaut vor:

"gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich des Kilometerstandes, früherer Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge früherer Unfälle. Da das Fahrzeug vom Verkäufer nicht auf Unfallspuren und auf andere Mängel untersucht worden ist, können frühere Unfälle, Korrosionsschäden sowie andere sichtbare und unsichtbare Schäden an der Karosserie, am Fahrgestell, an der Bodengruppe oder am Motor auch nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Statthaftigkeit und die TÜV-Zulassung irgendwelcher Zubehörteile oder Fahrzeugveränderungen."

Ich würde mich sehr über ein fachliches Feedback von Euch freuen. Danke.

Der Kaufvertrag sieht folgende Regelung zur Gewährleistung im wortlaut vor:

"gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich des Kilometerstandes, früherer Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge früherer Unfälle. Da das Fahrzeug vom Verkäufer nicht auf Unfallspuren und auf andere Mängel untersucht worden ist, können frühere Unfälle, Korrosionsschäden sowie andere sichtbare und unsichtbare Schäden an der Karosserie, am Fahrgestell, an der Bodengruppe oder am Motor auch nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Statthaftigkeit und die TÜV-Zulassung irgendwelcher Zubehörteile oder Fahrzeugveränderungen.".

Ich finds ebenso erstaunlich wie amüsant, dass Leute so einen Vertrag unterschreiben bzw. "offizielle" GW-Händler ernsthaft solche Veträge aufsetzen. Man sollte doch annehmen, dass das Thema Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf endlich mal durch ist :D

@rosenkay: Das ist quasi schon ein juristischer Klassiker. Vor Gericht kommt der Händler damit niemals durch. Die Sachmangelhaftung beträgt grundsätzlich 2Jahre, darf bei gebrauchten Gütern auf 1 Jahr verringert werden und kann nur zwischen Verbrauchern "ausdrücklich" und wirksam ausgeschlossen werden.

Dumm ist nur, dass du aller Wahrscheinlichkeit nach einen Anwalt bemühen musst. Händler die solche Verträge aufsetzen geben i.d.R. nicht so einfach klein bei. Halt das gute alte Problem, Recht haben und Recht bekommen bzw. die Ansprüche auch durchsetzen. Da du aber wahrscheinlich eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich da ganz entspannt zum Händler fahren, ihn auffordern nachzubessern und ansonsten den Fall einem Anwalt übergeben.

@Peter_Pan: :-))!:D

und kann nur zwischen Verbrauchern "ausdrücklich" und wirksam ausgeschlossen werden.

Wer oder was genau ist ein Verbraucher?

Um ganz genau zu sein kann eine Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen werden bei Verträgen:

- zwischen 2 nicht vorsteuerabzugsberechtigten Personen (also Privatpersonen)

- zwischen 2 vorsteuerabzugsberechtigten Personen (Firmen, Unternehmer, usw)

Bei Verkauf eines Fzg durch einen/r Unternehmens/r an eine Privatperson kann die gesetzl. Gewährleitung nicht ausgeschlossen werden. Auch wenn der Käufer eine solche Klausel unterschreibt, gilt diese als nichtig. Selbst wenn der Verkäufer selbstständiger Bäcker ist und seinen Firmenwagen an Privat verkauft, steht er in der Gewährleistungspflicht.

Klingt blöd, ist aber so! O:-)

Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen bei denen ich als Händler gegenüber einer Privatperson die Gewährleistungspflicht tatsächlich ausschliessen kann, beispielsweise eine Leasingübernahme. Aber das würde jetzt zu weit führen!

@Toni:

Der Verbraucherbegriff im Zivilrecht hat ja nun nichts mit der Vorsteuerabzugsberechtigung zu tun.

Ich mach's mal ganz einfach und gebe dir als Antwort auf deine Frage einfach § 13 BGB an.

Zutreffend ist jedoch, dass die Sachmangelhaftung im s.g. Handelskauf, also zwischen Unternehmern (siehe hierzu gerne § 14 BGB) ebenfalls ausgeschlossen werden kann. - Danke für die ergänzende Korrektur. ;)

@Toni:

Der Verbraucherbegriff im Zivilrecht hat ja nun nichts mit der Vorsteuerabzugsberechtigung zu tun.

Ihr Juristen wieder....! O:-)

Wer von den Normalsterblichen kennt hier den Unterschied?

Ein Unternehmer stellt für mich ebenso einen Verbraucher dar wie ein Privatmann/frau.

Für die Gewährleistung ist es ein jedoch maßgeblicher Unterschied.

Dein Post war vollkommen richtig! :-))!

Daher war mein Beitrag mitnichten eine Korrektur, lediglich eine Ergänzung! :wink2:

Wer so etwas unterschreibt, gehört noch zum Nachdenken in einen Wochenendarrest.

Wer sowas unterschreibt ist ein ganz Ausgefuchster. Denn durch den widerrechtlichen Gewährleistungsausschluß hat man zwei Jahre Gewährleistung anstatt der sonst üblicherweise auf ein Jahr Verkürzten.

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Gast
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