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Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf...


Diablo6.0

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Wer sowas unterschreibt ist ein ganz Ausgefuchster. Denn durch den widerrechtlichen Gewährleistungsausschluß hat man zwei Jahre Gewährleistung anstatt der sonst üblicherweise auf ein Jahr Verkürzten.

:lol2::D:-))!

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also jetzt mal Klartext, die erklärungen ToniF355 sind absolut richtig. Der Verkäufer kann schreiben bzw ausschliessen was er will, das alles ist das Papier nicht wert auf dem es geschrieben wurde :wink:

Ob die Sachmangelhaftung/ gesetzliche Gewährleistung nun ein oder zwei Jahre beträgt ist auch nur zweitrangig, denn in beiden fällen ist der praktische Anspruch nach 6 Monaten schwierig, denn ab da muss der Käufer dem Verkäufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag.

Ob der Ölverlust nun ein Sachmangel ist oder nicht, hängt zweifelsfrei von der Menge des Ölverlustes ab. Motorschwitzen muss bei einem Fahrzeug mit diesem alter in Kauf genommen werden, verliert der Motor aber richtig Öl, also du hast Öllacken auf der Strasse (er tropft) dann ist das ein klassischer Fall von Sachmangel und die kosten für die abdichtung sind vom Verkäufer zu tragen ..:wink:

Klasse, DIR konnte doch gar nichts besseres passieren als dieser sittenwidrige Kaufvertrag, DEN HÄTT ICH AUCH SOFORT UNTERSCHRIEBEN!!

Aber soetwas von sofort!

Wie schon von den Vorrednern erwähnt hat du jetzt eine Gewährleistung von 2 Jahren,

und bei einme Gerichtsstreit den Richter ebenfalls auf deiner Seite.

Die lieben solch vermeindlich cleveren Gebrauchtwagenhändler über alles!

Darf ich mal raten, ist das eventuell ein allseits geschätzer Mitbürger mit

Migrationshintergrund?

Solche Kaufverträge waren bis zur Schuldrechtsreform 2002 üblich, vielleicht ist das noch nicht ganz durchgedrungen nach Süden und Osten. O:-)

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Es gibt nur eine Methode als Händler ggü. Verbrauchern die s.g. Gewährleistung wirksam auszuschließen - und zwar die "3-Stempel-Methode". Diese funktioniert wie folgt:

Man inseriert einen Gebrauchtwagen unter offizieller Händlerseite in den einschlägigen Börsen. Dem interessierten Kunden präsentiert man das KFZ dann in seiner Ausstellungshalle und weist auf jahrelange Erfahrung und Seriösität hin. Nach erfolgreicher Präsentation und Probefahrt füllt man ein vorbereitetes Vertragsdokument mit umseitig aufgedruckten AGB aus. Dieses lässt man den Kunden dann unterschreiben um im Anschluss einen Stempel aus der Schublade zu ziehen und insgesamt 3x auf die jeweiligen Vertragsversionen für Kunde und Verkäufer "Unter Ausschluss der Gewährleistung" zu stempeln.

Funktioniert ganz hervorragen, hab ich selber so erlebt und selten so gelacht. :D

  • 1 Monat später...

Morgen,

ich habe das Thema hier komplett gelesen und finde es sehr spannend und hoffe auf Hilfe auf mein Problem:

Ich habe vor 2 Wochen mir in Ingolstadt einen gebrauchten A4 Avant (EZ 08/09; 103.000km, gekauft am 02.03.12) für knappe 20.000 EUR gekauft. Das ganze lief über ein renomiertes großes Audi-Autohaus, mit Namen ähnlich wie das Brot. Anfangs noch große Euphorie bin ich jetzt am verzweifeln... folgendes Problem:

Beim der Probefahrt des Wagens ist mir aufgefallen das die Klima im Beifahrerfußraum ungewöhnlich laut ist. Das dem Verkäufer danach gesagt, er hat sich davon selbst überzeugt und meinte: "Ja, definitiv nicht in Ordnung. Machen wir." Ich habe ihm mal geglaubt. Als der Kaufvertrag kam stand aber unter besondere Leistungen bzw. Absprachen nichts davon das dieser Mangel abzustellen ist. Ich gleich angerufen und ihn auf diesen Hinweis aufmerksam gemacht und er hat mir erlaubt diesen Fakt handschriftlich nachzutragen. Toll, dachte ich - Wortlaut: "Beseitigung der Fehlfunktion Klimaautomatik".

Gut bei Abholung des Wagens schien alles in Ordnung. Doch noch am gleichen Wochende (bei Heimfahrt nach Dresden) ist mir aufgefallen das im Fußraum immer noch ungewöhnlich stark pustet und ein komisches Klackerndes Geräusch auftritt was sich deutlich verstärkt bei höheren Stufen... desweiteren sind mir noch weitere Mängel aufgefallen:

- Klimaautomatik (klackern, klappern, zischen)

- bei Nutzung der Umluftfunktion starkes Knarzen und scheppern

- ungewöhnliches strakes Klappern der, wahrscheinlich, Umlenkrollen beim Gurtstraffer

(über Kopfsteinpflaster will man nicht mehr fahren, man denkt die rechte Seite des Autos fällt gleich ab)

- Spur verstellt (Wagen zieht sehr stark nach rechts)

- Bluetoothtelefon trennt sich sporadisch

- beim Einparken regelt sich die Lautstärke nicht automatisch

- Verkehrsfunkdurchsagen funktionieren ebenfalls sporadisch nicht

(die ganzen Software Probleme könnten durch ein Update beseitigt werden; diese sind Audi sogar bekannt!)

So jetzt habe ich letzte Woche Montag (05.03.12) sofort eine Email geschrieben das diese Mängel mir aufgefallen sind und wie wir vorgehen um diese zu beseitgen. Er ließ sich Zeit bis Donnerstag... Als ich dann selber mal bei ihm angerufen hatte und meinte ob er sich meinem Mail mal durchgelesen hätte:

"Ja, hab sie weitergeleitet an unsere Werkstatt" Ich darauf hin:

"Ja was machen wir denn jetzt, ich möchte gern die Mängel beseitigt haben" Er darauf wieder:

"Fahren Sie halt zu einem Audi-Service und lassen sich ein Kostenvoranschlag machen"

Gut also ich noch gleich zum Audi-Service gefahren meine Probleme geschildert. Dieser betätigte mir sogar die Probleme. Darauf ruft der gute Mann beim Händler an und sagte nur salopp: "Wie soll ich denn ein Kostenvoranschlag machen, wenn ich noch gar nicht weiß was gemacht werden muss und wo die Fehler liegen?!"

Mein Verkäufer:"Melden Sie sich bitte bei unserer Werkstatt, ich habe davon keine Ahnung". Naja die Werkstatt bzw. den Meister für mein Auto ist irgendwie nie erreichbar...

Als ich nun diese Woche Montag (12.03.12) meine Enttäuschung über sein Verhalten und das des Autohauses und der Marke Audi ausdrückte, schrieb er mir keine 20 Minuten später eine Email mit dem Inhalt: Hallo, alles an die Werkstatt weitergeleitet. Ich rufe Sie morgen (13.03.12) mal an!"

Tja auf den Anruf warte ich heute noch! Ich finde sowas einfach unverschämt und sollte bei dem Preis bzw. Audi nicht vorkommen. Keine Ahnugn ob denen ihr Ruf egal ist...

Nun, jetzt habe ich einfach den Mund voll und möchte mal etwas mehr Druck ausüben. Im Kaufvertrag war die typische Audi-Gebrauchtwagengarantie sowie die gesetzliche Sachmangelhaftung.

Kann ich darauf verweisen, da diese Mängel nicht im Kaufvertrag standen und der Fakt sicher zählt dass ich mich 3 Tage nach Aufkommen dieser sofort bei meinem Händler gemeldet habe und diese angezeigt?! Und außerdem stand ja sogar als besondere Vereinbarung das der Mangel mit der Klimaautomatik abzustellen ist! Warum machen die da also so ein Problem drauß?! Gerade der Fakt das es vertraglich (Fehlfunktion Klimaautomatik ist vom Händler zu beseitigen) festgelegt wurde und der mit Kostenvoranschlag anfängt macht mich echt wütend!

Eskalier das Thema an den Geschäftsführer des Autohauses (per Telefax, sonst Email, hast Du ja schon soweit vorbereitet, damit der die Fakten prüfen kann). Würde ich höflich abschließen, dass Du ihm für Rückfragen gerne zur Verfügung stehst und seiner Anwtort bis zum ... (angemessene Frist) entgegen siehst und Du nach Verstreichen dieser Frist ohne Zögern anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und die Beschwerdeabteilung der Audi AG über diesen Vorgang in Kenntnis setzen wirst.

Viel Erfolg!

  • 4 Wochen später...

hallo.

habe mir die ganze diskussion hier mal durchgelesen, da ich einen gebrauchtwagen kaufen möchte.

audi a8.

bj. 1995 !!!

km: 245.000 !!!

scheckheftgepflegt !!!

preis: 5000 €

entfernung zum händler ca. 170 km.

muss ich im falle eines defektes (nicht mehr fahrbereit) das KFZ auf meine kosten (auto + trailer mieten) die 170 km zum händler bringen zur nachbesserung ?

kann der händler eigentlich bei 5000 € + neu tüv bastlerfahrzeug oder schlachtfahrzeug in den vertrag schreiben ? das würde die gewährleistung dann ja aushebeln.

ich habe noch keinen kontakt zum händler aufgenommen.

mache bei kleinigkeiten sicher keinen wind, möchte aber grosse, teure sachen schon 6 monate = ca. 6000 km, versichert wissen.

bin für jeden tip hier dankbar...............:lol:.

wie würdet ihr vorgehen und was beachten ?

danke im vorraus.

hm, sorry....

17 Jahre altes Auto mit 245TKm, da steckt keiner drin was da morgen kaputt geht, aber bei einem A8 geht schnell mal was ins Geld. Verbraucherrechte hin oder her, selbst ich als Verbraucher meine wenn das für einen VK noch ein Geschäft sein soll ist klar das er das als Bastlerfahrzeug verkaufen will zu mal bei 5000€ da sicher nicht viel Spielraum ist (es sei er hat das Teil für 0 € bekommen)

Die Vertragshändler verkaufen so etwas aus diesem Grund auch gar nicht mehr an Privat...sonder verkaufen/versteigern solche Fahrzeuge an andere gewerbliche (Export) damit genau solche Gewährleistung/Garantie nicht im Raum steht

und ich denke Erfüllungsort ist dort wo das Auto gekauft wurde.

Also entweder nochmal 5000€ in der Rückhand haben, oder gleich 10.000€ in ein riskoärmeres, weniger riskantes Auto investieren

leg 2000€ drauf und such einen schönen mit LPG. Ein Freund von mit hat einen S8 mit jetzt rund 400000km auf der Uhr, Zustand wie neu, selbst der Fahrersitz :-))!

Diese ,, alte Möhren´´ sind wunderbare Fahrzeuge und mir lieber als jedes neues 15000 Euro Plastikufo.

Wenn man nicht morz Pech hat geht auch nicht groß was kaputt. Motor sowieso unbedenklich, bei den Automatikgetrieben wirds bei hohen Laufleistungen gefährlich. Ersatz gebraucht ca 500-1000 €.

muss ich im falle eines defektes (nicht mehr fahrbereit) das KFZ auf meine kosten (auto + trailer mieten) die 170 km zum händler bringen zur nachbesserung ?

Selbstverständlich. Oder soll der Händler seinen Kunden um die halbe Welt hinterher reisen?

Erst einmal vielen dank für die ausführungen.

da ich ja das auto bei einer reparatur 170 km zum händler fahren müsste, würden allein hieraus ca. 250 € kosten pro fahrt entstehen (starkes zugfahrzeug + trailer mieten + benzin).

das ganze ja 2x (hinbringen + wieder abholen). dann reden wir über 500 € kosten !!!

das heisst wegen einer kleinigkeit werde ich das fahrzeug wohl nicht zum händler transportieren.:lol:

mir geht es doch darum, nicht schon auf der fahrt nach hause mit kapitalem motor- oder getriebeschaden liegenzubleiben.:cry: ich denke, das kann jeder nachvollziehen. habe da leider früher schon böse überraschungen erlebt.

@ ferraristiv12:

vielen dank. ein gleichdenkender:). der wagen hat übrigens eine lpg-gasanlage !!!

ich werde den händler erst mal anrufen und fragen, ob er die gewährleistung komplett oder teilweise einschränkt und danach entscheiden, ob ich das mittragen kann.

viele grüsse.

  • 3 Wochen später...

Hallo an alle. ;)

Folgende Situation:

Wir haben Anfang Dezember 2011 ein Fahrzeug (Diesel)bei einem Vertragshändler einer Markenfirma erstanden.

Nach vier Monaten trat ein Schaden auf. Man baute einen neuen Injektor ein, jedoch stellte sich bei der Probefahrt durch den KFZ-Meister herraus dass dies nicht die Ursache war. Man fand den Fehler in der Kraftstoffpumpe (Einspritzpumpe).

Frage lautet: Muss ich irgendwelche Kosten übernehmen oder greift hier die Gewährleistung der ersten sechs Monaten?

Es handeln sich hierbei um 2200,00 Euro Reparaturkosten, und das nach vier Monaten??

LG

Eifellaender

Gewährleistung, hoffe das hilft etwas.

http://www.123recht.net/Gesetzliche-Gewaehrleistung-bei-Gebrauchtwagen-__a67181.html

Man darf eins nicht vergessen, wir sind ein Forum und können keine Rechtsberatung machen.

Danke für die schnelle Antwort.:wink:

Selbstverständlich sehe ich in diesem Forum auch keine Rechtsberatung. :wink:

Und so wie ich den Text bei diesem Hinweis verstehe hat der Händler die Kosten selbst zu tragen.

Die Kraftstoffpumpe ist demnach kein Verschleißteil.

Da bleibt mir wohl der Weg zum Anwalt nicht erspart.

Denn wenn man die Gesamtkosten dem Verkaufspreis gegenüberstellt könnte man bald von einem wirtschaftlichen Totalschaden sprechen.:-o

@Peter_Pan_....

ich versteh ehrlich gesagt nicht wieso es sich hier um eine "geile Show" handeln sollte/könnte. Jedenfalls bin ich nicht dazu bereit mich durch irgendwelche Laberei und fadenscheinige Gründe von einem Autohändler über'n Tisch ziehen zulassen. :wink:

Gast Peter_Pan_
Danke für die schnelle Antwort.:wink:

Selbstverständlich sehe ich in diesem Forum auch keine Rechtsberatung. :wink:

Und so wie ich den Text bei diesem Hinweis verstehe hat der Händler die Kosten selbst zu tragen.

Die Kraftstoffpumpe ist demnach kein Verschleißteil.

Da bleibt mir wohl der Weg zum Anwalt nicht erspart.

Denn wenn man die Gesamtkosten dem Verkaufspreis gegenüberstellt könnte man bald von einem wirtschaftlichen Totalschaden sprechen.:-o

@Peter_Pan_....

ich versteh ehrlich gesagt nicht wieso es sich hier um eine "geile Show" handeln sollte/könnte. Jedenfalls bin ich nicht dazu bereit mich durch irgendwelche Laberei und fadenscheinige Gründe von einem Autohändler über'n Tisch ziehen zulassen. :wink:

Ich hab' mich doch gar nicht auf dich oder deine Frage bezogen.

Ich wusste halt nur nicht, daß das Forum einen neuen Betreiber hat. :D

Wir haben Anfang Dezember 2011 ein Fahrzeug (Diesel)bei einem Vertragshändler einer Markenfirma erstanden.

Nach vier Monaten trat ein Schaden auf. Man baute einen neuen Injektor ein, jedoch stellte sich bei der Probefahrt durch den KFZ-Meister herraus dass dies nicht die Ursache war. Man fand den Fehler in der Kraftstoffpumpe (Einspritzpumpe).

Frage lautet: Muss ich irgendwelche Kosten übernehmen oder greift hier die Gewährleistung der ersten sechs Monaten?

Es handeln sich hierbei um 2200,00 Euro Reparaturkosten, und das nach vier Monaten??

Bevor du hier auf Peterchen rumhackst (dessen ironischen Beitrag sogar ich verstanden habe), gib uns doch noch ein paar Infos!

Zuerst, ne Kraftstoffpumpe für 2.200,- €???? Erscheint das nur mir etwas sehr hoch?

Über was für ein Fahrzeug reden wir hier?

Wie alt war das Fzg beim Kauf?

Laufleistung beim Kauf?

Du sagst es trat ein Schaden auf! Welcher?

Was sagt dein Händler zum entstandenen Schaden?

sorry, aber ich wollte nicht auf Peterchen rumhacken. :wink:

Bin wohl etwas gefrustet und hab daher wohl auch etwas überreagiert.

Also das Auto ist Bj. 2006 und hat 150t km gelaufen.

Es wurden Metallspäne gefunden was dem KFZ-Meister darauf schliessen lässt das es einen Defekt in der Pumpe gibt. Die Kosten resultieren dadurch dass nun alles komplett ausgetauscht werden muss. Pumpe, Leitungen und alles wo sich noch Restspäne befinden könnten. dazu kommen dann noch die Arbeitsstunden denk ich mal.

Diese 2200 Euronen sind die Kosten die ich angeblich anteilmässig zu tragen hätte.

Und bei einem Preis von 5700 Euro den wir für das Auto vor vier Monaten bezahlt haben.....da glaub ich wohl eher dass dem Verkäufer der Hut brennt.

Was der Verkäufer dazu sagte?

Als ich ihn auf die Gewährleistung ansprach wurde er ruppig und fragte woher ich das hätte und ob ich ihm nun erzählen wollte das der Schaden schon vor dem Kauf war.

Übrigens waren für die anfängliche Vermutung mit dem Injektor 260 Euro veranschlagt worden. (Also mein Anteil).

Gruß

Eifellaender

  • Mitglieder

also,

aus rechtlicher Sicht liegt kein Sachmangel vor, wenn Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen bei einem Gebrauchtwagen sich im Rahmen dessen halten, was bei einem Fahrzeug des betreffenden Typs angesichts seines Alters und seiner Laufleistung normalerweise zu beobachten ist. Gewöhnlicher Verschleiß stellt keinen Mangel dar (BGH Urteil v. 23.11. 2005, VII ZR 43/05; OLG Bamberg DAR 2001, 357f). Vielmehr ist bei älteren Gebrauchtfahrzeugen mit teils erheblichen Abnutzungserscheinungen, Materialermüdung und Defekten zu rechen, die sich nicht als vertragswidrig darstellen.

das soll aber keine Rechtsberatung sein....:wink:

Hmmmm, die Fakten sind immer noch etwas dürftig um eine vernünftige Aussage treffen zu können.

Ein Gedanke vorab: ab einer gewissen Laufleistung hast du immer eine gestaffelte Selbstbeteiligung, selbst bei einer Gewährleistung oder Garantie! Bei uns (BMW) sind es ab 150k 50% Teile...! Ist abhängig von der Art der Garantie!

Abgesehen davon könnte der Händler argumentieren, der Schaden ist ursprünglich auf eine Fehlbetankung zurückzuführen??!

Vor dem Gang zu einem RA würde ich an deiner Stelle die zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die prüfen sehr schnell und kompetent, kostet dafür nichts! :-))!

edit: @Luimex: perfekt! :-))!

Aber evtl. ist das kein Sachmangel sondern wurde über Garantie abgerechnet..?!

  • Mitglieder
edit: @Luimex: perfekt! :-))!

Aber evtl. ist das kein Sachmangel sondern wurde über Garantie abgerechnet..?!

ohne Kenntniss des genauen Vertragwerks und dem Wissen ob und welche Gebrauchtwagengarantie besteht ist alles Weitere nur Raten.......

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