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Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf...


Diablo6.0

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Nachdem sie "vor dem Kauf" darauf hingewiesen wurde gilt dies als Beschaffenheitsvereinbarung.....

denke die 100,- sind ein wirklich faires Angebot des Händlers.... den Großteil trägt er ja selbst... denke aus reiner Kulanz... verpflichtet wäre er hierzu schon nicht...

ohne jedoch das genaue Vertragswerk zu kennen ist es schwierig weiter darauf einzugehen....

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Gast Peter_Pan_

Wenn das so ist, dann denke ich, daß ihr rechtlich wohl gar nichts zusteht.

immerhin hat sie ihn mit diesem (erwarteten) Mangel wissentlich so gekauft.

Wenn sie jetzt für nur 100,-- € einen neuen BKV bekommt, dann ist das doch sehr kulant.

Wegen dieser 100,-- € noch ein Fass auf zu machen lohnt definitiv nicht.

Wobei man aber auch sagen muss, daß 400,-- € für den Austausch eines BKV schon nicht wenig ist.

Das Teil dürfte im Einkauf irgendwo zwischen 30,-- und 40,-- € liegen. Noch mal 10,-- € für Bremsflüssigkeit dazu rechnen.

Damit wären 350,-- € für den Einbau auch nicht gerade ein Schnäppchen gewesen.

  • Mitglieder
Wenn das so ist, dann denke ich, daß ihr rechtlich wohl gar nichts zusteht.

immerhin hat sie ihn mit diesem (erwarteten) Mangel wissentlich so gekauft.

Wenn sie jetzt für nur 100,-- € einen neuen BKV bekommt, dann ist das doch sehr kulant.

Wegen dieser 100,-- € noch ein Fass auf zu machen lohnt definitiv nicht.

genau so ist es....

also ich bin kein profi - aber wenn ein auto 184.000 km hat, dann muss ich mit gewissen ersatzbeschaffungen rechnen?

immerhin ist sie ja 3.000 km gefahren - also war der mangel bei kauf wohl nicht so ersichtlich?

also ich bin kein profi - aber wenn ein auto 184.000 km hat, dann muss ich mit gewissen ersatzbeschaffungen rechnen?

immerhin ist sie ja 3.000 km gefahren - also war der mangel bei kauf wohl nicht so ersichtlich?

Genau so ist das ! Volle Zustimmung :-))!

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  • 2 Wochen später...

Hallo alle zusammen,

ich brauche DRINGEND einen guten Rat.

Ich habe am 22.12.2011 einen gebrauchten Kangoo gekauft - ja ich weiß, ist kein Sportwagen - aber ich hab eine dringende Frage zu Gewährleistung bzw. Garantie.

Also am 22.12.2011 (vor 3 Wochen!) wurde der Kangoo gekauft, BJ 20 11/2004, 115400 km.

Am vergangenen Wochenende blieb er mit qualmender Motorhaube stehen - Lichtmaschine defekt.

Wir haben beim Gebrauchtwagenhändler eine Gewährleistung für 12 Monate und haben zusätzlich eine Garantie für 12 Monate abgeschlossen.

Was genau greift nun - weil kann ja nicht sein, dass nach 3 Wochen die Lichtmaschine defekt ist (DEKRA-Bericht sagte ALLES einwandfrei). Direkt vor Verkauf hat der Händler eine neue Wasserpumpe eingebaut und die Keilriemen getauscht. Kann der Defekt evtl. auch hievon kommen?

Händler meinte das läuft auf Garantie. ABER - laut Garantievertrag müssten wir 50 % der Materialkosten bezahlen - das kann ja wohl nicht wahr sein, oder????????????

Ich bin eigentlich der Meinung, dass hier die Gewährleistung greift, oder????

Bitte helft mir ganz ganz schnell.

Herzlichen Dank schon im Voraus.

Händler meinte das läuft auf Garantie. ABER - laut Garantievertrag müssten wir 50 % der Materialkosten bezahlen - das kann ja wohl nicht wahr sein, oder????????????

Ich bin eigentlich der Meinung, dass hier die Gewährleistung greift, oder????

Auch nachdem Du Dir diesen Thread komplett durchgelesen hast, bist Du dieser Meinung?

Was soll die Lichtmaschine für den Kangoo denn kosten? 100-150 Euro? Auf Euch würden dann 50-75 Euro entfallen. Da würde ich ganz entspannt bleiben und zahlen, ist die Aufregung nicht wert. Nochmal, wir reden hier über den Wert einer Tankfüllung.

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Hallo, jetzt brauche ich mal eure Hilfe!

Ich habe mir vor gut 2 Monaten einen gebrauchten Ford Focus Bj. 2004 und mit 192.000 gelaufenen km beim Händler gekauft.Wir haben eine Garantie für 250€ dazu gekauft.

Nun leuchtete am Wochenende die Motorleuchte auf. Also ab in die Werkstatt und es war die Zündspule, diese austauschen lassen und die Hälfte von der Garantiefirma wieder bekommen.

Gestern holte ich das Auto ab und abends leuchtete wieder die Motorleuchte. So nun bin ich heute morgen wieder einmal zur Werkstatt. Da wir kein Scheckheft haben, wissen wir nicht ob der Zahnriemen bei 160.000 km gewechselt wurde und die Ventile neu eingestellt wurden.

Jetzt ist unsere Frage ist der Händler dafür zuständig und/oder können aufgrund der Mängel den Wagen wieder zum Händler zurückbringen und unser Geld wieder verlangen?!

Wir sind aufs Auto angewiesen und brauchen wirklich dringend einen funktionierenden Wagen. Wir sind leider keine Fachleute :-(

Jetzt bitte ich euch um eine schnelle Hilfe.

Hallo Romina,

das hilft Dir natürlich nicht weiter,

aber ein 8 Jahre altes Auto mit über 190 tausend Kilometer ohne Scheckheft

wird ständig "irgentwelche" Probleme machen,d.h.

wenn man(n) aufs Auto angewiesen ist und sich selber nicht helfen kann stellt diese

Art von Auto sicher nur eine suboptimale Lösung dar.

Den Verkäufer dafür verantwortlich zu machen ist wahrscheinlich rechtlich sogar

möglich, moralisch finde ich es "typisch Deutsch"

für die eigene Misere möglichst einen anderen verantwortlich machen:-(((°

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... moralisch finde ich es "typisch Deutsch"

für die eigene Misere möglichst einen anderen verantwortlich machen:-(((°

Wohl wahr!

Und wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, kommt die Feststellung 2 Monate NACH dem Kauf:

Da wir kein Scheckheft haben, wissen wir nicht ob der Zahnriemen bei 160.000 km gewechselt wurde und die Ventile neu eingestellt wurden.

Sorry, ohne dir nahe treten zu wollen, aber sowas frage ich VOR dem Kauf!

Und dann anschließend in jedem erdenklichen Forum anmelden und ganz ganz ganz schnell um Hilfe bitten?

Mann, mann, mann, mittlerweile behandeln wir hier Themen über 8 Jahre alte Fords mit 200k auf der Uhr, in einem (ist es nicht sogar DAS!) Sportwagenforum!

Wobei, passt sehr gut zum 10 Jahre alten Renault mit Lima-Schaden!

Bin mal gespannt was als Nächstes kommt! :evil:

Tuning eines Trabi auf 4Takter und damit Leistungssteigerung auf 35 PS??

Gast Peter_Pan_

Tuning eines Trabi auf 4Takter und damit Leistungssteigerung auf 35 PS??

Das wiederum wäre doch mal ein tolles Thema.

Zumindest muss man da eine besonders hohe Frustrationsgrenze haben. O:-)

Insofern passte es doch optimal hier ins Forum. :-))!

Den Trabbi gab es meines Wissens nach doch auch mit einem Polo-Motor.

Da wären 35 PS ja schon ein downgrading. X-)

Guten Abend alle Zusammen,

ich habe mich hier mal durchgelesen und habe festgestellt, dass dieser Thread hier vielleicht richtig sein könnte für mein Problem :). So hoffe ich doch.

Mein Problem ist folgendes:

Als ich heute Mittag bei einer Kontrolle in einer Werkstatt war fiel dem Mechaniker auf das mein vorderer linker Reifen sehr sehr alt ist (DOT dreieck 359). Aufgrund dessen haben sie sich alle meine Reifen angeschaut und feststellen müssen, dass alle Reifen im Jahre 1999 hergestellt wurden.

Laut deren Meinung wäre das VIEL zu alt. Klar gibt es jetzt hier wieder verschiedene Meinung, da die ja nur Ihr Geld verdienen wollen.

Ich bin allerdings der Meinung das ein Reifen der über 12 Jahre alt und zum Teil diese weißen Kortellänlichen Fasern rausschauen sehr alt IST.

Ich weiss auch das das Alter von Reifen ein sehr umstrittenes Thema ist, sowie ich schon in anderen Foren gelesen habe. Auch das es kein Gesetzt diesbezüglich gibt wie alt ein Reifen max. sein darf.Ich weiss auch das durchaus andere Menschen schon mit 13 Jahren alten Reifen fröhlich lachend über eine Autobahn gebrettert sind.

Das ist aber in meinem Fall nicht von Interesse und ich möchte auch das Reifenthema nicht Neu aufrollen, da dieser Kaugummi schon mehr als Durch ist.

Mein Interesse besteht darin, ob es eine Gewährleistung seitens des Gebrauchtwagenhändlers ist mir "neuwertigere" Reifen zu montieren oder, ob er im Recht ist und es Ihm scheissegal sein kann wie alt die Reifen sind die er mir gibt.

Die Reifen waren im Kauf inbegriffen.

Ich würde gern wissen ob ich das Beanstanden kann ? Ich denke nicht das es im Interesse des Händlers ist das mir mein Reifen platz auf der Autobahn und ich damit einen Unfall verursache.

Ich habe auch gelesen das der Händler verpflichtet sei die DOT zu überprüfen, sollte er sie ignorieren und es kommt aufgrund des Reifens zu einem Unfall trägt er die Verantwortung dafür.

Da ich der Laie bin kann ich mir nicht vorstellen das ich der schuldige in der Sache sein kann.

Ich bedanke mich schonmal für das Lesen und freue mich über geistreiche Antworten.

Hoffe sehr Ihr könnt mir weiterhelfen.

In diesem Sinne :)

Julian

Sagmal ist das jetzt dein Ernst :???:

Wenn man ein Auto kauft, schaut man wohl u.a. wieviel Profil die Reifen haben und wie alt die sind. Tut man dies nicht, wars einem wohl egal.

Hallo Julian,

auch wenn ich gerade keine Antwort habe, die Frage finde ich ganz interessant. Also ob es eine Art "Verfallsdatum" für Reifen gibt und ob Händler "verdorbene Ware" anbieten dürfen. Was sagt eigentlich der TÜV zu Uralt-Reifen? Bei Wischerblättern und Düsen kann es dort ja auch zu Problemen kommen.

Gruß,

Felix

@FerraristiV12: Oder man weis es einfach nicht. Mir fallen mindestens zehn Autofahrer(innen) im Freundeskreis ein die mit einem DOT-Code nichts anfangen können.

@ FerraristiV12

Das Profil spielt hierbei überhaupt garkeine Rolle. Da ich sicherlich nicht mit Slicks durch die gegend fahren werde. Die mindest Profiltiefe ist mehr als Gegeben. Es geht hier rein um das Alter der Reifen und welche dreistigkeit diese Menschen besitzen damit sie diese loswerden.

Man kann unmöglich soviel Grundwissen für einen Laie vorraussetzten.

MFG

Julian

Ich habe auch gelesen das der Händler verpflichtet sei die DOT zu überprüfen, sollte er sie ignorieren und es kommt aufgrund des Reifens zu einem Unfall trägt er die Verantwortung dafür.

Da ich der Laie bin kann ich mir nicht vorstellen das ich der schuldige in der Sache sein kann.

Also falls sich in den letzten 20 Jahren nichts rudimentär an den Pflichten des Fahrers eines Kraftfahrzeugs verändert hat. Dann hat der FAHRER vor Fahrtantritt sich vom ordnungsgemässen Zustands seines Fahrzeugs zu überzeugen. Und wenn dann eben die DOT den Reifen als Uralt ausweißt oder das Geflecht schon raushängt, dann dürfte es relativ klar sein wer dafür im Zweifelsfall gerade steht.

Auch der Laie, sofern er einen Führerschein besitzt, muss wissen ob ein Fahrzeug grundsätzlich verkehrssicher ist oder nicht.

@ Felix

Ich habe mich schon durch den TÜV gelesen und bin auf keinen Gemeinsamen Nenner gekommen. Es wurde nur gesagt das ein Reifen der 10 Jahre alt ist und SEHR GUT gelagert wurde noch 2 Jahre gefahren werden kann vielleicht auch ncoh länger ist wohl Geschmacksache sowie ich festellen musste :) !

Gesetztlich gibts auch keine vorgaben.

Da ich aber jedentag Autobahn fahre habe ich da ein wenig Angst.

Also falls sich in den letzten 20 Jahren nichts rudimentär an den Pflichten des Fahrers eines Kraftfahrzeugs verändert hat. Dann hat der FAHRER vor Fahrtantritt sich vom ordnungsgemässen Zustands seines Fahrzeugs zu überzeugen. Und wenn dann eben die DOT den Reifen als Uralt ausweißt oder das Geflecht schon raushängt, dann dürfte es relativ klar sein wer dafür im Zweifelsfall gerade steht.

Auch der Laie, sofern er einen Führerschein besitzt, muss wissen ob ein Fahrzeug grundsätzlich verkehrssicher ist oder nicht.

Darf ein Händler ein Nichtverkehrsicheres Fahrzeug überhaupt an den Mann bringen ?

Nachdem kauf gebe ich dir da vollkommen recht. Aber da diese Reifen vom Händler kommen ist meine Frage damit nicht beantwortet.

Zusatzfrage, ist hinter der DOT Nummer ein Dreieck?

Weil ohne Dreieck ist der Reifen von 1989 !!!

Egal, spätestens wenn Fasern aus dem reifen heraus scheuen ist der Reifen nicht mehr verkehrssicher!

Und damit muss der Händler haften soviel ist klar.

Darf ein Händler ein Nichtverkehrsicheres Fahrzeug überhaupt an den Mann bringen ?

Nachdem kauf gebe ich dir da vollkommen recht. Aber da diese Reifen vom Händler kommen ist meine Frage damit nicht beantwortet.

Der Händler darf dir alles verkaufen (sofern es sich nicht um Produkte mit einem generellen Handelsverbot oder Auflagen handelt, wie Waffen und ähnliches). Aber du darfst nicht alles im öffentlichen Straßenverkehr einsetzen.

Hallo,

solange DU mit diesen Reifen durch den Tüv kommst, wird sich daraus wohl kaum ein Gewährleistungsfall zu Lasten des Verkäufers konstruieren lassen. Wenn Dir die Reifen trotz guten Profils zu alt sind, dann wirst Du Dir eben neue kaufen müssen.

Gruß, Georg

Tue bitte Dir und allen anderen Verkehrsteilnehmern einen Gefallen und kaufe Dir einen Satz neue Reifen. Es geht schlimmstenfalls um Dein und unser aller Leben.

Falls Dir das nicht einleuchtet, dann mache bitte mal mit Deinen Altreifen eine Vollbremsung auf nasser Straße und fahre auf einem nassen Parkplatz eine schnelle Kurve. Danach machst Du das Gleiche mit einem ähnlichen Fahrzeug wie Deinem, das neuere Reifen hat. Sowas wird es in Deinem Bekanntenkreis hoffentlich geben. Dann wirst Du verstehen.

Vielleicht sollten wir diesen Thread umbenennen in "Betreutes Leben".:-(((°

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Gast
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