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Wie "putzt" ihr die linke Spur frei?


M3fan

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Rechtsüberholen ist für mich kein Thema mehr. es muss auch gar nicht sein. blinker links genauso wenig.

ich möchte ja niemanden nötigen oder bedrängen. daher gebe ich, wenn ich von hinten komme und jemand auf der linken spur ist, obwohl rechts frei ist (nur dann) einmal kurz die Lichthupe, damit Licht ins Schlafzimmer kommt. Zu 90% wechseln die Fahrer dann die spur, weil sie schlicht nicht aufgepasst haben, ob jemand von hinten kommt.

Nur in den extremen fällen, wenn jemand nach mehrmaligen Möglichkeiten nach rechts zu wechseln dies nicht macht und er wirklich langsam fährt zieh ich rechts vorbei. Das kommt aber nur sehr selten vor.

In extremsituationen ist es anders. Mutties, die mit 110km/h 500Meter vorm LKW rausziehn und es knapp wird hilft meist nur der weg weit rechts vorbei. Alles andere ist für beide nur gefährlich. Du bist mit 230 so schnell da, das die kaum mehr zeit hat nach rechts zu ziehn. Daher lieber schnell weit rechts vorbei ohne lichthupe oder hupe, das machts nur riskanter...

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@ radkäppchen und highspeed,macht mal halblang mit eurem gelaber,und anschuldigungen.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil,ich habe norgendwo geschrieben das ich es hasse wenn einer in der vorgegebenen richtgeschwindigkeit überholt.

Ich schrieb Linksschleicher.Ich gehe davon aus das dieser wesentlich langsamer ist als erlaubt und somit die Linke seite blockiert,und das kann nunmal in die Hose gehen,ausserdem können eben diese Linksschleicher sogar normale autofahrer die nicht aggressiv sind den einen und den andren auf die palme bringen.

Also passt mal besser auf was ihr so von euch gebt.

1.Lesen

2.Denken

3.Posten

selbiges gilt für dich: ich fragte mich, wo der praktische unterschied zwischen einem "linksschleicher (110km/h) (deine worte)" und einem "völlig normalen" Überholvorgang (130-140 km/h) liegt, über den niemand meckert!

also: lesen, denken, posten!

Genau, take it easy, immer locker bleiben. :-))!

Da fällt mir dazu was ein:

Hatte mal zwei Schwestern bei mir im Auto. Da meinte die eine, sie fühle sich bei mir bei 240 sicherer als bei ihrer Schwester im Auto bei 80.

Am Ende hat sie dann doch gekotzt ... X-)

Versteh gar nicht warum. O:-)

selbiges gilt für dich: ich fragte mich, wo der praktische unterschied zwischen einem "linksschleicher (110km/h) (deine worte)" und einem "völlig normalen" Überholvorgang (130-140 km/h) liegt, über den niemand meckert!

also: lesen, denken, posten!

Ich hab nicht auf deine frage,wo der unterschied zwischen linksschleicher und normal überholer liegt,geantwortet.Ich habe kritisiert wieso jeder die raser in grund und boden schimpft und keiner n wort über diese schleicher,und damit meine ich nicht 110 km/h fahrer,wenn 130 erlaubt ist,damit meine ich die die dann mindesten 30 km/h langsamer fahren,oder die die einfach nich den wagen haben um schnell überholen zu können sondern ewig lang die linke blockieren.Und sowas kann in die Hose gehen und das tut es auch.

ich finde nunmal linksschleichen ist mindestens genauso gefährlich wie rasen,aber raser werden als ewige Sündenböcke dargestellt,die dann ,durch einfluss der medien,so in etwa das selbe ansehen haben wie vergewaltiger und totschläger,und was ist mit den schleichern.

Also ich hab noch keine nachricht gehörtmit der überschrift "Unfall wegen zu langsam fahrendes Auto"...

also pssssccccchhhhhttttt

Ich steh drüber und beweis wahre Größe in dem Ich niemand nötige und meinen Willen aufzwinge :wink:

:-))!

So sollte es sein!!! Super!

Aber man kann trotzdem mal die Lichthupe (1-2 mal Max., oder so, dass es nicht als Nötigung anzusehen ist.) benutzen, damit der, der vor mir fährt aufwacht.

Das sollte man wenn man einen extremen Geschwindigkeitsüberschuss zum Vordermann hat etwas früher machen, sonst kanns kritisch werden. Bei nicht zu hoher Geschwindigkeitsdifferenz reichts meiner Meinung nach auch erst, wenn man eine gewisse Zeit hinter demjenigen der einem zu langsam ist herfährt und dann Lichthupe macht, denn vielleicht merkt er es bis dahin selber und macht die Spur frei.

Fazit: Immer locker und gelassen fahren, denn mit Aggresionen hinterm Steuer kommt man nicht weit!

ihr wisste alle, dass schon das einmalige benutzen der lichthupe den bestand "nötigung" erfüllt?

EGAL unter welchen umständen (aus 1km entfernung, zum warnen des gegenverkehrs vor einem blitzer... ist alles strafbar)!

@Radkäppchen

Neeein, es ist definitv nicht so. ;)

Innerorts mag dies- unter Einschränkungen stimmen- aber außerorts darf man ganz sicher die Lichthupe und auch "Blinker links setzen", um anzuzeigen, dass man überholen möchte.

Also hör bitte auf, falsche Dinge in die Welt zu setzen, wenn du dir nicht sicher bist.

Kann ja mal passieren und es ist ganz sicher nicht böse gemeint, aber ich bin mir zu 100% sicher. ;)

Diese Frage haben wie lange genug in der Fahrschule geklärt und ein guter Bekannter von mir ist Rechtsanwalt, spezialisiert auf Verkehrsrecht. ;)

MfG

Gruß Julian

gut jemanden hier zu haben, der es besser weiß:

jo, mein text wahr etwas verallgemeinernd (da muss sich seit meiner fahrausbildung was am gesetz geändert haben).

ich korrigiere mich: die zwei einzigen fälle, in denen LH erlaubt ist:

— Als Warnsignal, wenn man sich oder andere gefährdet sieht.

— Um das Überholen anzukündigen, aber nur außerhalb geschlossener Ortschaften. (kurzes! Signal)

in allen anderen fällen ist es nen ordnungswidrigkeit... doch wenn ich mich als beteiligter autofahrer belästigt, oder geblendet fühle, kann ich dich anzeigen. ist also nen ziemliches glatteis, auf dem du dich im recht befindest!

Nach der ständigen Rechtsprechung liegt in einem solchen Verhalten eine bloße Belästigung (und ist wegen fehlerhafter Betätigung der Lichtanlage des Fahrzeugs natürlich ordnungswidrig), jedoch keine Nötigung (OLG Düsseldorf, NZV 1996, S. 288). Aus der ganzen Angelegenheit kann aber blitzschnell eine Nötigung werden, wenn der Hintermann seinem Begehr dadurch Nachdruck verschafft, in dem er zusätzlich zu dicht auffährt.

Folgendes gilt:

Auf der Autobahn darf die Lichthupe in gebührendem Abstand einsetzt werden um anzuzeigen, daß man überholen möchte.

Und NUR die Lichthupe.

Blinker ist nicht erlaubt. Blinker dient nur dazu, eine Richtungsänderung oder einen Fahrspurwechsel anzuzeigen.

Also @juli964

dann klär mal deinen Freund Rechtanwalt und Verkehrspezialist auf ... O:-)

@HighSpeed250: Schallzeichen sind auch erlaubt. Wobei das eher unüblich ist und wahrscheinlich auf der Autobahn auch nix bringt:

§ 5 Abs. 5 StVO:

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

@HighSpeed250

Das hat man mir in der Fahrschule gesagt. ;)

Und da bin ich mir ganz sicher, dass auch der "Blinker" zum Anzeigen des Überholwunsches setzen darf. Ein kleiner "Schwups" mit der Lichthupe ist definitiv erlaubt.

Nicht mein Bekannter.

@Radkäppchen

Es war keineswegs böse oder besserwisserisch gemeint.

Gruß Julian

Edit:

Bin ja jetzt wieder in der Fahrschule und werde es noch mal klären. ;)

@HighSpeed250

Das hat man mir in der Fahrschule gesagt. ;)

Und da bin ich mir ganz sicher, dass auch der "Blinker" zum Anzeigen des Überholwunsches setzen darf. Ein kleiner "Schwups" mit der Lichthupe ist definitiv erlaubt.

Nicht mein Bekannter.

@Radkäppchen

Es war keineswegs böse oder besserwisserisch gemeint.

Gruß Julian

Edit:

Bin ja jetzt wieder in der Fahrschule und werde es noch mal klären. ;)

Ja, klär mal deine Fahrlehrer auf, damit die nichts Falsches lehren.

Blinken wird als Nötigung angesehen. Zumindest vom Gericht. Lichthupe ist erlaubt.

Das ist ja das Komische, weil die meisten Autofahrer die Lichthupe als aggressiv empfinden, während der Blinker als akzeptabler Hinweis hingenommen wird. Rechtlich ist es genau umgekehrt.

§ 5 Abs. 5 StVO:

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

Ups...bei mir ist es hin und wieder auch mal für ein paar Sekunden das Fernlicht.Man darf sich ja mal beim Hebel vertun :D .Gerade bei Bi-Xenon wirkt es Wunder bei den Linksschleichern...... :D

ich entschuldige mich, ich hab müll geredet. aber ich hab meinem an sich ganz fitten fahrlehrer vertraut... nun gut, ich werd demnächst lichthupen :-) und mich auch noch gut dabei fühlen!

Vergiss den Sicherheitsabstand aber nicht..... :D

Wie war der nochmal......bis man den Radiosender vom vorausfahrenden erkennen kann...nein....das war anders.... O:-)

In extremsituationen ist es anders. Mutties, die mit 110km/h 500Meter vorm LKW rausziehn und es knapp wird hilft meist nur der weg weit rechts vorbei. Alles andere ist für beide nur gefährlich. Du bist mit 230 so schnell da, das die kaum mehr zeit hat nach rechts zu ziehn. Daher lieber schnell weit rechts vorbei ohne lichthupe oder hupe, das machts nur riskanter...

Wenn du damit meinst,dass du auf dem Standstreifen rechts überholst verstehe ich das zwar gut, aber du musst aufpassen dabei nicht von einer Polizeistreife beobachtet zu werden, weil denen kannst du lang erzählen, dass es sonst eine Crash gegeben hätte. Da ist die Pappe schwups gelocht wegen einem 315c. (Und man darf ja nur so schnell fahren, dass man jederzeit bremsen kann).

Also ich meine ich würds genauso machen, aber verboten ist es trotzdem ;)

Als erstes wenn ich mit 250-260 km/h angenagelt komme und ich schon von weiten sehe das einer auf der linken Spur rumkrappelt schon mal lichthupe um mich anzukündigen das ich gleich angerauscht komme wenn das nicht hilft auf die klötzer dicht auffahren und wenns seien muß blinker links setzen und erneut lichthupe und wenn garnichts zieht weil manche leute meinen sie müssen absichtlich die ganze Zeit links fahren um schnelleren fahrzeugen keinen Platz zu machen dann hilft nur noch eins rechts vorbei !!!! :lol:

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