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Radarwarngeräte in A erlaubt? Juristische Interpretation erbeten!


Holgi

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Hi!

Laut der Auskunft eines Juristen in der "Alles Auto" sind Radarwarngeräte in A erlaubt. :boah:

Der Jurist verweißt dabei auf eine Verordnung des Bundesministers für Verkehr, wonach der Betrieb einer Funkempfangsanlage, worunter Radarwarngeräte fallen, derzeit gestattet ist.

Im Detail: "Verordnung mit der generelle Bewilligungen erteilt werden": § 1, Anlage E Absatz 1.

Findet ihr hier: Verordnung - Suchwort: "Verordnung mit der generelle Bewilligungen erteilt werden"

Die erste oben, mit dem Titel "Funk - Schnittstellenbeschreibungen (Generelle Bewilligungen) - 13.02.2006"

Nun meine Frage an die Juristen unter uns. Wie interpretiert ihr die Sache? Hatte dieser Jurist in der Zeitschrift recht und ist in Österreich der Betrieb von Radarwarngeräten erlaubt?

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