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Wer ist im Recht?


Diablo6.0

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Angenommen es entsteht folgende Situation:

Verkäufer = A

Käufer = B

A verkauft eine funktionierende Spielkonsole in einem Forum an B. Zudem erwähnt A, dass er als Privatverkäufer handelt und daher keinerlei Garantie übernimmt. Kurze Zeit später verschickt A die bis dahin einwandfreie Spielkonsole an B. B erhält das Paket wenige Tage später, äusserlich unbeschädigt. Nun behauptet B, die Spielkonsole würde nicht funktionieren, was bedeutet, dass die Konsole beim Versand beschädigt worden sein muss.

Wer ist im Recht?

Könnte man den Versandservice zur Rechenschaft ziehen?

Könnte A Probleme bekommen?

Danke im Voraus...

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Schwierige Situation, es hängt davon ab ob Du bzw A erwähnt hast das der Gafahrenübergang (kenne den genauen Begriff nicht mehr) ab Versand zu lasten des Käufers geht!

Hast Du sicherlich nicht gemacht oder?

Schwierige Situation, es hängt davon ab ob Du bzw A erwähnt hast das der Gafahrenübergang (kenne den genauen Begriff nicht mehr) ab Versand zu lasten des Käufers geht!

Hast Du sicherlich nicht gemacht oder?

Woher weisst du, dass ich "A" bin? :wink:

Gut, ich bin A. So habe ich das natürlich nicht erwähnt, warum auch? Wozu verschickt man die Sachen denn versichert? Die Sache mit der Garantie ist klar, aber das?

Weitere Meinungen?

Wenn das Paket versichert war, dürftest du gute Chancen haben.

Ich glaube, sobald du das Paket bei der Post, UPS,... versicherst abschickst, ist die jeweilige Firma für Lieferschäden haftbar zu machen, d.h. du hast damit keine Probleme, ABER:

- Ich musste es zwar noch nicht machen, habe aber des öfteren schon gehört, dass das Geltendmachen der Versicherung bei einem Schaden eine langwierige Sache sein kann

- Wenn es äußerlich heil ist, und nur innen beschädigt, dann ist wahrscheinlich ein Transportschaden schwerer nachzuweisen. Evtl. zu nem Fachhändler gehen damit, und klären lassen, ob es ein Lieferschaden sein kann.

Viel Glück!

P.S.

Habe derzeit genau das gleiche Problem, nur bin ich B.:wink:

Überhaupt ist das ein Defekt, der bei der Lieferung nicht entstanden sein kann.:evil:

§ 447 BGB

Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Fakt ist:

wenn Du beweisen kannst, dass die Konsole beim Versand i.o. war, dann trägt das Risiko lt. gesetz der Käufer es sei denn es war per Vertrag ein anderer Gefahrenübergang vereinbart.

Gibts beim Privatverkauf nicht ebenfalls ein 2-wöchiges Rückgaberecht des Käufers? Zumal es sehr schwer sein wird festzustellen zu welchem Zeitpunkt der Defekt angefallen ist. Falls dir hier nicht geholfen werden kann dann frag mal bei www.jurathek.de nach, die sind recht kompetent :-))!

Gibts beim Privatverkauf nicht ebenfalls ein 2-wöchiges Rückgaberecht des Käufers? Zumal es sehr schwer sein wird festzustellen zu welchem Zeitpunkt der Defekt angefallen ist. Falls dir hier nicht geholfen werden kann dann frag mal bei www.jurathek.de nach, die sind recht kompetent :-))!

Das gesetzliche Rückgaberecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen gibt es nur wenn:

Der Kauf bei einem Gerwerbetreibenden erfolgt (also nicht bei Privatkäufen)

und

wenn zum Abschluss das Internet, E Mail oder irgendein Fernkommunikationsmittel eingesetzt wurde.

Diablo,

Du musst theoretisch irgendwie zeigen können, dass die Konsole in Ordnung war als Du sie verschickt hast. Wenn sie tatsächlich auf dem Transport kaputt gegangen ist, dann ist es Problem des Käufers.

Gruß

Malte

Geld beim Paketdienst für eine Beschädigung während des Transports einzutreiben ist sehr schwer. Da werden dutzendweise Ausreden kommen und als Kunde stehst Du da in der Regel im Regen, auch wenn der Versand versichert war.

Offen gesagt wird es höchstwahrscheinlich auch oft genug versucht einen bereits vorhandenen Schaden über den Paketdienst abzuwickeln. Von daher kann man deren vertragliche Fußfesseln auch irgendwie verstehen.

... bei UPS habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht. Paket war beim Käufer arg zerdrückt angekommen und wurde bei der Auslieferung nicht reklamiert ... natürlich war auch der Inhalt hinüber. Jetzt wollte der Käufer sein Geld von mir wieder zurück. Da es nur 42 EUR inkl. Versand waren überwies ich ihm sein Geld zurück - keine Lust auf Streitereien, hab schon genug Stress mit zahlungsunwilligen Kunden - forderte aber Fotos vom Inhalt und Paket. Mit diesen habe ich eine Schadensmeldung bei UPS gemacht samt Rechnung. Ca. 2 Monate später überwies mir UPS 42 EUR auf mein Konto. Ohne irgendwelche Schwierigkeiten.

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Geschrieben
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Hallo Diablo6.0,

 

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