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Sportauspuff


reni355

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...doch das ändert nichts daran, dass die maximalen Db Werte gesetzlich geregelt sind (leider finde ich den Link nicht mehr, wurde in CP aber mal gepostet). Und diese Gesetze sind maßgebend. ....
Sind es tatsächlich unabdingbare Gesetze, oder vielleicht nur behördliche Richtlinien? - Diese können nämlich jederzeit durch Ausnahmegenehmigungen ersetzt werden (siehe kleines Kennzeichen, rote statt gelbe Blinker beim Ami,...)!
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§ 49 StVZO regelt das, wenn man weiter sucht kommt man irgendwo da hin:

Bei Fahrzeugen ab 500 ccm gelten z.B. folgende Fahrgeräuschgrenzwerte:

EZ bis 13.9.53 -> 90 Din

20.5.56 -> 87 Din

31.12.56 -> 84 Din

12.9.66 -> 82 Din

30.9.83 -> 84 dB(A)N

30.9.90 -> 86 dB(A)E

30.9.95 -> 82 dB(A)E

ab 1.10.95 -> 80 dB(A)E

Das sind die Fahrgeräusche. Das Standgeräusch ist relativ egal. Die "Gefälligkeitsgutachten" tragen meist ein schön hohes Standgeräusch ein, womit man aber nichts anfangen kann.....

Hallo Digi Tech,

zuerst möchte ich erwähnen, daß der Bericht von mir stammt.

Rocks ist unschuldig, da lag glaube ich eine Verwechslung vor.

Des Weiteren, ich will nicht rechthaberisch wirken, auch ich bin gerne bereit dazuzulernen und lasse mich überzeugen, bzw. belehren, denn kein Mensch hat das Wissen mit dem Löffel gegessen.

Bei einigen Deiner Ausführungen widerstrebt und sträubt sich einfach mein Rechtsverständnis.

Ich darf nochmal mit Deinen Worten rekapitulieren, damit ich das auch richtig verstanden habe, mit einem Beispiel.

Also, ich kaufe mir als ganz normaler Bürger einen Gebrauchtwagen Baujahr 2000. Im KFZ Schein sind sämtliche Daten eingetragen wie gewöhnlich, nur unter Punkt Lautstärke stehen zBsp. sagen wir 90 DB, eingetragen, mit amtlicher Genehmigung einer TÜV Stelle, da ein anderer Auspuff montiert wurde.

Laut Deinen Angaben dürften eigentlich aber von amtlicher Stelle nur 80 DB ( ab Baujahr 95 ), eingetragen sein. ( da gesetzliche Bestimmungen ).

Hier hört dann mein Rechtsverständnis auf, da eigentlich ja 10 DB mehr eingetragen sind, und eine Überprüfung mich folgedessen als " Sünder " hinstellt.

Der Schein wird abgenommen, alle Folgen, mit Kosten und Verstößen, stempeln mich als Straftäter ab.

Das ist genau der Punkt, wo ich entschieden damit nicht einverstanden bin.

Die Rechtssprechung kann unter keinen Umständen soweit gehen, und mich dafür verantwortlich machen, ich wäre meiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen.

Hier kann der leider oftmals zutreffende Passus " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht " , nie und nimmer greifen.

Da ich nur verpflichtet bin, die in dem Schein eingetragenen Werte und Angaben zu überprüfen, die den Umfang einer normalen allgemein verständlichen und zumutbaren Kontrolle Rechnung tragen.

Ein von amtlicher Stelle Eintrag einer Änderung, und der TÜV, bzw. Sachverständige ist eine amtliche Stelle ( übergeordnete Stelle ) entbindet das unzumutbare besondere erforderliche Wissen von Daten und Angaben , die ein normaler Bürger wissen muß.

Sonst bräuchte man ja nicht eben diese amtliche Stelle, mit besonderen Kenntnissen.

Im Übrigen würde ich mit der Aussage " Gefälligkeitsgutachten ", auch wenn sie tatsächlich manchmal zutrifft, etwas vorsichtiger.

Hier könnten sich einige auf die Füße getreten fühlen, und u. U. rechtliche Schritte einleiten.

Ich behaupte nach wie vor, daß hier, wenn der Nachweis einer Verfehlung vorliegt, immer der Gutachter zur Rechenschaft gezogen wird und nie der normale Bürger, denn es ist unzumutbar für ihn, über jede neue Gesetzeslage/ Änderung in unserem Paragraphendschungel genauestens Bescheid zu wissen.

Und genau hier, garantiere ich, wird die Schuldzuweisung eines Fehlverhaltens enorm schwierig werden für die Obrigkeit.

Der Bürger kann sich immer, und das dann mit Recht, an diese amtliche Stelle darauf stützen, und verweisen.

Ich bezweifle, daß man mir meinen Wagen, so mir nichts Dir nichts, bei amtlichen Eintrag, stillegen und mich dann noch verantwortlich machen kann, unter dem vorausgegangenen Sachverhalt.

Ich glaube, ich gehe richtig in der Annahme, daß wir uns immer noch in einem Rechtsstaat befinden, und polizeiliche Willkür noch nicht an der Tagesordnung ist.

Sicher bin ich nicht der Einzigste, der diese Meinung vertritt, denn ich meine, ich habe ein ganz normales Rechtsempfinden.

herzliche Grüße

Sumita

@Sumita

das Problem liegt daran dass die Grenzwerte für die Vorbeifahrtsmessung gelten, die im Schein eingetragene Zahl aber die anschliessend durchgeführte Standmessung ist.

Eine Standmessung kann man sehr einfach durchführen, eine Vorbeifahrtsmessung hingegen nicht, darum wird beim Tüv oder auf der Strasse immer ne Standmessung gemacht.

Wenn nun ein Beamter findet dein Auto sei zu laut, dann kann er eine Nachprüfung anordnen, das kann so weit gehen dass du eine Vorbeifahrtsmessung machen musst.

Das ist bei uns in CH ziemlich Zeit und Geld-intensiv und immer ein heikles Unterfangen da schon die Hersteller tricksen um durch zu kommen.

Bei mir ist keine Standmessung eingetragen, sondern nur die Vorbeifahrtsmessung. Macht eigendlich wenig Sinn.

Besonders schlau sind die vom Stv.amt eh nicht, die können ein Theater wegen ein bis zwei millimeter machen. Wiederum machen sie riesen Fehler.

In meinem Fahzeugausweis steht:

Geräuschmessung nach der "7 meter Messmethode"

8250 db bei 5200 U/min.........:D :D

Im Schein steht tatsächlich das Standgeräusch. Ist das so hoch, dass selbst ein gutgelaunter Tüvler leider "nein" sagt, dann kommen die Silencer zum Einsatz. Die "pusten" den Hammersound glatt am Mikro vorbei, und schon nickt der Tüvprüfer wohlwollend. - Aaaaaber, donnerst Du anschließend mit ohrenbetäubenden Sound an den Uniformierten vorbei, dann hören die nicht das Standgeräusch, sondern das Fahrgeräusch in der Vorbeifahrt! Nun ziehen sie Dich aus´m Verkehr und ordnen eine Nachprüfung mit Fahr(!!!)geräusch an. Ist alles okay, dann zahlt der Staat die Rechnung. Ist es "illegal", dann zahlst ausschließlich Du die Zeche. Klar, kannst ja versuchen den gnädigen Tüvprüfer zivilrechtlich auf Schadenersatz zu verklagen......:(

@Sumita

das Problem liegt daran dass die Grenzwerte für die Vorbeifahrtsmessung gelten, die im Schein eingetragene Zahl aber die anschliessend durchgeführte Standmessung ist.

Eine Standmessung kann man sehr einfach durchführen, eine Vorbeifahrtsmessung hingegen nicht, darum wird beim Tüv oder auf der Strasse immer ne Standmessung gemacht.

Wenn nun ein Beamter findet dein Auto sei zu laut, dann kann er eine Nachprüfung anordnen, das kann so weit gehen dass du eine Vorbeifahrtsmessung machen musst.

Das ist bei uns in CH ziemlich Zeit und Geld-intensiv und immer ein heikles Unterfangen da schon die Hersteller tricksen um durch zu kommen.

Hallo Countach QV,

vilen Dank für die Bemühungen mich über die scheinbar sehr diffizilen Messungen der Auspufflautstärke, aufzuklären.

Wie ich sehe, scheint das ganze doch eine sehr fragwürdige Auslegungssache zu sein, worüber sich schon mehrere den Kopf zerbrochen haben, und bestimmt auch unverständlich den Kopf schüttelten.

Ich werde mich damit abfinden müssen, daß das ganze doch mehr sich in einer Grauzone bewegt, in der keiner so recht bescheid weiß, aber gegen die Obrigkeit man wieder einmal so ziemlich machtlos gegenüber steht.

Verstehen tu ich das Alles jetzt schon einigermaßen, doch akzeptieren .... ist eine ander Sache.

herzliche Grüße

Sumita

Hallo Sumita,

Dein Rechtsverständnis ist absolut logisch und einleuchtend. Aber leider ist in D nicht gerade viel logisch, was Gesetze betrifft und Recht haben und Recht bekommen sind oft 2 verschiedene Sachen. Traurig aber wahr.

Gesetzlich ist es alles eindeutig geregelt (auch wenn Schwachsinnig...), aber um die Auslegung streiten sich vor allem die Polizisten, die sich das Jagen von "lauten" KFZ zur Lebensaufgabe gemacht haben (wahrscheinlich bekommen sie zuhause von der Frau den A..h voll und müssen sich dann anderweitig aufspielen).

90% der Probleme lassen sich durch ein "anständiges" Auftreten in einer Kontrolle vermeiden. Wer gleich drauf los brüllt und sich auf sein Recht beruft, ist bei denen gleich unten durch. Oder wer steif und fest behauptet, es ist nicht laut (obwohl der Putz schon von den Wänden bröckelt). Ein Polizist ist nicht dumm und wird nicht gern veräppelt.

Lieber einsichtig, "jaja das lass ich sofort ändern" sagen und alles wird gut ;-)

Hallo Sumita,

Dein Rechtsverständnis ist absolut logisch und einleuchtend. Aber leider ist in D nicht gerade viel logisch, was Gesetze betrifft und Recht haben und Recht bekommen sind oft 2 verschiedene Sachen. Traurig aber wahr.

Gesetzlich ist es alles eindeutig geregelt (auch wenn Schwachsinnig...), aber um die Auslegung streiten sich vor allem die Polizisten, die sich das Jagen von "lauten" KFZ zur Lebensaufgabe gemacht haben (wahrscheinlich bekommen sie zuhause von der Frau den A..h voll und müssen sich dann anderweitig aufspielen).

90% der Probleme lassen sich durch ein "anständiges" Auftreten in einer Kontrolle vermeiden. Wer gleich drauf los brüllt und sich auf sein Recht beruft, ist bei denen gleich unten durch. Oder wer steif und fest behauptet, es ist nicht laut (obwohl der Putz schon von den Wänden bröckelt). Ein Polizist ist nicht dumm und wird nicht gern veräppelt.

Lieber einsichtig, "jaja das lass ich sofort ändern" sagen und alles wird gut ;-)

Hi Diga Tec,

Leider wird es so sein wie Du geschrieben hast

Die einzige Möglichkeit " drum rum zu kommen " ist Einsicht zu zeigen und vernünftiges Verhalten an den Tag legen.

Gruß

Sumita

Letzte Woche musste ich mein Fahrzeug bei einem Bekannten wegen der Kupplung, die schon bei 10.000 KM den Geist aufgegeben hatte, abgeben. Durch Zufall stand der Murcielago von Niko auf der Hebebühne. Ich sah den Sportauspuff ( Hersteller Bob Forstner ) und musste mir dieses natürlich anhören.

Fazit ist das mein Fahrzeug mit dem FUCHS SS dagegen Kindergeburtstag war. Niko seiner war nicht nur lauter auch der Sound ist unbeschreiblich.

Nun ist der FUCHS SS runter und ich lass alle Anlagen ausprobieren bis das richtige gefunden ist:-))!

Aber um auf das Thema zurückzukommen:

ES GIBT KEINE AUSPUFFANLAGE FÜR DEN MURCIELAGO MIT TÜV!!!

Die Anlage von BF ist Hölle. Und wie Du richtig angegeben hast - KEINE dieser Anlagen hat TÜV-Gutachten, auch wenn dies an anderer Stelle hier behauptet wird. Die Anlagen können lediglich eingetragen werden. Das schützt aber nicht vor einer Stilllegung.

Die Anlage von BF ist Hölle. Und wie Du richtig angegeben hast - KEINE dieser Anlagen hat TÜV-Gutachten, auch wenn dies an anderer Stelle hier behauptet wird. Die Anlagen können lediglich eingetragen werden. Das schützt aber nicht vor einer Stilllegung.

Mittlerweile weiss ich auch dass das Lügen, Grundbestandteil dieser Werkstatt ist:evil:

Mittlerweile weiss ich auch dass das Lügen, Grundbestandteil dieser Werkstatt ist:evil:

Hab bei meinem Besuch bei Dir nichts anderes gesagt und Dir damals gleich zu Fehr geraten. Jetzt bist Du aber beim richtigen Mann gelandet. Der kann's. Auto in guten Händen. Ist aber off topic :D

Mittlerweile weiss ich auch dass das Lügen, Grundbestandteil dieser Werkstatt ist:evil:

jetzt hast du mich aber neugierig gemacht. was ist denn passiert?

(kannst auch ne pn schicken, wenn das zu sehr offtopic wird)

Hab bei meinem Besuch bei Dir nichts anderes gesagt und Dir damals gleich zu Fehr geraten. Jetzt bist Du aber beim richtigen Mann gelandet. Der kann's. Auto in guten Händen. Ist aber off topic :D

Das interessiert mich auch mal was die gelogen haben. Aber bin es eigentlich schon gewohnt :)

Was Herrn Fehr betrifft kann ich nur folgendes sagen: Wer seinen Ferrari oder Lamborghini wo anders abgibt ist selbst daran schuld :wink:

Ein super netter Familienbetrieb, Preise sind perfekt und nicht zu vergessen: Alles Männer vom Fach.

Das kann man leider von vielen Vertragswerkstätten hier in der Umgebung überhaupt nicht behaupten :evil:

Und nun zurück zum Thema @CAR Elite

Stimmt, die Anlage vom BF Performance ist der Hammer, aber weißt du auch warum :???:

Es ist gar keine Anlage sondern sind nur Zwischenrohre die direkt nach dem KAT an die originalen Endrohre gehen. Also auf gut Deutsch, es gibt gar keinen Topf :D

Nun kann ich auch dank Herrn Fehr und 2 Wochen Ein- und Ausbau von Auspuffanlagen für den Murcielago ( aber gilt auch für den Diablo ) für Sound-Fetischisten folgende Aussage treffen:

Egal welche Auspuffanlage ( ob von Capristo mit Funk-Fernbedienung, von FUCHS SS oder die Modelle von Tubistyle ), richtigen Lamborghini-Klang bekommt man erst wenn man auf den Topf verzichtet und sich Zwischenrohre einbauen läßt.

Danach kann die Laustärke in 3 Richtungen gewählt werden:

1.) Mit originalen Kats = Klingt genial 8)

2.) Mit Sportkats = Brachial :D

3.) Ganz ohne Kats = Formel 1 :-o

Nun hat man 100 verschiedene Möglichkeiten sich verschiedene Endrohre anfertigen zu lassen, die wiederrum etwas den schon perfekten Ton verändern. Es fängt an vom Durchmesser und Form bis hin zum Material der Endrohre. Der Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt :-))!

Und was das Thema zu lauter Auspuff oder ABE betrifft, folgender sehr nützlicher Link der denke ich mal alles aufklärt:

http://www.copzone.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&t=9898&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=

@ -EC-

Das ist alles nichts Neues, darum nerve ich mich so dermassen wenn Händler wie Affolter ihren Kunden CHF 7000.- für einen angeblichen Sportauspuff abknöpfen wobei einfach ein paar primitive Leerrohre eingesetzt werden.

Aus meiner Sicht grenzt sowas an Betrug, denn die ABE erlischt, das Auto kann stillgelegt werden und für dieses Hinterhof-Tuning soll ich als Kunde noch richtig viel Asche hinlegen :evil:

Diese Kat-Ersatzrohre usw. stellen Larini und Quicksilver schon seit Jahren in Edelstahl her, ebenso für den Gallardo. Im englischen werden sie einfach als Testpipes oder Cat bypass betitelt.

Murciélago:

Larini 'Club Sport' System - £854.00

MURICEVO2.jpg

Larini 'Secondary Silenced Test Pipes' System - £625.00

MURCISIL.jpg

Larini 'Secondary Sports Cats' System - £1196.00

MURCISC.jpg

Larini 'Secondary Test Pipes' System - £425.00

MURCITESTPIPES.jpg

Gallardo:

Larini 'Test Pipes, With Thermal Insulation' System - £396.00

GTESTPIPES.jpg

Larini 'Sports, With Thermal Insulation' System - £1396.00

GS1.jpg

Larini 'Sports Cats' System - £1296.00

GALLARDOSPORTSCATS.jpg

Also bewegen die ganzen Lambo-Owner ihre Autos nur im Testmodus....

Soweit es mir z.B. vom M3 bekannt ist der Ausbau des Kats zwar vom Klang her ein Gewinn-aber die Leistung sinkt, da der benötigte Abgasgegendruck nicht mehr da ist. Die modernen Abgasanlagen sind-zumindest bei der M-GmbH-so gut, daß man durch Modifikationen fast nur eine Leistungsverschlechterung herbeiführen kann.

Gibt es dazu Erfahrungen, Raymond?

Ja gibt es, wurde schon im Gallardo-Thema gepostet, ein MY 2006 mit einem Sportauspuff welcher nicht auf das Auto abgestimmt ist, verliert bis zu 50PS!!!

Ja gibt es, wurde schon im Gallardo-Thema gepostet, ein MY 2006 mit einem Sportauspuff welcher nicht auf das Auto abgestimmt ist, verliert bis zu 50PS!!!

Ist ja fast nix....:wink:

Zudem macht man sich durch die Demontage der Kat`s Strafbar im sinne von Steuerhinterziehung , es sei den man meldet es und zahlt dementsprechend mehr KFZ Steuer !

So ist es in Deutschland.

Zudem macht man sich durch die Demontage der Kat`s Strafbar im sinne von Steuerhinterziehung , es sei den man meldet es und zahlt dementsprechend mehr KFZ Steuer !

So ist es in Deutschland.

Genauso isses...

wenn schon sollte man Sportkats installieren damit man auch problemlos durch die AU usw. kommt, dann können sie auch bei einer Kontrolle auf der Strasse nichts machen.

In der Schweiz ist es bei Grosskontrollen üblich dass sie ein Abgasmessgerät dabei haben X-)

Abartig...Abgasmessung bei Kontrollen...

Aber wer schon auf eine ordnungsgemäße Eintragung verzichtet und damit den Versicherungsschutz sowie ein Strafverfahren wegen eines nicht zulässigen Fahrzeugs rikiert dem ist die Steuerhinterziehung auch egal....

Genauso isses...

wenn schon sollte man Sportkats installieren damit man auch problemlos durch die AU usw. kommt, dann können sie auch bei einer Kontrolle auf der Strasse nichts machen.

In der Schweiz ist es bei Grosskontrollen üblich dass sie ein Abgasmessgerät dabei haben X-)

Für mir kommt noch der Umweltfaktor hinzu. Ich bin zwar kein grüner, aber ohne Kats, ich glaube die Zeiten sind vorbei.

Zumal die Sportkats, die Ray erwähnt hat, keinen, oder nur minimalen Leistungsverlust bringen.

Abartig...Abgasmessung bei Kontrollen...

Aber wer schon auf eine ordnungsgemäße Eintragung verzichtet und damit den Versicherungsschutz sowie ein Strafverfahren wegen eines nicht zulässigen Fahrzeugs rikiert dem ist die Steuerhinterziehung auch egal....

Wobei es ja so ist , du darfst fast alles machen , aber bescheiße nie das Finanzamt :-o

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