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Definition "Gewerblich genutzte Fahrzeuge"


littlemj

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Hallo alle miteinander,

ich bin in unserer Firma für die Mietwagen (Bestellungen, Kontakt zu den Stationen, etc.) zuständig.

Gestern bekamen wir von der Fa. Hertz ein Schreiben das sich mit der Problematik der Warnwesten befasst.

Im Ausland sind hier ja klare Regeln aufgestellt, aber in Deutschlands Definitionsjungle blickt keiner richtig durch. :-(((°

Demnach müssen in Deutschland "gewerblich genutzte Fahrzeuge" mind. eine Warnweste mitführen.

Jetzt die Frage: Kann jemand mit 100%iger Sicherheit definieren was ein gewerblich genutztes Fahrzeug ist?

Ich würde sagen das das Firmenfahrzeuge (Monteursfahrzeuge, Dienstwagen) und Mietwagen (die von Firmen angemietet werden) sind. Meine Arbeitskollegin würde die Mietagen ausschließen.

Was meint ihr dazu???

Gruß aus Regensburg

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Wie soll man unterscheiden ob ein mietwagen von einer Firma oder einer Privatperson angemietet wurde ? Und selbst wenn eine Firma anmietet, eine Privatperson kann den Wagen ja trotzdem auch für eine Privatfahrt nutzen.

In Deutschland sieht es lt. ADAC so aus:

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Warnwesten in gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen in Deutschland

Das Mitführen einer Warnweste in einem gewerblich genutzten Fahrzeug (auch Pkw) ist durch die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung (BGF) vorgeschrieben. Dies ist in der Unfallverhütungsvorschrift UVV Fahrzeuge BGV – D 29 (vormals VGB 12 § 56) geregelt.

Danach hat der Unternehmer maschinell angetriebene Fahrzeuge mit Warnwesten für wenigstens einen Versicherten auszurüsten. Sind Fahrzeuge ständig mit einem Fahrzeugführer und einem Beifahrer besetzt, so müssen zwei Warnwesten im Fahrzeug mitgeführt werden.

Der Träger der Unfallversicherung gibt Auskunft darüber, ob diese Vorschrift auf ein Unternehmen und dessen Kraftfahrzeuge Anwendung findet.

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Der Gesetzestext lautet genau:

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§ 31

Warnkleidung

(1) Der Unternehmer hat maschinell angetriebene mehrspurige Fahrzeuge mit geeigneter Warnkleidung für wenigstens einen Versicherten auszurüsten. DA

(2) Absatz 1 gilt nicht für Fahrzeuge, – die ausschließlich innerbetrieblich eingesetzt werden

oder

– bei denen durch Ausrüstung der Fahrzeuge mit Funk und Einsatz von Werkstattwagen oder durch vergleichbare andere Maßnahmen sichergestellt ist, dass deren Fahrpersonal Instandsetzungsarbeiten auf öffentlichen Straßen nicht selbst durchführt. Das Fahrpersonal muss schriftlich angewiesen sein, solche Arbeiten nicht selbst durchzuführen.

Die schriftliche Anweisung ist im Fahrzeug mitzuführen.

DA zu § 31 Abs. 1:

Warnkleidung im Sinne dieser Bestimmung ist dann als geeignet anzusehen, wenn sie DIN EN 471 "Warnkleidung" entspricht und dabei folgende Anforderungsmerkmale eingehalten sind:

Warnkleidungsausführung (Abs. 4.1) mindestens Klasse 2 gemäß Tabelle 1,

Farbe (Abs. 5.1) ausschließlich fluoreszierendes Orange-Rot gemäß Tabelle 2,

Mindestrückstrahlwerte (Abs. 6.1) der Klasse 2 gemäß Tabelle 5.

Warnkleidung nach der zurückgezogenen DIN 30 711, die sich noch in ordnungsgemäßem Zustand befindet, braucht nicht ersetzt zu werden.

Warnkleidung, die der Unternehmer den Versicherten aufgrund der Bestimmungen der BG-Vorschrift "Müllbeseitigung" (BGV C27, bisherige VBG 126) zur Verfügung zu stellen hat, ist geeignet im Sinne dieser Bestimmung.

Feuerwehrschutzkleidung ist geeignet im Sinne dieser Bestimmung.

Für Versicherte, die gewerbliche Abschlepp-, Bergungsarbeiten, Pannenhilfe oder Instandsetzungsarbeiten durchführen, ist Warnkleidung geeignet im Sinne dieser Bestimmung, wenn diese der Klasse 3 nach Tabelle 1 der DIN EN 471 "Warnkleidung" entspricht.

Zu Warnkleidung für Personen, die an solchen Fahrzeugen eingesetzt werden, für die Sonderrechte nach § 35 Abs. 6 StVO in Anspruch genommen werden, siehe auch "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)" vom 22. Oktober 1998 zu § 35 Abs. 6 StVO zu Ziffer IV.

Die Verpflichtung, Fahrzeuge mit Warnkleidung für wenigstens einen Versicherten auszurüsten, bedeutet, dass Fahrzeuge, die ständig mit Fahrzeugführer und Beifahrer besetzt sind, auch mit 2 Warnwesten auszurüsten sind.

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Insofern fallen Mietwagen wohl raus. Ebenso sind Autos von Freiberuflern nicht betroffen.

Naja, in dem Moment wo Deine Firma einen Mietwagen benutzt um diesen gewerblich zu nutzen, fällt er sehrwohl in diese Kategorie, oder?

Allerdings ist mir die Regle neu, dass man in gewerblich genutzten Autos eine Warnweste mitführen muß. Ich habe zwar selber eine, aber die Pflicht war mir neu.

Am besten läßt Du Dir die Problematik (Nutzung) von der Buchhaltung / Steuerberater erklären.

Das mit der Weste würde ich über den ADAC klären.

@chip: Genau der Text den der ADAC auf seiner HP schreibt war in dem Schreiben von Hertz verfasst. Hab mir heute schon die aktuellsten Gesetztestexte angesehen (die von dir gepostet wurden, danke dafür) bin daraus aber auch nicht schlauer geworden.

zum Thema unterscheiden ob Privat oder gewerblich: Der Polizei ist das mal relativ egal, es geht hier aber primär um den Versicherungsschutz von Seiten der Berufsgenossenschaft (Arbeitsunfall...)

Hab gerade ein Feedback von Kollegen aus Frankfurt gekriegt, aus Sicht deren Sachverständigen der BGFE (Berufsgenossenschaft für Fein Elektrik) muss ein gewerblich angemieteter Mietwagen ebenfalls Warnwesten beinhalten. Die Weste muss aber nicht von der Mietwagenfirma gestellt werden, das heißt einen mittelgroßen Logistikaufwand meiner Seite, wir haben nämlich ca. 1.200 Mietwagen pro Jahr.

Ich denke das wir Mitte nächsten Jahres die Warnwestenpflicht in Deutschland für alle Fahrzeuge (priv. + gewerblich) haben werden.

Typisch Deutscher Schwachsinn. Wenn es erforderlich ist (das ist es meiner Meinung nach) dann für alle. Oder ist der "gewerbliche" Fahrer mehr wert?

Ich habs in jedem Auto, egal ob Fa. oder Privat

Gruß

K-L-M

Typisch Deutscher Schwachsinn. Wenn es erforderlich ist (das ist es meiner Meinung nach) dann für alle. Oder ist der "gewerbliche" Fahrer mehr wert?

Ich habs in jedem Auto, egal ob Fa. oder Privat

Gruß

K-L-M

Sehe ich auch so. Es macht keinen Unterschied ob der Lieferwagenfahrer auf der Autobahn einen Reifenschaden hat oder ob es Lieschen Müller ist. Die Gefahr ist für beide gleich groß. Besonders nachts macht die Warnweste sehr viel Sinn. Einerseits sind viele Autofahrer halbblind. Andererseits sind viele Unfall bzw. Pannen betroffene besonders in der dunklen Jahreszeit gerne in schwarz oder anderen dunklen Farben gekleidet. Da ist der Crash fast vorprogrammiert wenn die beiden Gruppen nachts auf der Autobahn oder Landstraße irgendwie zusammentreffen.

Zu meinem ersten Post mit dem Mietwagen:

Wie soll eine Polizeistreife feststellen ob ich den Privat oder über Firma gemietet habe wenn der Vertrag nicht direkt vorliegt. Ich denke, da besteht keine große Gefahr.

Als Mietwagenfirma würde ich den Autos generell eine Warnweste beilegen und das in der Werbung als Servicargument mit einfließen lassen.

Allerdings ist mir die Regle neu, dass man in gewerblich genutzten Autos eine Warnweste mitführen muß. Ich habe zwar selber eine, aber die Pflicht war mir neu.

Wenn ich mich nicht irre, ist das Mitführen von Warnwesten in Dienstfahrzeugen seit ca. 1998 Pflicht. Da ungefähr kam die Budgetanforderung für die Warnwesten bei mir auf den Tisch.

chip hat es doch geschrieben, wer das fordert: die Berufsgenossenschaft. Und die hat mit Privatpersonen außerhalb des Dienstes nichts am Hut. Und damit war es auch der Polizei egal, weil die nicht Vollstrecker der Berufsgenossenschaften sind.

Aber jetzt ist es oder wird es glaube ich für alle Pflicht, oder? Und damit auch für Mietfahrzeuge.

Wenn ich mich nicht irre, ist das Mitführen von Warnwesten in Dienstfahrzeugen seit ca. 1998 Pflicht. Da ungefähr kam die Budgetanforderung für die Warnwesten bei mir auf den Tisch.

chip hat es doch geschrieben, wer das fordert: die Berufsgenossenschaft. Und die hat mit Privatpersonen außerhalb des Dienstes nichts am Hut. Und damit war es auch der Polizei egal, weil die nicht Vollstrecker der Berufsgenossenschaften sind.

Aber jetzt ist es oder wird es glaube ich für alle Pflicht, oder? Und damit auch für Mietfahrzeuge.

Das mit der Berufsgenossenschaft stimmt. Über diesen Haufen, die nur Glück haben, daß es eine Solidargemeinschft ist könnt ich hier Bände erzählen. Dieser Verein gehört unbedingt privatisiert. Wie die mit unseren Beiträgen selbstherrlich umgehen schreit gen Himmel.

Übrigens gehören Wegeunfälle auch zum Abwicklungsbereich der BG'en. Die haben sie bei den Westen glatt vergessen.

Grüße

K-L-M

PS

Sollte hier jemand ein Problem mit diesen Genossenschaften haben= PN

Bei Mietwagen sehe ich in der Tat ein logistisches Problem: man kann die Westen ja nicht anketten. Die werden einem sehr hohen "Verdampfungsgrad" ausgesetzt sein. Und bei ca. 1200 Fahrzeugen kommt da schon was pro Jahr zusammen....

Die Probleme, die ich mit der BG habe, sind nur die horrenden Pflichtbeiträge als Unternehmer. Alles andere tangiert mich äußerst periphär.

Trotzdem haben unsere Mitarbeiter alle eine Weste im Auto. Schon seit 1994. Soviel Sicherheit sollte sein.

Bei Mietwagen sehe ich in der Tat ein logistisches Problem: man kann die Westen ja nicht anketten.

Also, wenn man die tief im Kofferraum vergräbt? Kann ich mir nicht vorstellen, dass die Leute so scharf auf die "schicken" und bedingt kleidsamen Westen sind. Kann mich da täuschen, aber Verbandskästen oder Werkzeug nimmt doch auch keiner mit, oder?

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo littlemj,

 

schau doch mal hier zum Thema Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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Also, wenn man die tief im Kofferraum vergräbt? Kann ich mir nicht vorstellen, dass die Leute so scharf auf die "schicken" und bedingt kleidsamen Westen sind. Kann mich da täuschen, aber Verbandskästen oder Werkzeug nimmt doch auch keiner mit, oder?
Es geht gar nicht darum, ob jemand die Westen wirklich braucht. Wenn Du solche Leute erwischst und sie nach dem Grund fragst, dann stellt sich meistens heraus, daß sie das als einen Sport ansehen. Sie wollen einfach nur das Gefühl haben, ein Schnippchen geschlagen zu haben, einen weiteren "Rabatt" herausgeholt zu haben. Das ist alles.

Also, will auch mal meinen Senf loswerden:

Die Mietwagenfirma hat´n Auto. Das vermieten sie jetzt. Dafür nehmen sie Geld. Ist also kein Freundschaftsdienst, sondern 100% Gewerbe. Ob der Mieter privat oder gewerblich mietet, müsste also völlig Wurst sein, da das Fahrzeug so oder so gewerblich genutzt wird. Ist der Fahrer für die Warnweste verantwortlich, dann wirds schwierig. Ist der Fahrzeughalter verantwortlich, dann also Warnweste vom Vermieter.

....

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