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Jetzt ist es passiert - Lappen zum ersten Mal weg ?!


Telekoma

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Tja, das wars dann wohl.

Am Donnerstag bin ich auf der Autobahn Richtung Innsbruck mit dem Wagen eines Bekannten unterwegs gewesen.

Heute meldet sich mein Bekannter und teilt mir mit, dass man ein nettes Foto gemacht hätte - bei 232 Km/H.

(100 oder 130 erlaubt)

Ich fahre eigentlich sonst immer eher zurückhaltend - kaum ist man mal unvernünftig, schon fällt man voll rein.

Ich muss wirklich sagen, in den letzten Jahren gab es nichts, was mich so aus der Ruhe gebracht hat.

Kann mir jemand sagen, was mir nun blüht in Österreich ?

Kosten, Führerschein weg etc.

So ein Mist!

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:-o 232km/h in Österreich...

Das kann man wohl nicht als zurückhaltend beschreiben...Asche auf Dein Haupt.

Ich habs an anderer Stelle schon mal geschrieben: Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Anruf bei Deinem Automobilclub.

Der erste kriegt Akteneinsicht, kann eventuelle Verfahrensfehler feststellen, Einspruch erheben. Beim Automobilclub können sie Dir umsonst sagen, ob es ein Rechtshilfeabkommen zwischen Schweiz und Österreich gibt...d.h. wenn das nicht existiert wirst Du zwar bestraft, es kann aber in der Schweiz nicht vollstreckt werden.

Solltest Du diese Karte ziehen würde ich allerdings einen großen Bogen um Österreich machen.

Das Strafmaß ist mir nicht bekannt-in der Schweiz wärst Du aber wahrscheinlich dafür in den Bau gegangen.

Vielleicht würde ich ein wenig den Fuß vom Gas nehmen.

Das Strafmaß ist mir nicht bekannt-in der Schweiz wärst Du aber wahrscheinlich dafür in den Bau gegangen.

ausserdem wäre dein foto unter der überschrift "mörder" auf der titelseite des blicks erschienen...

sofort den rechtschutz einschalten und hoffen, dass die österreichischen gesetze weniger streng sind.

ausserdem wäre dein foto unter der überschrift "mörder" auf der titelseite des blicks erschienen...

Ist das Eure "Bild"-Zeitung? Die scheint ja noch besser drauf zu sein als die deutsche Presse-da wird man erst zum Mörder, wenn man sich mit solcher Geschwindigkeit in der Nähe eines Unfallortes aufhält....

Jetzt mal im Ernst: im Zweifelsfall 130 km/h über dem Limit. Bei allem Verständnis und aller Passion, die wir fürs Autofahren haben-es ist wirklich weit draußen.....sehr weit.

blick = schweizer bild => www.blick.ch

mindestens potentieller mörder ist man als "raser" (dieser begriff ist IMMER anwendbar! auch wenn es 130 km/h auf der autobahn ist) sowieso immer, je nach laune des redakteurs mal etwas mehr und mal etwas weniger.

sagen wirs so: mit 230 km/h auf der autobahn habe ich absolut kein problem. nur ist es etwas naiv wenn man sich über die konsequenzen bewusst ist.

Es war zu schnell - da will ich nicht widersprechen.

Aber es war frei und ging nur geradeaus.... :oops:

Bei der Schelte erinnere ich mich immer an meinem Vernunft-Thread, den ich hier mal erstellt habe.

Es ist auch richtig, dass so was bestraft werden muss.

Ich wollte auch kein Mitleid oder Verständnis, sondern nur wissen,

mit was man bei so was rechnen muss.

Reuige Grüsse

Telekoma

Junge, junge, was tust du??

230 in AUT sind echt leichtsinnig.

Du wirst wohl einiges berappen müssen, wie es mit Fahrverbot aussieht, kann ich nicht sagen, da ich keinen Schweizer kenne, der derart tief in´s Töpchen griff.

Nur soviel: Die Österreichische Exekutive arbeitet recht "ehrgeizig", auf eine Gesetzeslücke würde ich nicht zu stark hoffen.

p.s.: Es gitb in AUT keinen einheitlichen Bußgeldkatalog, das ist hier Ländersache-dürfte dich aber mind 250 Euro kosten. Ob sie dir den Schein zupfen können, weiß ich nicht...

mein lieber scholli..

Vor einem guten Jahr wurden 3 junge Männer mit 245km/h in einem roten M3 von der Polizei aufgehalten, und die waren auf der Titelseite jeder Zeitung!

Ich bezweifle stark das dir der Führerschein entzogen werden kann. Höchstens kannst du ein Fahrverbot für Österreich bekommen und eine sehr saftige Geldstrafe dazu.

Grüße :wink2:

mein lieber scholli..

Vor einem guten Jahr wurden 3 junge Männer mit 245km/h in einem roten M3 von der Polizei aufgehalten, und die waren auf der Titelseite jeder Zeitung!

Ich bezweifle stark das dir der Führerschein entzogen werden kann. Höchstens kannst du ein Fahrverbot für Österreich bekommen und eine sehr saftige Geldstrafe dazu.

Grüße :wink2:

Genau, die 3 Rumänen im imolaroten M3 mit den selbstgemachten Tachofotos...

Die Strafe wird wohl deutlich höher ausfallen, als die von mir genannten 250 Euro (das ist der Richtwert für ab 50 km/h drüber - für höhere Geschwindigkeiten fand ich keine Direktiven).

Dennoch wirds wohl nicht so schlimm, wie in CH - da hätten sie dich wohl umegehend zum Schlachthof gebracht...

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Telekoma,

 

schau doch mal hier zum Thema Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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p.s.: Es gitb in AUT keinen einheitlichen Bußgeldkatalog, das ist hier Ländersache-dürfte dich aber mind 250 Euro kosten. Ob sie dir den Schein zupfen können, weiß ich nicht...

wenn das nur 250 € kostet sattle ich noch heute meinen wagen und versuche ob ich in österreich auch 230 km/h erreiche. peanuts! in der schweiz hättest du einen fünfstelligen frankenbetrag auf einem einzahlungsschein und mindestens ein halbes jahr den führerausweis los. so nebenbei: ich bezahlte für "zu nahes aufschliessen ohne geschwindigkeitsübertretung" den vierfachen betrag...

Üble Sache, ich hoffe Du kommst nochmal mit einem blauen Auge davon. Wahrscheinlich ist der Ehrgeiz der Beamten bei solchen Vergehen um ein vielfaches höher, als bei "normalen" Vergehen, daher würde ich unbedingt einen Anwalt zu Rate ziehen. Und das Bild würde ich aufheben. :wink:

Einen Vorwurf mache ich Dir nicht, da wär ich glaube ich einer der letzten hier im Forum die dazu ein Recht hätten. :cry:

Hallo,

wenn es das Auto Deines Bekannten ist und auf dem Foto klar zu erkennen ist, daß Dein Bekannter nicht der Fahrer ist, kann ein Anwalt sicherlich noch so einiges retten, vorrausgesetzt, Dein Bekannter hat den Behörden Deinen Namen noch nicht als Fahrer genannt.

Viel Erfolg und Gruß, Georg

Mein Name wurde noch nicht genannt.

Ich bin gerade auch dabei, mir noch Auskunft beim Anwalt zu holen.

Ich frage mich nur, wie das innerhalb von 3 Werktagen schon bei meinem Bekannten gelandet sein kann (Auto ist allerdings in Österreich angemeldet)

@telekoma

wollte dein bekannter nicht seinen wagen verkaufen und hat eine probefahrt mit einem potentiellen käufer getätigt, von dem er leider weder namen noch adresse hat?

im übrigen, sollte sich das ch-verkehrsrecht nicht geändert haben, droht dem fahrer nur ein fahrverbot für österreich.

die bussen in A sind bei weiterm nicht mit den CH zu vergleichen, würde sie als "preiswert" bezeichnen.

wollte dein bekannter nicht seinen wagen verkaufen und hat eine probefahrt mit einem potentiellen käufer getätigt, von dem er leider weder namen noch adresse hat?

Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass diese Masche Aussicht auf Erfolg hat. Denn auf diese Idee sind sicherlich schon mehrere Leute gekommen.

Wieso nicht? Die müssen erstmal das Gegenteil beweisen und bei einem guten Anwalt sollte das schwer möglich sein. Vorrausgesetzt dein "Bekannter" ist dir bekannt genug, dass er die Sache mitspielt.

Hehe, wieso auch nicht? Ich arbeite selber als Autobahnpolizist in A, dh ich kann dir ein wenig Auskunft über die Konsequenz sagen:

Natürlich kann der Autobesitzer sagen, er hat seinen Wagen einen Bekannten geborgt ( weiss aber seltsamerweise dessen Namen bzw Anschrift nicht, bla bla ), dies hat dann aber Konsequenzen für den Besitzer --> Strafe + Fahrtenbuch für zugelassene Fahrzeuge. Und ob der scharf drauf ist, für jede stinknormale Fahrt ein Fahrtenbuch zu führen, ist hier die Frage. Falls beim Fahrtenbuch ein Eintrag nicht passt, gibts wiederum Anzeige an ihn usw. Wenn ein Fahrer schonmal ein Fahrtenbuch führen muss, dann wissen wir, dass irgend ein Vorfall gewesen sein muss, und man arbeitet dann mehr in Richtung Gesetzesstrenge. Alles klar?

Als Schweizer wirst du eine ( für öst. Verhältnisse ) saftige Strafe bekommen, nebenbei wird natürlich ein Fahrverbot in Österreich verhängt. Wie hoch die Strafe ist kann dir eigentlich nur die Bezirkshauptmannschaft sagen ( bzw Bundespolizeidirektion im Stadtrayon ).

Andi

Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass diese Masche Aussicht auf Erfolg hat. Denn auf diese Idee sind sicherlich schon mehrere Leute gekommen.

so weit ist das nicht hergeholt. ich hatte auch mal eine probefahrt mit einem, der ist auf der AB voll aufs gas, ca. 180-190 in der CH.

was sollte ich denn machen? ins lenkrad greifen?

ich habe ihm gesagt, er soll langsamer machen, dass war es dann.

@Andreas _Aut

Weißt Du zufällig, ob es Vollstreckungsabkommen zwischen...

a) Schweiz und Österreich...

B) Deutschland und Österreich gibt? :wink:

:wink2:

zu B): ja, es gibt ein Techtshilfeabkommen zwischen der BRD und Österreich

Hallo nochmal,

wozu Märchen von einer Probefahrt mit unbekanntem Fahrer erzählen ? Hier in D würde man abwarten, bis der Halter den Bußgeldbescheid bekommt, daraufhin unter Ausnutzung der Frist Widerspruch einlegen und nach Ablauf der Verjährungsfrist den Fahrer als Zeugen benennen, fertig, Fall erledigt, und alles ganz legal ohne Märchenstunde usw.

Müßte nur noch geklärt werden, ob das so oder so ähnlich auch in Österreich funktioniert.

Gruß, Georg

Hallo.

1. Es gibt ein Amtsabkommen kein Vollstreckungsabkommen.

Dies ist dafür gedacht, die Halter etc. zu ermitteln. Dein Fall würde unter Vollstreckung fallen. Die Kosten dafür müssten die Österreicher tragen.

Selbst dann bekommst Du nur Post als Halter. Jegliche weitere Schritte werden nur durchgeführt, wenn Du erwischt wirst in Österreich.

Spreche da aus Erfahrung! :D

2. Melde das Auto ab und besorge Dir ein neues Kennzeichen! Problem 1 damit gelöst! Dies natürlich nur sinnvoll, wenn Du oder der Halter oft in Österreich ist.

3. Bei der derben Übertretung gehe ich davon aus, das ein Fahrverbot nur in Österreich erlassen wird.(Schweiz ist eben Schweiz) 6 Monate ca.

Strafe können Sie Dir nicht auferlegen, weil kein Vollstreckungsabkommen besteht. Außerdem ist es keine Straftat in Österreich, wenn man zu schnell fährt wie in der Schweiz! :-o

4. Als Halter kannst Du in der Schweiz nicht verpflichtet werden ein Fahrtenbuch zu führen, wenn kein Vollstreckungsabkommen besteht! Wäre ja noch schöner sowas.

Sowas gibt es in Deutschland.

Hier gibt es eben alles, was anderen Ländern hilft. :???:

Sicherlich kommt noch der ein oder andere Brief zu dem Halter. Ich würde auf nichts antworten und abwarten! Was soll passieren?!?

Der Halter war es nicht und fertig.

Ich weiß nicht genau wie es in der Schweiz bezüglich des Fahrtenbuches läuft, wenn Du das Fahrzeug abmeldest oder auf dem Papier verkaufst. Normal müsste es dann verfallen! Somit wäre ein weiteres Problem gelöst.

Nicht erwischen lassen beim nächsten Mal denn das wird sehr teuer!

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