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Um 22.15 Uhr hats gekracht!!!!


Skylancer2001

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:-(((°

Wir waren auf dem Weg von München nach Wasserburg, als wir an der Roten Ampel Marsstr. Ecke Seidlstr. standen. Uns war noch nicht bewusst das wir diese Kreuzung bis 01.00 Uhr nicht verlassen würden.

Als die Ampel auf Grün schaltete sind wir als erstes losgefahren. Kurz darauf,

so die Mitte von der besagten Kreuzung, hat es Gekracht! Eine Junge Frau die nicht die Rote Ampel gesehen hat und nicht einmal Licht an hatte, ist in der Seite des Autos gekracht.

Nun ist die Beifahrertür komplett hinüber. Die Tür geht nicht mehr auf und was sich keiner erklären kann, die Elektronik spinnt. Das wirkt sich so aus:

Der Wagen Sprang nur noch mit Überbrückung an und das Fahrer- :???: -fenster geht erst zu und dann wieder auf.

Das auto wovon ich spreche war ein Mazda 6 Sport ez. 05.05

Was ich schon fast unverschämt fand, war das sich die Polizei bis 00.30 Uhr zeitgelassen hat.

So nun habe ich eine Frage: In 2 Wochen wollten wir nach Holland fahren, aber was machen, wenn das Auto noch nicht wieder fertig ist. Kann man mit einem Leihauto für eine Woche nach Holland fahren und sind die Kosten von der gegnerischen Versicherung gedeckt?

Anbei sind die Bilder des Unfalls.

MFG Claudia, Yvonne und Sebastian

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erstens: Wenn sie Schuld ist (was ja offensichtlich außer Frage steht) zahlt die Versicherung einen Leihwagen für den Zeitraum der Reparatur. Wohin Ihr damit fahrt ist egal.

zweitens: das Auto ist erst 2 Monate alt. Unter Umständen steht Euch ein neues Fahrzeug zu. LAßt das durch einen RA prüfen-ich würde den sowieso einschalten.

Wenn du den Leihwagen nicht 100%ig brauchst um nach Holland zu kommen würde ich an deiner Stelle mir die Kosten für den Leihwagen auszahlen lassen. Geld ist immer besser...finde ich!

Mit der Bahn oder viel besser mit dem Flugzeug (Billigairline) kann man auch ganz relax an den Urlaubsort kommen. Und billiger ist es wohl auch.

Mein Freund lässt sich den Leihwagen auszahlen, so lange sein Mercedes in der Werkstatt steht um repariert zu werden.

Ihm ist vor 2 oder 3 Tagen ein Toyota Yaris in sein W211 T-Modell hinten draufgefahren.

Das Resultat: Der Yaris wahr ziemlich verbeult und man konnte beide Türen nicht mehr auf machen und beim Benz war eine kleine Schramme und die Stossstange ist eingedullt.

Die Vorgeschichte wahr, dass mein Kumpel wegen einer sich mit Blaulicht nähernden Polizeistreife gebremst hatte (nicht Vollbremsung, sondern ganz normal) und ihm daraufhin dieser Toyota aufgefahren ist.

Die Polizisten meinten es wäre eine ganz klare Geschichte und der Toyotafahrer hat nun 100% Schuld.

M5

Danke für die Antworten, wir werden jetzt zum Mazda Händler fahren und denen Bericht erstatten.

Wir werden am Montag mal mit einem Anwalt sprechen, mal sehen was der dazu sagt.

Was ich auch nicht verstehe, die Dame ist über Rot, wollte nach links abbiegen, obwohl sie es nicht durfte und hatte kein Licht an. Aber die Polizei hat nur das mit dem abbiegen als Unfallursache festgehalten.

MFG

Hallo,

auf jeden Fall den Leihwagen auszahlen lassen und evtl. wenn man einen braucht selber mieten. Also nicht über die Versicherung regeln.

Zur Zeit bekommt man recht gute Leihwagenangebote womit man so einen kleinen Gewinn erzielen kann.

Naja heute war der Gutachter da, der sagte nur: Oha, die ist aber ordentlich rein gefahren. Er denkt das der Rahmen verzogen ist. Was uns aufgefallen ist, wenn ich links abbiege gibt es vorne rechts komische geräusche, als wenn die Welle durchdreht und was noch ist, er zieht nicht mehr.

MFG

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Geschrieben

Hallo Skylancer2001,

 

schau doch mal hier zum Thema Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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Dass die Polizei nur das Abbiegen als Ursache protokolliert hat, liegt daran, dass es für das andere, dem Rotlichtverstoß und dem Fehlen der Beleuchtung, leider keine Beweise gibt. Hier steht nun einmal Aussage gegen Aussage.

Was hat die Polizei also genau vermerkt und wurde der Gegenpartei ein Bußgeld erteilt? Für das Verhalten der Versicherungen ist natürlich dieses Ergebnis der polizeilichen Ermittlung von großer Bedeutung.

Ich würde in jedem Falle einen Anwalt zu Rate ziehen, denn es ist nicht auszuschließen, dass die Gegenpartei deine Aussagen in Zweifel zieht, alles ganz anders darstellt, das Ganze dann massiv in die Länge zieht und du am Schluss der Dumme bist und auf den Kosten sitzen bleibst. So etwas geht rascher als man denkt.

Ja, aber die haben nur gesehen, dass dir die Gegenpartei ins Fahrzeug gerauscht ist, aber nicht, ob die Gegenpartei tatsächlich Rot hatte oder nicht, denn um die Ecke konnten deine Zeugen nicht sehen, es sei denn, sie sind aus der gleichen Fahrtrichtung wie deine Unfallgegnerin gekommen. Solange keine objektiven Aussagen speziell hier vorliegen, muss die Polizei davon ausgehen, dass Aussage gegen Aussage steht. Gehe davon aus, dass im Regelfall alles bestritten wird. Deine Gegnerin wird behaupten, sie hätte ebenfalls Grün gehabt.

Wurde denn ein Bußgeldverfahren gegen deine Gegnerin eingeleitet? Normalerweise geschieht so etwas direkt vor Ort. Das wäre für deinen Fall durchaus wichtig, da so objektiv ein Verkehrsverstoß deiner Unfallgegnerin belegt ist. Das hilft bei der Fallbeurteilung durch die Versicherungen ungemein.

Ne die haben auch gesehen das wir Grün hatten und das die fussgänger Ampel auf ihrer Seite auch grün zeigte und dem zufolge ihre ampel rot war. Ausserdem hat die Gegnerin zugegeben das sie rot hatte und ja es wurde ein Busgeldverfahren eingeleitet, aber halt nicht wegen der roten Ampel sondern weil sie nicht Links abbiegen darf.

MFG

Da hast du dann ja heftig Glück gehabt. Da wird sich die Sache dann rasch zu deinen Gunsten lösen. Ärgerlich ist so etwas aber immer. Meine Erfahrungen zeigen, wenn man nicht hieb- und stichfeste Beweise (Aussagen) in solchen Situationen hat, wird vom Unfallgegner gelogen und geleugnet, dass sich die Balken biegen.

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