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TV-Sender verklagen?


Diablo6.0

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Ich seh mir gerade Sat.1 an und eine dieser Rätsel-Anruf-Sendungen läuft. Ich empfinde diese Sendung als eine einzige Täuschung, da

1) Die Fragestellungen oft zweideutig sind

2) Die Schaubilder so gestaltet sind, dass man den Unterschied nicht sieht (Daher werden viele, auch wenn sie noch so einfach aussehen, z.B. Cent zählen, nicht von den Zuschauern gelöst)

3) Die Erläuterung der Lösung ist oftmals viel zu kurz und unpräzise

Ich gehöre zwar nicht zu den Leuten, die dort anrufen, dennoch empfinde ich es als Täuschungsversuch und als bodenlose Frechheit seitens der TV-Sender aufgrund der obigen Gründe.

Kann man gesetzlich nicht gegen solche Sendungen vorgehen??

Gibt es bereits laufende Verfahren?

(Wenn nein, warum nicht?)

MfG :wink2:

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Es gab Verfahren gegen Neun Live. Allerdings nicht wegen der Spiele

bzw. Regeln, sondern weil angeblich keine Anrufe durchgestellt wurden,

sondern absichtlich fingierte Warteschleifen liefen.

eine eindeutige lösung für solche rätsel gibt es eigentlich auch nicht,da die frage zu oberflächlich gestellt ist.

z.b.:Zählen sie alle Zahlen auf diesem Bild zusammen!

so,was is mit römischen zahlebn z.b.?zählen die auch?weiß keiner.

und bei "finde den fehler"-bildern ist es auch so,das ein bild breiter ist als das andere,sodass man sich oft vertut.wobei da man noch den unterschied findet ;)

Ich tenke, das Leutz die, bei diesem Spilen midmachen einige Propleme habben werden ein Fervahren zu eröfnen.

mit anderen worten: jeder, der da anruft ist ein bisschen balabala.

kann es sein, dass solche spielchen in der schweiz verboten wurden? :???: zum einen existiert das quiz auf viva ch nicht mehr und zum anderen wurden zum beispiel bei den sat.1-quiz die schweizer rufnummern entfernt.

schlussendlich ist aber jeder selbst verantwortlich wo hin man anruft und wohin nicht.

Kann man gesetzlich nicht gegen solche Sendungen vorgehen?? Gibt es bereits laufende Verfahren?

(Wenn nein, warum nicht?)

Ja es gibt Verfahren, ja einige wurden gewonnen! Nein, es sind recht "geringe" (für eine Sendeanstalt) Summen als Strafe gezahlt worden! Nein, ich habe dazu grad nichts parat.

Es hat jemand geklagt der nachweisen konnte (Videomitschnitt) das bei Frage und Antwort unterschiedliche Bilder zusehen waren! Und um unterschiedliche Bilder zu zeigen müssen diese auch vorher in der "Grafik" angefertigt worden sein und auch auch geschaltet werden.

Geprüft wird dies auch einigermaßen unabhänig von den Landesmedienanstalten -> http://www.alm.de diese können auch Strafen verhängen, diese Strafen können aber noch vor Gericht angefochten werden.

Aufgaben der ALM  


Die 15 Landesmedienanstalten in Deutschland arbeiten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben bei der Zulassung und Kontrolle sowie beim Aufbau und der Fortentwicklung des privaten Rundfunks in Deutschland in grundsätzlichen, länderübergreifenden Angelegenheiten im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (ALM) zusammen.


Die Grundsätze, die diese Zusammenarbeit regeln, wurden zuletzt von der Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten am 18. November 2003 neu beschlossen. In der Präambel des ALM-Statuts wird betont, dass die Landesmedienanstalten insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung privater Veranstalter und der besseren Durchsetzbarkeit von Entscheidungen auch weiterhin effektiv zusammenarbeiten wollen. ALM-Statut vom 20. Januar 2004


Das alte ALM-Statut vom 28. Mai 2002 können Sie hier abrufen.


Die Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten innerhalb der ALM erfolgt über die Direktorenkonferenz (DLM), die Gremienvorsitzendenkonferenz und die Gesamtkonferenz.


In der DLM werden die der ALM zugewiesenen Aufgaben bearbeitet. Dazu hat die DLM Gemeinsame Stellen eingesetzt. 



Die Einzelheiten der Zusammenarbeit in den Gemeinsamen Stellen regeln gesonderte Geschäfts- und Verfahrensordnungen.




Allgemeine Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft entsprechend den "Grundsätzen der

ALM-Zusammenarbeit" vom April 1997 sind: 


die Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedsanstalten auf dem Gebiet des Rundfunks auf nationaler und internationaler Ebene, 

der Informations- und Meinungsaustausch mit Rundfunkveranstaltern, 

die Behandlung gemeinsamer Fragen im Bereich der audiovisuellen Medien, insbesondere Programm, Recht, Technik, Forschung und Finanzierung, 

die Einholung von Gutachten zu Fragen, die für die Aufgaben der Mitgliedsanstalten von grundsätzlicher Bedeutung sind.  



  Besondere Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten sind: 


die Feststellung, daß ein Mediendienst dem Rundfunk zuzuordnen ist (§20 Abs. 2 Satz 2 RStV), 

der Erlaß von gemeinsamen Richtlinien zur näheren Ausgestaltung vielfaltsichernder Maßnahmen nach den §§ 31 und 32 RStV, 

die Abstimmung mit dem Ziel einer ländereinheitlichen Verfahrensweise (§ 38 Abs. 2 Sätze 1 und 2 RStV) hinsichtlich der Überprüfung der Einhaltung der sonstigen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages vor und nach der Zulassung bundesweit verbreiteten Fernsehens (§ 38 Abs. 1 RStV), 

die Zusammenarbeit bei planerischen und technischen Vorarbeiten (§ 38 Abs. 2 Satz 3 RStV), 

der Erlaß und die Abstimmung über die Anwendung gemeinsamer Richtlinien, insbesondere zu unzulässigen Sendungen und Jugendschutz, Werbung und Sponsoring, Herstellung des Benehmens und Durchführung des Erfahrungsaustausches mit ARD und ZDF (§ 46 RStV) 

sowie Fragen der Zugangsfreiheit nach § 53 RStV.    



© Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (ALM) 




 

Im übrigen wird erst dann jemand gewinnen (können) wenn der Gewinn über die Telefonkosten eingespielt wurde, herrlich das ist wie eine Lizenz zum Gelddrucken

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