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Versicherung verweigert Schutz beim Befahren der Nordschl.


itf joegun

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Was ich interessant gewesen wäre, wenn Du rher nicht gefragt hättest und es zu einem Unfall gekommen wäre. Was die Versicherung dann gemacht hätte, da es sich ja um, wie beschrieben, keine Rennveranstaltung handelt. Ob sie sich dann auch geweigert hätten.

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Wir werden es nie rausfinden hoffe ich... am nächsten Montag und Dienstag bin ich abends auf der NS, also vorsicht :D

Ich denke die hätten gezahlt. Die können ja nicht anders. Da ich eine RV habe wird die Luft eh dünn für die Versicherung.

So, habe gerade eben eine Antwort bekommen. Schaut euch das mal an:

Nach dieser Mail (danke an Headroom42 für die Anregungen :D ):

Sehr geehrte Damen und Herren,


Danke für die schnelle Anwort.


da laut Ihren AKB's §2d und unter §2 (3) Rennstreckenfahrten nicht komplett und grundsätzlich ausgeschlossen sind, gehe ich davon aus das ich auch für das Befahren der Nürburgring Nordschleife im Rahmen von Touristenfahrten vollen Versicherungsschutz genieße. Ihre AKB's sind nämlich in dem Bezug unter §2 absolut eindeutig. 


Da Nordschleifenfahrten


- weder Fahrtveranstaltung zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit 

- noch Übungsfahrten für solche Fahrveranstaltungen

- und auf jeden Fall behördlich genehmigt sind und

- es sich bei der Nordschleife um eine "Mautpflichtige Kraftfahrstrasse" handelt bei der die STVO gilt


gehe ich wie gesagt vom vollen Versicherungsschutz aus. Eine Missinterpreatation meiner Seite kann hier nicht vorliegen. Andere Gesellschaften mit genau den gleichen AKB's wie Ihre sehen das genauso wie ich. Sie können sich auf einer deutschen Straße nicht einfach Ihren Pflichten entziehen und keinen Versicherungsschutz gewähren.


Wenn Sie mir also die AKB's einseitig ändern und mir damit den Versicherungsschutz für die Nordschleife entziehen, dann hätte ich diesen Umstand bitte gerne schriftlich, so das ich mit meinen beiden Verträgen (beide SF12) von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen kann.


Mit freundlichen Grüßen

ITF JoeGun
ist eben gerade per Mail folgende PDF Datei zurück gekommen (recht modern das Ganze):
Sehr geehrter Herr ITF JoeGun,


vielen Dank für Ihre Mail.


Wir bitten das Mißverständnis in unserer Mail vom 24.05.05 zu entschuldigen.


Es besteht Versicherungsschutz für Fahrten auf der Nürburgring Norschleife im Rahmen der von Ihnen beabsichtigen Übungsfahrten, bei welchen die STVO gilt.


Die Einschränkungen sind in den AKB's §2, wie richtig von Ihnen erwähnt geregelt.


In diesem Sinne wünschen wir Ihnen weiterhin eine gute Fahrt.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Ihre Versicherung

Lustig gelle :D

Hoffentlich hat da heute jemand gewaltig eins auf die Nuss bekommen. Ist halt viel einfacher erstmal zu sagen "Zahlen wir nicht...".

Da du jetzt nun vollen Versicherungsschutz genießt bleib noch eine Frage offen. Wechselst du nun deine Versicherung oder nicht? Ich tippe auf Letzteres, aber bitte korrigire mich, falls ich mich irren sollte.

MfG :wink2:

bladie

Nein, ich kann ja nicht wechseln. Außerordentlich könnte ich ja eh nicht mehr kündigen nur noch ordentlich. Da dieses Problem nun aus dem Weg ist wollte ich eigentlich auch nicht wechseln.

Ich werde aber auf jeden Fall mal die von Headroom42 vorgeschlagene Gesellschaft (Garanta) kontaktieren. Die Konditionen dort könnten mir durchaus Geld sparen... mal sehen.

@itf joegun

Die Versicherungen müssen auf ihre betriebswirtschaftlichen Ergebnisse achten und versuchen daher, sich blöd zu stellen bzw. Ansprüche abzuschmettern. Der Kunde wird hoffentlich devot, dumm und uninformiert genug sein, das zu aktzeptieren.

Wenn man jedoch hartnäckig UND gut informiert ist, ist das sicher ein wesentlicher Vorteil!! Ich wußte nämlich nicht, dass die NS eine mautpflichtige Straße ist, auf der die StVO gilt... :-?

Ich empfinde es aber als Frechheit, dass man als Konsument um sein gutes Recht so kämpfen muß, wobei Du sogar (bewußt?) von der VS zu deren Vorteil und zu Deinem Nachteil falsch informiert wurdest!

Bei meiner Wahl der VS zählt daher nicht nur die Höhe der Prämie, sondern auch das Handling einer VS im Schadensfall.

Bei meiner vorigen VS war das ein Horror, denn wir diskutieren über 6 Monate lang um ein paar Euro. Natürlich wußten sie zahlen, aber den Stress wollte ich mir kein 2. Mal antun, daher habe ich bei meinem aktuellen Auto die VS gewechselt.

Ich gratuliere Dir, dass Du die VS doch zum Einlenken bewegen konntest! Gut gemacht!

LG Jackpot

@itf joegun.

Saubere Arbeit.

Ich hatte meinen Versicherungsvertreter darauf angesprochen und ihm diesen thread zum lesen gegeben.

Auf Nachfrage bei der Direktion wurde auch mir für diese Fahrten HP- und Kaskoschutz zugesagt, ohne langes Palaver.

Viel Spass auf der NS, bin nächste Woche wieder dort.

grüsse

AlexM

Aber SELBST WENN die Vollkasko Schäden am eigenen PKW auf der NS erfasst, so ist doch ein Unfall auf derselben eine unangenehme Sache. Sofern man grob fahrlässig, also unangemessen schnell (unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, je nach Witterung) gefahren ist, dann wirds nichts mit der Zahlung. Als Sachbearbeiter würde ich auf jeden Fall Argewohn hegen, wenn jemand mit einem Sportwagen in einer 100er Kurve abgeflogen ist, aber der Fahrer grad mit dem Leben davon gekommen und der Wagen übelst kaltverformt ist. Ein KFZ- Gutachter wird wohl feststellen können, dass jemand statt 100 150 gefahren ist. Vielleicht nicht, dass jemand 120 statt 100 gefahren ist, aber dann wirst Du wohl kaum abfliegen. War noch nie auf der NS, aber so eine Touristenfahrt macht man nicht, um max. 100 zu fahren, oder. Würde mich jetzt wundern.

Gruß Kai

So viel ich weiß ist die NS eine Kraftfahrstrasse und bei der gilt bei getrennten Fahrstreifen (liegt hier wohl vor) 130 km/Stunde.

Welcher Sachbearbeiter wird erkennen können das es sich hier um einen Unfall bei zu hoher Geschwindigkeit handelt? Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich denke nicht das die Polizei bei Unfällen OHNE Fremdbeteiligung auf der NS ein Ticket für unangepasste Geschwindigkeit machen wird. Von daher kriegt das der Sachbearbeiter gar nicht mit...

Hat jemand Efahrungen was die Polizei in den Bericht schreibt wenn es zum Unfall kommt?

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Geschrieben

Hallo itf joegun,

 

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ich denke auch, dass ein "wissender" Bearbeiter Zweifel hegen wird. Er wird einen Gutachter bestellen, welcher dann (wahreitsgemäß) feststellen wird, dass Du da zu schnell warst, wo der Unfall passierte.

Unangemessene (unangepasste) Geschwindigkeit nennt man das. Als Kraftfahrer bist Du verdonnert, Deinen Wagen immer zu beherrschen. (Das einrädrige Fahren auf einem Motorrad war bis vor kurzem noch legetim, wenn ein 3. denn nicht beweisen konnte, das Gerät nicht unter Kontrolle gehabt zu haben, zb. bei einem nachfolgenden Sturz)

Da einige Richter davon ausgehen, dass man die Nordschleife aus eben jenen "Raseranliegen" befährt, sind die Karten heute schlecht gemischt. Man spricht dann von der sog. Lebenserfahrung, welche besagt, dass man die NS flott fahren möchte, wenn man dort fährt.

P.S. Dies kann Dir auch auf normalen Landstrassen unterstellt werden, nur ist das der Grund nicht ganz so offensichtlich.

  • 2 Jahre später...

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