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Garantie/Gewährleistung beim privaten Autoverkauf???


Diablo6.0

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Beim Kauf von Privat gibt es nur eine Gewährleistungpflicht, bzw. eine "Sachmängelhafttung", wenn der Verkäufer Freiberufler ist (Arzt, Anwalt etc.). Ansonsten nicht. In den ADAC-Kaufveträgen für KFZ-Verkäufe von Privat an Privat steht die Klausel "Unter Ausschluss der Sachmängelhaftung" drin. D.h. dass der Käufer nur Ansprüche geltend machen kann, wenn der Verkäufer bewusst Mängel verschwiegen hat. Diese Klausel muss im Vertrag stehen, ansonsten ist man auch als privater Verkäufer für alle Mängel (ausgenommen normale Gebrauchs-mängel) haftbar.

Mehr zum Thema: http://www.garantiezeit.de/html/gebrauchtwagenkauf.html

Gruß Martin

ich kenn mich jetzt nicht genau mit den paragraphen aus..

i´ch hatte aber so einen fall.

habe gekauft von privat einen a8 2,5tdi quattro

nach 4 tage ist mir die tiptronic kaputt gegangen (komplettes öl ausgelaufen),

hab ihn daraufhin für 2200euro (wandler und ölpumpe neu) reparieren lassen.

dies hab ich beim anwalt eingereicht..

im vertrag stant unter ausschluss jeglicher gewährleistung (sogar 2mal),

jedoch hat sich der verkäufer nach 2 briefen dazu bereit erklärt sich mit der hälfte an den kosten zu beteiligen!

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