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Raser in der Schweiz zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt


Jo4style

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Zürich (dpa) - Weil er viel zu schnell gefahren ist und bei einem Unfall sein Beifahrer getötet wurde, ist ein Autofahrer in der Schweiz zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das oberste Gericht in Zürich bestätigte das ungewöhnlich harte Urteil, berichten Schweizer Medien. Der 24 Jahre alte Mann hatte sich bei Winterthur ein Straßenrennen mit einem Kollegen geliefert. Er verlor bei Tempo 200 in einer Kurve die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte gegen einen Lichtmast. Sein 17-jähriger Beifahrer war sofort tot.

Quelle: Arcor.de

17.12.2004, 12:11 Uhr

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Es sind genau 5.5 Jahre, und zwar Zuchthaus.

ZÜRICH - Das Zürcher Obergericht hat einen jungen Raser wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt. Der junge Mann muss nun für fünfeinhalb Jahre ins Zuchthaus.

Die Anklage hatte am Nachmittag für den heute 25-Jährigen sieben Jahre Zuchthaus wegen eventualvorsätzlicher Tötung beantragt. Die Verteidigung plädierte auf maximal 15 Monate Gefängnis bedingt wegen fahrlässiger Tötung.

Der junge Mann hatte sich am frühen Morgen des 4. Oktober 2000 bei Winterthur mit einem Bekannten ein Autorennen geliefert. Bei der Ausfahrt der A1 nach Winterthur-Töss verlor er die Herrschaft über seinen Wagen.

Das Auto kollidierte darauf mit einem Kandelaber, prallte wiederholt gegen die Leitplanken auf beiden Seiten der Fahrbahn, drehte sich mehrmals um sich selbst und blieb schliesslich total demoliert liegen.

Der 17-jährige Beifahrer des Angeklagten wurde so schwer verletzt, dass er noch auf der Unfallstelle starb. Der Angeklagte selbst kam mit harmlosen Verletzungen davon.

Laut den Gutachtern war der Lenker ein Tempo von 170 bis über 200 Kilometern pro Stunde gefahren. Dabei hatte er die Strecke gekannt. Er wusste also um das hohe Risiko und nahm es in Kauf - um des Sieges Willen.

Vergeblich behauptete der Angeklagte vor Gericht, er sei "nur" mit 150 km/h gefahren und habe gar kein Rennen gemacht. Das Gericht glaubte den Insassen des zweiten beteiligten Autos, dessen Fahrer bereits eine 18-monatige bedingten Freiheitsstrafe kassiert hat, sowie mehreren Augenzeugen.

Mit seinem Urteil orientierte sich das Obergericht an einem Bundesgerichtsentscheid zu einem ähnlichen Fall im Kanton Luzern. Demnach ist ein derart bewusstes In-Kauf-Nehmen eines tödlichen Unfalls nicht bloss Leichtsinn und Fahrlässigkeit, sondern Eventualvorsatz. Für vorsätzliche Tötung beträgt das Mindeststrafmass fünf Jahre.

18 Monate Knast und Kündigung von DC

völliger schwachsinn, sorry.

das ist wirklich nicht vergleichbar.

in dem fall hier find ich das urteil nachvollziehbar...

der beifahrer hatte nichtmal selber einen führerschein, konnte also wahrscheinlich nicht einschätzen, wo die grenze liegt. fands wahrscheinlich sogar cool...

da hat man als fahrer die volle verantwortung, also geht das in ordnung.

@Dr. Nagano, bzw. alle Schweizer

Ist Zuchthaus in der Schweiz etwas anderes als Gefängnis?

Ev. härter oder Standart aus dem 19. Jahrhundert?

Off Topic:

Zitat: Das Auto kollidierte darauf mit einem "Kandelaber"

Ich liebe die schweizer Sprache :-))!

Ich liebe die schweizer Sprache :-))!

Super!!! und herzlich Willkommen bei CP. Aber füll doch bitte noch die Landkarte aus, damit wir Schweizer uns ungefähr vorstellen können wo Du wohnst. :wink2:

Grüsse aus der Schweiz

Zuchthaus=Gefängnis oder?????

Kandelaber, der; -s, - <franz.> (mehrarmiger) säulenartiger Träger, Ständer a) für Kerzen, Lampen: Der ... Prunksarg, von silbernen Kandelabern mit dicken brennenden Kerzen umrahmt Zuchardt Stunde 65; ein vergoldeter K. B) der Straßenbeleuchtungskörper: die K. der Brücke spiegelten sich im Fluß .

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Hallo Jo4style,

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1

Im Endeffekt ist es das gleiche, man wandert in den Bau.

Gefängnis kann aber auch als Haft resp. Teilhaft ausgesprochen werden, da arbeitet der Häftling am Tag und über die Nacht geht er in den Knast.

Gemäss Art. 9 StGB (Strafgesetzbuch) sind Verbrechen die mit Zuchthaus bedrohten Handlungen, Vergehen die mit Gefängnis als Höchststrafe bedrohten Handlungen. "Zuchthaus" ist geregelt in Art. 35, "Gefängnis" in Art. 36 StGB.

Die Zuchthausstrafe ist die schwerste Freiheitsstrafe, sie dauert von einem Jahr bis 20 Jahre und wo das Gesetz es besonders bestimmt, sogar lebenslänglich. Die Gefängnisstrafe dauert mind. 3 Tage und max. drei Jahre, wo das Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

Zuchthaus- und Gefängnisstrafen können in der gleichen Anstalt vollzogen werden (vgl. Art. 37 StGB).

Ist schon heftig mit den 5,5 Jahren, aber das Urteil ist sicher gerecht,

weil ein 17 jähriger ums Leben kam.

In der Schweiz geht man immer mehr heftiger gegen die Raser an.

Aber das beste wäre es, wenn es in der Schweiz Rennstrecken gäbe.

Weil irgendwo müssen die "Raser" doch sich austoben können.

Ich bin mir sicher, dass dadurch die Unfall Zahlen sinken würden.

So wie ich die Schweiz kenne, wird es das in nächster Zeit sicher nicht geben!

Man spricht sogar von 110km/h auf Autobahnen und 0.0 Promille hinter dem Steuer, was mir persönlich eigentlich egal wäre, aber 110km/h ist zu langsam. Ich bleibe bei meinen "Wunschgeschwindigkeiten":

Innerorts: so wie bisher.

Ausserorts: 100km/h

Autobahnen: 160km/h

:wink2:

Innerorts: so wie bisher.

Ausserorts: 100km/h

Autobahnen: 160km/h

:wink2:

Rein Juristisch wärst du damit schon ein Raser :puke:

wir haben in der Schweiz so ein vertammtes schei.ss Gesetz :puke:

Wenn wir hier in der Schweiz mit 160km/h auf der Autobahn in der Nacht

wo absolut kein Ar.sch auf der Autobahn ist mit unseren Emmys schleichen,

die auch für solche Geschwindigkeiten gebaut sind,

und da auch noch geblitzt werden, werden wir wir sofort als Raser

und potenzille Mörder angeschaut. :puke::puke::puke:

Ich getraue mich in der Schweiz nicht mehr schnell zu fahren.

Zum Glück ist es nicht so weit nach Deutschland, wo es freie Autobahnen gibt.

Vorsätzlicher Totschlag...ein Witz.

Tragisch ist der Tod des jungen Mannes absolut, sehr tragisch.

Hier wird aber ein Exempel statuiert, ganz klar.

Als Autofahrer ist man mehr und mehr der grössere Verbrecher als ein echter Mörder habe ich das Gefühl. Ein Mörder wird schnell mal als unzurechnungsfähig erklärt, kommt in die Psychiatrie etc., was ich unglaublich finde, was aber keinesfalls die erwähnte Handlung rechtfertigen soll.

Dieses Verhältnis stimmt einfach nicht mehr.

Rein Juristisch wärst du damit schon ein Raser

Ich habe nicht gesagt das ich so fahre. Ich wünsche mir nur diese Geschwindigkeiten.

Seit 2-3 Monaten hat sich mein Fahrstil sehr verändert, obwohl ich seit fast einem halben Jahr den M3 hab. Ich fahre kaum noch schnell, ich beschleunige rasch und fahr dann so wie man darf und das ist zum kotzen. :puke:

Ich fühle mich wirklich verar***t mit solchen Geschwindigkeiten, wenn man dem überhaupt Geschwindigkeit sagen kann. Schleichigkeit trifft es besser. :evil:

@ blackbarac

Bei uns darf man nur 80km/h fahren.

Bei 100km/h würde das 240 Franken kosten!

@allen deutschen Autofahrer

Seht ihr, wie schön es ihr in Deutschland habt.

Ich wurde Ende März 2004 in Deutschland geblitzt im 120er mit 146km/h

die Busse war 40 Euro bei uns würde das ca. 150 Euro kosten

und in der Schweiz ist der Lappen mit 151Km/h weg :puke:

Tja-dann fahren wir demnächst 30....auch aus 80 hast Du keine Chance im "Lichtkegel" anzuhalten....

BTT: Es geht hier nicht ums Rasen-es geht um den Totschlag. Und um das bewußt in Kauf genommen Risiko. Totschlag ist Totschlag-Punkt.

Für die 200 Sachen auf der Landstraße (?) wäre man auch hier den Lappen los-und ich glaube kaum, daß man um eine MPU (Idiotentest) herumkommt.

Solche Idioten haben auf Straßen nix zu suchen. Rennen gehören auf abgesperrte Strecken ohne Kindergärten am Streckenrand. Und wenn da ein Exempel statuiert werden soll, dann ist es richtig.

Um es hier ganz deutlich zu sagen:

"Streetracing is a crime".......

stimmt. rennen gehen gar nicht. das urteil ist absolut angebracht. die frage stellt sich nur wo die schweizer die grenze setzen. was ist ein rennen? ich befürchte, dass jeder autofahrer der nicht grundsätzlich 10% unter der limite schleicht mit einem bein im gefängnis ist.

Naja, 200 auf der Landstrasse finde ich dann wirklich übertrieben, damit gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch andere... aber 5.5 Jahre dafür finde ich "heavy" - ist zuviel...

Der Beifahrer (auch wenn er noch keinen Führerschein hat) hat dies in Kauf genommen (sonst wäre er nicht mitgefahren), oder war sich der Gefahr gar nicht bewusst, dann gehört er aber nochmals in die Grundschule... Die Physik setzt halt überall Grenzen, und da sollte jeder genug Grips haben, um sich darüber im Klaren zu sein.

Mich wundert es bei solchen Idioten nicht, dass der Gesetzgeber immer alles mehr und mehr verschärft - Tempolimits & Co.

Ich fahre immer wie folgt:

Innerorts: 50-60 (bei "Menschenmassen" und hoher Verkehrsdichte natürlich langsamer)

Ausserorts: 100

Autobahn: 150-160

Die blöden Bussen nehme ich in Kauf - ist mir relativ egal. Mit meinen 150 auf der Autobahn bin ich wahrscheinlich sicherer unterwegs als ein 2CV mit 100. Und wer mich da als Raser bezeichnet, der soll sich einer Pro-Moralapostelorganisation anschliessen. :puke:

Man müsste eher bei den "Neulenkern" etwas neues einführen, statt die Tempolimits runterzusetzen.

Denn meiner Meinung nach (und anhand des Beispieles mit diesem Raser) ist genau diese Altersgruppe diejenige, die sich häufig (zu häufig!) überschätzt. Ich würde ein Fahrertraining (nicht diese 0815 "wie-muss-ich-einspuren-Trainings) für Neulenker (zwingend für den Erhalt des Führerscheins) gutheissen. Damit würde manchen vermutlich klarer werden, wo z. T. phsykalische Grenzen liegen.

Das angepeilte Projekt "0-Todesopfer (Zero irgendwas) wird niemals realisiert, das ist einfach unmöglich - Todesopfer bzw. Unfallopfer wird es immer geben. Unsere Politiker sollten sich lieber mal mit "möglichen" Dingen beschäftigen und diese auch in die Tat umsetzen, und nicht ständnig Unrealisierbares umstrukturieren.

My 0.02 $

Gruss Dario

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