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Bei Geschwindigkeitsübertretung:Wann verjährt?


Islander

Empfohlene Beiträge

Moin zusammen,

ich hab letztens gehört, dass die Verjährung bei geschwindigkeitsübertretungen schon nach 3 Monaten eintreten soll.

D.h., wirst geblitzt, hörst erst verspätet, meinetwegen nach 4 Monaten vom Amt und brauchst dann nicht zahlen.

Weiss jemand genaues?

Danke, Gruss Islander

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korrekt... kriegst du nich bist 12 Wochen nachdem du geblitzt worden bist den Strafzettel, ist das ganze ungültig. 8)

Zu beachten sind noch 14 Tage Postlaufzeit auf die 3 Monate verjährung nach dem Verstoß. Also nach 3 Monaten und 14 Tagen kannst du endgültig aufatmen. Wichtig ist das Datum auf dem AB.

  • 2 Monate später...

Wenn man den Anhörungsbogen vor den 3 Monaten aber zugeschickt bekommt, wird die Verjährung ausgesetzt, oder? Dh der Bußgeldbescheid od ggfs die Punkte können dann auch erst nach Ablauf der 3 Monate rechstgültig werden...?

Gruss

Lakkie

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