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Halskrause - Frage an die Experten!


MQP

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Moin!

Einer meiner Mitarbeiter hat durch einen Unfall vom Arzt eine Halskrause verschrieben bekommen; der Arzt wollte ihn sogar krank schreiben, er wollte dies aber nicht. Er solle nur nicht schwer heben, sagte ihm der Arzt. Darf er mit Halskrause nun wieder Auto fahren oder nicht? Mach ich mich als Arbeitgeber strafbar, wenn ich ihn auf seinen Willen hin mit Halskrause fahren lasse? Oder kann ihm der Arzt eine Bescheinigung zum Autofahren mit Halskrause schreiben?

Wie sieht die Gesetzeslage aus?

Gruß

MQP :wink2:

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Ich weiß es auch nicht genau, aber solange der Arzt nichts negatives über die Fahrtüchtigkeit des Mitarbeiters sagt, kann er fahren.

Es ist ja meines Wissen auch nicht verboten mit einem Gibsarm zu fahren.

Es ist ja meines Wissen auch nicht verboten mit einem Gibsarm zu fahren.

...das glaub ich aber für dich noch mit! Bau einen Unfall mit nem Gipsarm; viel Spaß mit deiner Versicherung! Denke, das ist grobe Fahrlässigkeit.

Genauso seh ich das übrigens mit der Halskrause; kein Fachmann hier?

Gruß

MQP :wink2:

Also ob er nun mit Halskrause fahren darf oder nicht weiß ich nicht aber ich kann nur meinem Vorredner zustimmen - "um Gottes Willen keine Halskrause". Das Problem bei diesen Dingern ist eine Erschlaffung der Hals- und Nackenmuskeln da der Kopf zum Großteil von der Krause getragen wird und die Muskeln somit nicht mehr beansprucht werden. Wird nun die Halskrause abgenommen ist der Hals sehr instabil und eine erneute Verletzung nicht auszuschließen. Das selbe gilt für Bandagen und dem ganzen Zeugs - bei Zerrungen oder der gleichen immer auf dieses schmarrnzeug verzichten und ein wenig auf die verletzte Stelle acht geben - dann wirds auch viiiiiiel schneller wieder heile.

tobi

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist festgelegt, dass nur der am Straßenverkehr teilnehmen darf, der keinen anderen Teilnehmer gefährdet.

Deswegen ist Autofahren mit Gipsarm sicher ausgeschlossen. Bei einer Halskrause dürfte es auf den Einzelfall ankommen. Wenn er einen "steifen Hals" hat uns sich z. B. nicht nach rechts/links/hinten schauen kann, darf er wohl auch nicht autofahren. Wenn aber die Bewegungsfreiheit gegeben ist, sollte er auch autofahren dürfen (ich kann es allerdings nicht weiter rechtlich belegen).

Mit der Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft könnte es dann Probleme geben, wenn der Mitarbeiter krank geschrieben wäre, das aber gegenüber dem Arbeitgeber verschweigt bzw. dennoch zum arbeiten geht. Scheint bei Dir aber nicht der Fall zu sein. Wenn der Arzt keine Einschränkungen bezüglich Autofahren gegeben hat, sollte Dir nichts passieren. Sicherheitshalber sollte beim Arzt nachgefragt werden.

  • 2 Monate später...

Hab in der Fahrschule gelernt das es nicht verboten ist. Es heißt lediglich das man fahrtüchtig sein muss. Genauer wird die saber nicht definiert. Wenn er allerdings eine Unfall baut muss er beweisen können das die Halskrause ihn nicht gestört hat und es ohne Krause genauso passiert wäre. Aber das muss man das erstmal beweisen können. Mit Krause wird ja schon der schulterblick schwierig.

Deswegen ist Autofahren mit Gipsarm sicher ausgeschlossen.

Es ist 100% nicht verboten mit Gipsarm zu fahren!!!

Es ist 100% nicht verboten mit Gipsarm zu fahren!!!

Woher hast Du diese Information?

Ich würde mal sagen, es kommt darauf an. Gehen wir mal davon aus, der Arm ist in der Schlinge, d. h. zu gar nichts zu gebrauchen und das Auto hat manuelles Getriebe. Wie will er jetzt verkehrssicher lenken + schalten + vielleicht noch Blinker setzen?

Andererseits bei Automatikgetriebe + Gipsarm noch eingeschränkt nutzbar; dann könnte Autofahren noch zulässig sein.

Ich würde mal sagen, es kommt darauf an. Gehen wir mal davon aus, der Arm ist in der Schlinge, d. h. zu gar nichts zu gebrauchen und das Auto hat manuelles Getriebe. Wie will er jetzt verkehrssicher lenken + schalten + vielleicht noch Blinker setzen?

Andererseits bei Automatikgetriebe + Gipsarm noch eingeschränkt nutzbar; dann könnte Autofahren noch zulässig sein.

Wenn das der fall wäre wäre er ja nichtmehr fahrtüchtig.

Genau das Thema haben wir vor 2 oder 3 Monaten im theorie Unterricht in der FS besprochen. Es heißt nicht das man mit Gips nicht fahren darf sondern nur solange man fahrtüchtig ist darf man fahren. und das muss jeder selbst entscheiden. Wenn man durch den Gips nicht behindert wird kann man auch mit gips fahren.

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Hallo MQP,

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1

Also ich hatte vor ein par Jahren mal recht lange einen Gipsarm (tw. auch am Oberarm) und der Arzt hat mich mehrmals recht ausführlich darauf hingewiesen, dass da nichts mit Autofahren ist und gerade bei einem Unfall (auch wenn der gar nichts mit dem Gips zu tun haben muss) die Versicherung mit Sicherheit Probleme macht.

Gruss Alex

Fachmann zur Stelle....

Eine sogenannte HWS-Distorsion wird nicht mehr mit einer Halskrause behandelt...am besten ist Wärme, Bewegung sowie Schmerzmedikamente und Muskelrelaxantien. Wenn er die Halskrause trägt, würde ich ihn nicht Autofahren lassen...gibt im Falle eines Unfalls sicher Ärger (eingeschränkte Bewegungsfähigkeit, Sichtfeld kleiner)

Grüße

Peter

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