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Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland


mat01

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hallo zusammen,

eine frage an die CH user mit entsprechenden erfahrungen bzw. an die D user mit entsprechenden hintergrundwissen.

wenn ich als CH lenker in D geblitzt werde, sagen wir mal mit einer deutlichen überschreitung, die in D ein führerausweis entzug zur folge hätte, wie ist das weitere verfahren bei den CH behörden?

bedeutet das auch einen automatischen entzug oder muss nur die busse in D gezahlt werden ???

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Radio Eriwan: es kommt drauf an...

und zwar ob das Bundesland in dem man/frau geblitzt wurde mit der Schweiz ein Abkommen hat, das ist bei den angrenzenden Bundesländern ausnahmslos der Fall.

Dann ist in D die Busse zu bezahlen und die schweizer entziehen dann den Ausweis als "Administrativmassnahme" (wie ich dieses Wort hasse :evil: ) eventuell noch ne Verwaltungsgebühr in Höhe von Fr. xxxx :puke:

d.h. auch I und A machen da mit ????!!!! :-?

mir geht es hauptsächlich um D; wenn man bedenkt wie ich da schon gefahren bin :-o:-o

ich dachte immer, dass es zu keinem entzug kommt.

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