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Niedrigere Versicherungseinstufung; kann man das übertragen


idontknow

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Hallo Leute. Sorry, die Überschrift ist vlt etwas verwirrend und nicht so aussagekräftig, aber ich weiß nicht, wie ich es ausdrücken soll.

Also... Ich habe jetzt seit gut 7 Monaten den Führerschein, jedoch noch kein eigenes Auto... wenn ich mir nun in nächster Zeit eines hole, das jedoch als Zweitwagen auf meinen Vater anmelde, und nach ein Jahr später auf mich, wie kann ich dann der Versicherung klarmachen, das ich in eine Niedrigere SFK (heißt das so) eingestuft werde? Dh, muss man das dort nur angeben, oder gar irgendwie nachweißen.

Wie läuft das ab?

Es nämlich leider irgendwie so, das manche Autos, die ich mir theoretisch vom Kaufpreis leisten könnte mich an Versicherungskosten usw auffressen würden... also wenn das dann anders irgendwie geht wär gut.

Ich danke für jede Antwort die kommen möge, danke!

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Bei meiner Versicherung ist es so, dass man sich den Schadensfreiheitsrabatt selbst herausfahren muss, d.h. mit einem auf dich selbst angemeldeten Auto. Es macht also höchstens Sinn, erst mit 21 ein Auto auf dich anzumelden, weil dir dann die Versicherungen eine gewisse Fahrpraxis und Vernunft unterstellen.

Manchmal kannst du aber auch Prozente von deinem Vater/Mutter bekommen, d.h. dein Vater wird in dem Maße hochgestuft, wie du runtergestuft wirst.

Das Anmelden auf einen anderen Namen, aber dich als Fahrer einzutragen und dabei den Schadenfreiheitsrabatt dir gutzuschreiben geht also wahrscheinlich nur, wenn du den Versicherungsfuzzie gut kennst und einen guten Draht zu dem habt.

Ob das so viel Sinn macht, wie du dir das vorstellst, wäre auch zu überprüfen. 2.Wagen fangen meistens auch bei 140% an. Bei mir war der Unterschied, ob das Auto als 2.Wagen meiner Mutter oder als 1.Wagen von mir angemeldet wird, gerade mal 50 Euro p.a. Außerdem fallen die Beiträge am Anfang, wenn du keinen Unfall baust :wink: , relativ schnell.

Man kann-soweit der andere Versicherungsnehmer bescheinigt, daß man überwiegend mit dem KfZ unterwegs war-den Beitrag übernehmen. Vorraussetzung ist allerdings, daß man die schadenfreien Jahre hätte herausfahren können. Die 30%-Verträge sind als für 18 jährige z.B. nicht machbar....

Grüße

Peter

Ja danke für die Antworten.

Das ein 30% Vertrag nicht gehen wird ist mir auch klar. Will bloß nicht mit dem höchsten Pozentsatz dann Einsteigen (in Kasko und Haftpflicht).

Ok, nochmals danke. Ich denke wir werden erst ma selbst bei der Versicherung nachfragen :P Oder ist das nicht so klever...

Doch, frag ruhig, wie Alpina bereits sagte, wenn du nach zB. 2 Jahren nachweisen kannst, dass die die vergangenen 2 Jahre ein Auto zur Verfügung hattest und damit gefahren bist, wirst du idR so eingestuft, als ob du selber 2 Jahre lang versichert warst und Unfallfrei gefahren bist.

Hinfällig ist das ganze natürlich wenn du in der Zeit einen Unfall hattest.

Gruß,

AngryAngel

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