Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Blinker links --> Nötigung oder nur bei geringem Abstand


ToM3

Empfohlene Beiträge

Hallo leute.

Scenario:

Herr Müller fährt mit Sicherheitsabstand (oder sogar mehr) auf der linken Spur hinter einem andern Verkehrsteilnehmer her.

Da Herr Müller aber weder dicht auffahren noch Lichthupe machen willt, setzt er einfach mal bei Tempo 160km/h mit 100m Abstand den Blinker auf Dauerbetrieb.

Gilt das als Drängeln oder Nötigung ?

Könnt ihr dazu was sagen? Ich habe leider nix gefunden.

Danke.

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »

Keine Nötigung. Außerdem kannst du dich auf vergessen des Abschaltens berufen. In Frankreich fahren die übrigens alle mit konstantem Blinker, während sie überholen, was vor allem auf 3-spurigen Autobahnen extrem verwirrend ist.

Wenn der andere Verkehrsteilnehmer Herrn Müller auf der linken Spur blockiert hat, obwohl die rechte frei gewesen wäre, um Herrn Müller passieren zu lassen, hat sich der andere aufgrund des Rechtsfahrgebotes verschuldigt und bekommt dadurch einen Punkt in Flensburg.

Allerdings gilt Blinker links als Nötigung. Hab ich hier schon irgendwo gelesen.

War auch an der StVO belegt!

Mich wundert es daß das blosse Fahren eines schnelleren Autos auf der Autobahn nicht als Nötigung gesehen wird X-)

Was soll man den sonst machen außer links blinken? Aufahren ist nicht erlaubt, Lichthupe auch nicht und rechts überholen schon gleich doppelt nicht??! :evil:

Steht eigentlich in der StVO das man nicht über ein vorfahrendes Auto nicht "springen" darf? -> Turboboost aus Knight Rider und das problem wär gelöst O:-)

Benütze doch die Hupe oder die Lichthupe

Die sind erlaubt als Überholsignal !

So siehts aus, allerdings nur wenn man nicht drängelt und kein Dauerfeuer gibt. Nur vergesse ich das mit der Hupe immer. Hab aber fest vorgenommen, das beim nächsten hartnäckigen Fall mal auszuprobieren.

Hat jemand von Euch erfahrungen mit der Hupe als Überholsignal?

Nachteil ist ausserdem, das Lichthupte und Hupe aggressiv wirken und das ganze Gegenteil zur Folge haben können, dh. Trotzreaktionen und stures Linksfahren.

Gruss, Toro

ABer nur 1 (!!) Mal und nur kurz und aus großem Abstand.

Aber da kann man sich eigentlich nicht dran halten, weil Linksschleicher i.d.R. nicht in den Rückspiegel schauen und ihn evtl so verdreht haben, dass man die Schminke überprüfen kann.

Um das mal praktisch zu sehen: Du kannst eigentlich auf legalem Wege nichts machen.

Oder hoffen, dass sich links eine Schlange gebildet hat. Dann darfst du rechts überholen!

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo ToM3,

 

schau doch mal hier zum Thema Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige) ist auch genial.

  • Gefällt Carpassion.com 1

Also immer noch genauso schlau wie vorher :-?

@Lucky

Herrn Müller ist das aber zu blöd jemanden anzuzeigen :)

@ MainStream & Masterblaster

bitte einigt euch! ;) Was ist nun das richtigere?

Blinker links = Nötigung, ist mir auch bekannt. Aber kann man von Nötigung sprechen, wenn man dabei seinen Abstand gewissenhaft einhält?

@ Kazuya

Wäre schon cool mit dem Turboboost, aber obs das Fahrwerk und der Spoiler aushält? ;)

@ Deegan

Mir persönlich wäre es aber angenehmer wenn hinter mir jemand mit einem dezenten dauer-blinken fahren würde, als wenn er dauernd das Fernlicht ein- und ausschaltet.

(siehe auch eltoro's bedenken zur Lichthupe & Signalton)

@ Hupe als Überholsignal

Ihr seid doch alle Autofahrer, oder? Ihr müsstet doch selbst wissen wie dicht man auffahren müsste, damit der andere die Hupe hört...

@ RT4E

Irgendwo steht das schon. Man zwar vorbeifahren darf, aber nicht so schnell, oder?

ok, hab nochmal nachgeschaut und muss wieder etwas zurückrudern :oops: .

Man darf rechts überholen, wenn sich links eine Schlange gebildet hat und die Geschwindigkeit links max. 60Km/h beträgt. Dann darf man mit 20km/h schneller rechts überholen.

Steht in meinem Fahrschulbuch. X-)

und hier ! :wink2:

Hupen irritert den Vorrausfahrenden mehr, als es euch hilft.

Ganz einfach deswegen, weil es keiner Macht. Bei Lichthupe ist die Sache klar - der will vorbei. Aber wenn ihr an den falschen geratet ist es Nötigung.

Wie gesagt. Eigentlich kann man imho nichts machen.

@ Deegan

Mir persönlich wäre es aber angenehmer wenn hinter mir jemand mit einem dezenten dauer-blinken fahren würde, als wenn er dauernd das Fernlicht ein- und ausschaltet.

(siehe auch eltoro's bedenken zur Lichthupe & Signalton)

Es soll ja auch nicht ANGENEHM sein, sonst macht der ToM3 ja nie platz :wink:

Wir sind hier ja nicht bei wünsch Dir was, sondern bei wie mach ich die Spur frei O:-)

Um das Überholen anzukündigen, aber nur außerhalb geschlossener Ortschaften. Beispielsweise, wenn der vorausfahrende Traktorfahrer auf der Landstraße nicht weit genug rechts fährt, oder unaufmerksam scheint, dann darf ihn man auf die Überholabsicht aufmerksam machen, und zwar mit kurzen Signalen von Hupe oder Lichthupe.Die Lichthupe ist also ein Signal mit warnender Funktion, genau wie die akustische Hupe. Sie wird aber, wie die Hupe, sehr häufig für andere Zwecke zweckentfremdet. In solchen Fällen kann laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 10 € erhoben werden.

Es soll ja auch nicht ANGENEHM sein, sonst macht der ToM3 ja nie platz :wink:

Wir sind hier ja nicht bei wünsch Dir was, sondern bei wie mach ich die Spur frei O:-)

hahahaha :lol::lol: Ich zerklopp hier fast mein Tisch :D Wie geil wie geil...

Jetzt weiß ich was sich Herr Müller zu wünschen hab, wenn er beim Autofahren mal wieder ne Sternschnuppe sieht :D

Zur Ausgangsfrage: Ich denke nicht das Blinken bei ausreichendem Abstand als Nötigung gilt (wird vermutlich auch kaum einer so interpretieren), aber nutzen wird es auch nix, da die meisten denken werden, Du hättest vergessen, den Blinke abzustellen. Sieht man ja oft genug.

Helfen wirds nur in Verbindung mit dichtem Auffahren, dann ists aber sehr wahrscheinlich Nötigung.

Gruss, Toro

Das Blinken, und Lichthupe als Nötigung angesehen wird, das höre ich wirklich zum ersten Mal. Bei uns ist das wirklich an der Tagesordnung. Will man vorbei muss man fast die Lichthupe benutzen, manche überholen mit durchgehend eingeschalteten Blinker......Wenn ich eure Beiträge lese, frage ich mich echt was auf euren Autobahnen abgeht :???: . Der reinste Heuhaufen? War nur selten in Deu unterwegs und auch nur bis Munich.

Das Blinken, und Lichthupe als Nötigung angesehen wird, das höre ich wirklich zum ersten Mal. Bei uns ist das wirklich an der Tagesordnung. Will man vorbei muss man fast die Lichthupe benutzen, manche überholen mit durchgehend eingeschalteten Blinker......Wenn ich eure Beiträge lese, frage ich mich echt was auf euren Autobahnen abgeht :???: . Der reinste Heuhaufen? War nur selten in Deu unterwegs und auch nur bis Munich.

Das es an der Tagesordnung ist, hat ja nichts mit Erlaubtsein zu tun, oder? :wink2:

Gruss, Toro

Zur Ausgangsfrage: Ich denke nicht das Blinken bei ausreichendem Abstand als Nötigung gilt (wird vermutlich auch kaum einer so interpretieren), aber nutzen wird es auch nix, da die meisten denken werden, Du hättest vergessen, den Blinke abzustellen. Sieht man ja oft genug.

Helfen wirds nur in Verbindung mit dichtem Auffahren, dann ists aber sehr wahrscheinlich Nötigung.

Gruss, Toro

Doch, den linken Blinker setzen gilt als Nötigung.

Hupe und Lichthupe sind zum anzeigen der Überholabsicht erlaubt, aber nur ausserorts.

D.h. wenn man unter Einhaltung des Sicherheitsabstands einmal Lichthupe gibt, ist man auf der sicheren Seite.

Ich hätte auch immer gedacht, dass dies umgekehrt ist. Wäre eigentlich auch logischer...

Grüße

Ist ja wirklich blöd.

Lichthupe empfinde ich und wahrscheinlich jeder als aggressiv.

Wenn jemand hinter mir blinkt - auch ich mache normalerweise nur das - dann zeigt er mir auf verständliche und ruhige Art, daß er vorbei möchte. Auch das ist meine Absicht ohne Drängeln zu wollen.

Also wird man sich in Zukunft von Gesetzes Wegen als Drängler verhalten müssen ... verkehrte Welt ...

Aber piepegal, Hauptsache Weg frei, und wenn sich jemand beschwert, kann man ihn immer auf das Gesetz verweisen ... O:-)

Vor langer Zeit stand in der SportAuto, als auf den ersten Seiten noch der Verkehrsanwalt seine Spalte hatte, dass ein kurzzeitiges Betätigen des linken Blinkers zum Anzeigen der Überholabsicht erlaubt sei.

Gilt natürlich auf jeden Fall auch für Lichthupe und Hupe

Außerdem: Who cares? Lichthupe oder Blinker und wenn der Kerl euch anzeigt, dann

1.) Aussage gegen Aussage

2.) Gegenanzeige wegen Nötigung. Ständiges Linksfahren obwohl schnellere hinter einem sind erfüllt den Tatbestand nämlich auch!!!

Beim dargestellten Ausgangsfall liegt ziemlich eindeutig keine Nötigung vor. Dies zeigt ein Blick ins Gesetz. :D

§ 240 I Strafgesetzbuch:

"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird...bestraft."

Wer den Sicherheitsabstand einhält und links blinkt wendet weder Gewalt an, noch droht er. Der Gewaltbegriff im Rahmen von § 240 I StGB ist extremst umstritten und auch immer im Wandel. Es handelt sich vereinfacht um "körperlich wirkenden Zwang". Im vorl. Fall wird kein körperlich wirkender Zwang ausgeübt.

Anders wäre der Fall, wenn supernah aufgefahren wird. Dann könnte durchaus körperlich wirkender Zwang empfunden werden.

Eine Drohung mit einem empfindlichen Übel wäre das Inaussichtstellen eines empf. Übels. Hier wird nichts in Aussicht gestellt. Der Fahrer, der links blink sagt nicht etwa: "wenn Du nicht auf die Seite gehst, ramme ich dich oder packe Dich am nächsten Rastplatz".

Zusammengefasst handelt es sich um erlaubtes Verhalten, da der Fahrer durch das Blinken lediglich den Wunsch äußert, vorbeigelassen zu werden.

Dies gilt natürlich nur, wenn der Sicherheitsabstand eingehalten oder nicht wesentlich unterschritten ist.

Greets Kai

@ Kai Pirinha

Super post! Wenn der dann auch noch stimmt, werden sich eine menge leute freuen!

Ich hoffe diese rücksichtslosen Raser lesen das und bedrängen mich in Zukunft nicht mehr so stark. Auch ich habe ein recht auf der linken Spur zu fahren!

Ach ich kann euch Sportwagenfahrer nicht leiden! :evil:

Sorry, war heute skifahren und bin schon die ganze Zeit so drauf :D

Archiviert

Dieses Thema ist archiviert und für weitere Antworten gesperrt. Erstelle doch dein eigenes Thema im passenden Forum.


×
×
  • Neu erstellen...