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Geblitzt in CH/ Fahrer nicht erkennbar...was tun?


Hoch3

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Ich wurde vor ein paar Wochen auf der Autobahn von Zürich nach Basel geblitzt..

http://www.carpassion.com/de/forum/viewtopic.php?t=18946

Da das Auto ein Geschäftswagen ist und ich im Kanton Aargau geblitzt wurde und das Fahrzeug im Kanton Basel zugelassen ist, musste ich letzte Woche zur Polizei zur Führerermittlung. Der überaus anständige Polizist hat mir dann das Foto gezeigt auf dem fast gar nichts zu sehen ist ausser dem Nummernschild. Auf die Frage ob ich weiss wer das Fahrzeug gefahren hat hab ich gesagt, dass ich grundsätzlich davon ausgehe das ich es gewesen bin, mir aber auch nicht ganz sicher bin, den theoretisch könnte es mein Geschäftspartner, Mein Bruder oder mein Vater gewesen sein ( O:-)

Er hat dann gesagt, dass er nochmals bei den Aargauern nachfragt ob die nicht ein besseres Foto haben.

Wenn die nun tatsächlich kein besseres Foto haben was soll ich tun? Ich habe nämlich gehört, dass es in diesem Fall zu einer Gerichtsverhandlung kommen würde und in dieser willkürlich einer der möglichen Fahrer zur Busse (oder mehr) verdonnert würde.

Kann das sein? Können die ohne einen Hieb- und Stichfesten Beweis jemanden verurteilen?

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Auf die Frage ob ich weiss wer das Fahrzeug gefahren hat hab ich gesagt, dass ich grundsätzlich davon ausgehe das ich es gewesen bin, mir aber auch nicht ganz sicher bin, den theoretisch könnte es mein Geschäftspartner, Mein Bruder oder mein Vater gewesen sein ( O:-)

wieso hast du überhaupt zugegeben, daß du gefahren sein könntest? Reicht da ein "Keine Ahnung" nicht??

Kann das sein? Können die ohne einen Hieb- und Stichfesten Beweis jemanden verurteilen?

in D nicht, Geldstrafe könnte ich mir wg. Halterhaftung noch vorstellen (auch wenn's die bei uns nur bei Parkvergehen gibt)...

Hast ja anscheinend nochmal Glück gehabt... :D

Wenn nichts zu erkennen ist, nichts zugeben.

Grundsätzlich muss man den Fahrer angeben, aber wenn es sich um ein Familienmitglied handelt dann nicht.

Also weiss man nicht mehr wer dann gefahren ist (selber, bruder, vater).

In diesem Fall gibt es nur eine Busse an den Halter, aber da der Fahrer nicht ermittelt werden konnte entfällt eine etwaige Administrativmassnahme... O:-)X-)

wieso hast du überhaupt zugegeben, daß du gefahren sein könntest? Reicht da ein "Keine Ahnung" nicht??

Habe nichts zugegeben. Habe nur gesagt, dass ich es rein theoretisch sein könnte....O:-)

soweit ich weiss, gibt es in diesem fall nur eine geldstrafe ( gem. geschwindigkeitsüberschreitung) an die firma und das war`s.....

Wenn das wirklich so ist, dann hab ich verdammtes Glück gehabt...

Mein Kollege Peakstop hatte mal eine ähnliche Situation. Schlussendlich gab es aber ein Verfahren (sogar mit Einzelbefragung) wo eine Richterin am Schluss willkürlich seinen Bruder bestraft hat. Hängt das vielleicht damit zusammen, dass es ein Geschäftsfahrzeug ist?

Ich hoffe nur die Aargauer zaubern nicht urplötzlich ein helleres Bild aus dem Ärmel....

gab es nicht einmal einen fall, bei dem sie nicht einmal eine geldbusse verhängen konnten? da sie einfach nicht beweisen konnten wer gefahren ist. der fall war mal in der NZZ, ist aber schon ein weilchen her.

eigentlich sollen diese superstecher dir beweisen wer gefahren ist und nicht den halter erpressen...

...wenn ich daran denke, dass meine steuererklärung noch immer darauf wartet ausgefüllt zu werden. mir wird einfach übel beim gedanken daran für was das geld zum teil verwendet wird :puke:

schande über dieses land!

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