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Flashlights anstatt Nebelscheinwerfer, rechtliche Folgen?


poluxx

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Wenn man sich anstatt der Nebelscheinwerfer Blitzer (Flashlights) einbauen lassen würde, um auf der AB besser erkannt zu werden und dann von den Grün weißen erwischt werden würde, mit welchen Konsequenzen müsste man rechnen?

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Ich bin mir ziemlich sicher das die nicht StVO zugelassen sind. Ob sie deinen Wagen dann an Ort und Stelle stilllegen können, weiss ich nciht, aber Geldstrafe bzw. Punkte wird sich nicht vermeiden lassen.

Allerdings finde ich diese Blitzer nicht gut. Das ist mit Sicherheit extrem unangenehm wenn jemand mit diesen Blitzdingern im Rückspiegel auftaucht!

Im schlimmsten Fall Entzug der Betriebserlaubnis, Abschleppkosten, Wiederzulassung beim TÜV, paar Punkte in Flensburg und ein paar Hundert Euro Strafe. Natürlich könnten sie dich auch nur einfach verwarnen und einen Mängelbericht ausstellen. Dazu müssten sie aber sehr viel gute Laune haben.

Das sie nicht STVo konform sind ist mir schon klar. Aber alle aktuellen Rettungswagen haben blaue Flashlights vorne dran. Die alten haben sogar ein Relais drin, dass das Fernlicht blinkt.

Des wegen komm ich auf den Gedanen

Rettungsfahrzeuge sowie Streifenwagen etc. haben ja auch Sonderrechte.

Du darfst ja genausowenig ein Blaulicht auf dein Dach setzen und damit rumfahren.

Verwendest du die Flashlights im Straßenverkehr, erlischt die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz. 3 Punkte in Flensburg und eine saftige Geldstrafe drohen.

@M@rtin: SChon klar mit den Sonder- und Wegerechten. wollte Masterblaster nur sagen, dass sie nicht so unangenehm sind wie er sie sich vorstellte.

Muss mal bei Gelegenheit nen Vid drehen, wie unser RTW mit alln lichter an aussieht.

@M@rtin: Blau bzw. Gelbes blinklicht zeigen ja an das ich Wegerecht habe, also hinkt der Vergleich. Übrigens ist das dann Wegerecht und kein Sonderrecht.

Aber wie sieht das mit weißen Blinklicht, ähnlinch einer dauer Lichthupe aus? Dieses zeigt kein Wegerecht an.

Nein, ich meinte es nur darauf bezogen, die Einsatzfahrzeuge haben das Sonderrecht, sich solche Leuchten ans Fahrzeug zu montieren.

Alle anderen Verkehrsteilnehmer nicht.

Denn trotz alledem, so ein Flashlight kann schon zu Verwirrungen führen, deshalb ist es nicht Straßenzugelassen und man bekommt es in 99% der Fälle auch nicht per Einzelabnahme durch den TÜV.

Ich kenne nur einen Straßenzugelassenen Sonderfall, und das war der Pace-Car Pick Up Ford F150 aus der "V8 Star" Serie. Der war straßenzugelassen und hatte sowohl gelbe Rundumleuchten auf dem Dach als auch Flashlights.

Ich denke aber er musste die Auflage erfüllen, die Dinger nur auf der Rennstrecke anzuschalten. Hätte man ihn auf der Straße damit erwischt, wären die gleichen Strafen zu erwarten wie für Fahrzeuge, die dies von vornherein nicht eingetragen bekamen.

evtl. hjatte er es auch nicht eingetragen.

Obwohl, da kommt mir gerade, meinen Informationen nach reicht schon die blosse Feststellung, dass solche Leuchten am Fahrzeug verbaut sind, zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Also doch Sonderfall. :D

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo poluxx,

 

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