Zitat:
Zitat von Tiescher Moin,
Glueckwunsch!
Aber sicherlich nutzt Du den Wagen auch jetzt schon in Deutschland, weil er doch bestimmt auf irgendeinen freundlichen Schweizer zugelassen ist, der ihn Dir, voellig legal, bis zu 6 Monate in Deutschland ausleiht, oder? (Oder waren es 3 Monate? Egal, jedenfalls diese Saison).
Gruss Bjoern |
Hi Björn,
das kannste leider total vergessen

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Wenn ein Deutscher ein Fahrzeug mit schweizer Zulassung in Deutschland bewegt und in eine Kontrolle gerät, ist dies schon Steuerhinterziehung und das Fahrzeug wird sofort beschlagnahmt bzw. muß sofort verzollt werden........Amen.
Legal kannst du das Auto von einem schweizer Bürger über die Grenze fahren lassen und in Deutschland dann die vorher beim Straßenverkehrsamt besorgten Kurzzeitkennzeichen montieren

........wenn du die Zöllner ärgern möchtest machst du das auf Deutscher Seite vor deren Nase.
Klingt total bescheuert.......ist aber so, meine Heimat
Ciao
Micha