| hm - da währe ich mir nicht so sicher - der Kaufvertrag eines Veyron ist etwas ganz besonderes!
Dort stehen auch Dinge wie Vorkaufsrecht, Wartungspflicht...
Einen Veyron bekommt ja auch nicht jeder!
Und wenn man die Gesamtheit des Fahrzeugs als Kunstwerk definiert, darf man Veränderungen sehr wohl Vertraglich verbieten!
Ich kenne zwar jetzt keinen Fall aus der Automobilbranche, aber warum sollte das nicht Vergleichbar mit dem Lerther Bahnhof sein?
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Schön wars! Danke! DOS 2008 |