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Thema: Enzo-Bilder!
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Alt 09.12.2006, 14:58   #18 (permalink)
CAR Élite
 
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CAR Élite wird schon bald berühmt werden
Zitat:
Zitat von Lamberko
Ein "Copyright" gibt es hier nicht....hier sagt man "Urheberrecht". Dieses Urheberrecht ist nicht übertragbar oder veräußerbar. Es können lediglich Nutzungsrechte an andere (zahlende) Personen etc. vergeben werden. Das Urheberrecht verbleibt dennoch beim Urheber/Verfasser/Autor.

Nutzungsrechte können exklusiv oder auch mehrfach vergeben werden. Beim Architekten gibt es ähnliches. Den bezahle ich für einen Hausentwurf. Trotzdem besitzt er nach Fertigstellung die Rechte an diesem Entwurf. Will ich dieses Haus nochmal exakt genauso bauen, dann kann der Architekt erneut ein Honorar fordern...auch wenn er diesmal überhaupt nix mit der Hütte zu tun hat. Ist eben sein geistiges Eigentum. Er kann den Entwurf dieses "Einzelstückes" sogar beliebig oft weitervertickern, wenn ich nicht ein exklusives Nutzungsrecht vereinbart...und bezahlt...habe!

Jetzt aber wieder BTT: "Grandiose Enzo-Bilder!"
Sorry wenn ich widerspreche und jetzt bestimmt wieder rote Bobbel kassiere...aber das Wort Urheberrecht = Copyright. Das ist englisches Rechtsvokabular und exakt gleich, es gibt keinen anderen Ausdruck dafür im Englischen der mir bekannt wäre.

Das mit den Nutzungsrechten ist so korrekt. Man kann aber sehr wohl auch ALLE Rechte an einem Foto abtreten (so in etwa wie früher "Übereignung der Negative"), womit sich das Thema "Urheberrecht/Copyright" eigentlich erledigt hat, weil man sich zur dauerhaften Abgabe aller Nutzungs- und Veräußerungsrechte verpflichtet. Man gibt also im Prinzip alles ab und hat dann von seinem Urheberrecht, das tatsächlich nicht veräußerbar ist, gar nichts mehr. Das wird in der Praxis sogar recht häufig angewendet, weil es erheblich mehr Geld bringt beim Verkauf der Fotos, da z.B. im Bereich der Fahrzeugfotografie eine temporäre Einwilligung in die Nutzung und Verbreitung des eigenen Bildes meist wenig Sinn macht, weil sich die Entwicklung ja ständig im Wandel befindet und Fotos nach 3-4 Jahren gar nicht mehr benötigt werden / keiner mehr Interesse daran hat.

Bei exklusiven Veranstaltungen, z.B. auf Privatgrund / mit privaten Motiven: Du hast zwar Dein Copyright an den dort gemachten Fotos, eine Veröffentlichung oder weitere Verwendung außerhalb des privaten Bereichs ist jedoch nur mit Genehmigung des Veranstalters zulässig, wenn es diesbezüglich vorher eine Abmachung gab (z.B. in der Akkreditierung). Insofern hast Du eigentlich keine "Rechte" mehr am Foto bzgl. Veröffentlichung, die nützbar sind. Rechtlich aber sehr schwammig definiert, gibt da immer wieder Streit.

Falls Harry also keinen schriftlichen Vertrag hat, könnte er nur auf sein Recht als Veranstalter pochen (auch hier geht aber nichts ohne Akkreditierungsvorgaben), da er möglicherweise keine Fotografen auf dem Flugplatz (oder was das ist) zugelassen hat bzw. nur unter der Voraussetzung, dass sämtliches dort gemachtes Material ihm gehört.

Bzgl. dem Rest: http://www.law-blog.de/category/fotorecht/

Wollte das nur richtig stellen

Offtopic Ende? Enzo-Fotos weiter!


Für mich eine der besten Serien von Herrn Schreyer für Novitec Rosso:




Geändert von CAR Élite (09.12.2006 um 15:41 Uhr).
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