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Zitat von dinokart Eigentlich reicht für die Eintragung der Felgen ein Festigkeitsnachweis des Felgenherstellers. Wenn dann noch der Abrollumfang stimmt, dann testet der TÜV- Mann noch die Freigängigkeit und einem Eintrag sollte nichts mehr im Wege stehen. So war es jedenfalls bei mir. |
Einen Festigkeitsnachweis wird man für die Serienfelgen 348 sicher nicht bekommen, bei Deinen 3-teiligen sieht es schon anders aus, weil das eine gängige Zubehörfelge ist.