| Eigentlich reicht für die Eintragung der Felgen ein Festigkeitsnachweis des Felgenherstellers. Wenn dann noch der Abrollumfang stimmt, dann testet der TÜV- Mann noch die Freigängigkeit und einem Eintrag sollte nichts mehr im Wege stehen. So war es jedenfalls bei mir.
__________________ Grüße Dieter meine Garage |