| @alex
Du hast völlig Recht, defacto habe ich sogar 24 Monate Gewährleistung, da der Verkäufer die gesetzl. Gewährleistung(24M) nicht im Vertrag eingeschränkt hat. Aber rechtlich gilt ab 6 Monaten die Umkehrbeweislast, d.h. ich muss nachweisen, dass der Fehler schon bei der Auslieferung angelegt war. Und erfahrungsgemäss ist das kaum möglich und der Verkäufer in den meisten Fällen auf der besseren Seite. Bis 6 Monaten ist es umgekehrt, da muss der Verkäufer beweisen, dass der Fehler bei Auslieferung noch nicht angelegt war, sondern von mir verursacht wurde. Das wiederum ist dann für Ihn fast unmöglich.So isses und darum besteht eigentlich eine Garantie nur für 6 Monate
Beste Grüsse
HolgerX |