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Steuerreform für Unternehmen (Agenda 2010)


Gast Tapp

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Hallo beisammen,

Ich muss eine knappe Übersicht über die Änderungen der Unternehmenssteuerreform (Agenda 2010) anfertigen. Mein Problem ist allerdings, dass es überall so theoretisch und fachmännisch beschrieben wird, dass ich als Laie nicht richtig durchblicke.

Folgendes:

-pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer in Höhe des 2,0 fachen Gewerbesteuermessbetrages in Verbindung mit der ertragssteuerlichen Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer. (also: Befreiung von Gewerbesteuer)...aber warum genau?!:???:

- Körperschaftsteuer ist von 30% für ausgeschüttete und 40% für einbehaltene Gewinne auf einheitlich 25 % gesenkt worden.

-Beibehaltung der Ansparabschreibungen für Neuinvestitionen von kleinen und

mittleren Unternehmen

- Erhöhung des Freibetrages für Betriebsveräußerungen von 30.680 € auf 45000€

-Gewinne können aus Veräußerungen von Anteilen der Kapitalgesellschaften bis zu einem Höchstbetrag von 500.000€ steuerfrei für späteres Wiederanlegen einstellen

-Körperschaftssteuer von 25% auf 19%

-20 % aller privaten Erhaltungs- bzw. Modernisierungsaufwendungen bis zu einer Höhe von 3000€ (also max. 600€) von Einkommenssteuer abziehbar (Frist: 2 Jahre )

So nun brauche ich eure Hilfe. Kann mir das jemand auf verständlicher Weise schreiben?? Es ist klar, dass dadurch die Angebotsseite entlastet werden soll, aber wie genau ist für mich viel zu komplex beschrieben.:-(((°

Danke

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-pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer in Höhe des 2,0 fachen Gewerbesteuermessbetrages in Verbindung mit der ertragssteuerlichen Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer. (also: Befreiung von Gewerbesteuer)...aber warum genau?!:???:

Du wirst nicht befreit. es geht nur darum, dass die gezahlte Gewerbesteuer, quasi in doppelter Höhe als betriebsausgabe geltend gemacht werden kann und dadurch sinkt die Einkommensteuer.

- Körperschaftsteuer ist von 30% für ausgeschüttete und 40% für einbehaltene Gewinne auf einheitlich 25 % gesenkt worden.

Das ist quasi die pauschale Steuer einer Kapitalgesellschaft. (AG und Gmbh)

-Beibehaltung der Ansparabschreibungen für Neuinvestitionen von kleinen und

mittleren Unternehmen

Du kannnst als Unternehmer Geld zurücklegen und dies steuerlich als Ausgabe geltend machen. Innerhalb von 2 Jahren muß dei Investition erfolgen. bei Neugründungen innerhalb von 5 jahren. So können in guten Jahren die Gewinne gedrückt werden ohne das man direkt im gleichen Jar investieren muß.

- Erhöhung des Freibetrages für Betriebsveräußerungen von 30.680 € auf 45000€

-Gewinne können aus Veräußerungen von Anteilen der Kapitalgesellschaften bis zu einem Höchstbetrag von 500.000€ steuerfrei für späteres Wiederanlegen einstellen

Ich denke das erklärt sich von selbst. Wer höhere Freibeträge hat, bei dem wird erst später Steuer fällig.

-20 % aller privaten Erhaltungs- bzw. Modernisierungsaufwendungen bis zu einer Höhe von 3000€ (also max. 600€) von Einkommenssteuer abziehbar (Frist: 2 Jahre )

alle handwerklichen Modernisierungs- und Erhaltungsarbeiten, und zwar am Haus, in der eigenen Wohnung also nicht nur vermietet wie bisher --- und auch auf dem Grundstück, im Garten. Dabei gibt es jedoch eine Mindestgrenze. Mann kann bis zu 3.000 Euro im Jahr beim Finanzamt geltend machen und bekomme dafür eine Steuerersparnis von 20 Prozent, also bis zu 600 Euro im Jahr."

Nur Arbeitskosten können geltend gemacht werden, kein Material egal ob selbst gekauft oder vom handwerker geliefert.

Detaillierte Rechnung inklusive Bankbeleg

Das gleich gilt für Ersatzteile: "Also wenn z.B. der Heizkörper tropft und muss ersetzt werden, dann kann ich den Ein- und Ausbau geltend machen, nicht aber den neuen Heizkörper selbst." Deshalb sollte man bei der Handwerkerrechnung genau darauf achten, was drin steht: "Wichtig ist, dass die Rechnung spezifiziert ist, das nicht pauschal draufsteht, ich habe etwas getan, sondern das draufsteht, ich habe soviel Material- und soviel Arbeitslohn bekommen. Und ganz wichtig ist: Ich brauche einen Bankbeleg. Es reicht also nicht, dass ich dem Handwerker das Geld bar in die Hand drücke, dass er mir quittiert, ich habe es erhalten oder auch ein Scheck reicht nicht - ich brauche einen Bankbeleg." Das kann zum Beispiel der Kontoauszug sein – oder der Überweisungsbeleg mit dem Stempel der Bank

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