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  1. #41

    Mitglied seit
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    Niederrhein
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    2.472
    Es gibt noch bis zum Januar eine Petition für dieses Thema:

    https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8308

    "Text der Petition

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.

    Begründung

    Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.
    Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.
    "

  2. #42

    Mitglied seit
    24.10.2006
    Ort
    Stein
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    98
    Nachfolgend ein Artikel in der c´t welcher die Situation absolut treffend beschreibt :

    Neue Dimensionen beim Missbrauch des Urheberrechts / Die Abmahn-Industrie macht Kasse

  3. #43
    Avatar von double-p
    Mitglied seit
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  4. #44
    Moderator Avatar von M. Raines
    Mitglied seit
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    2.332
    Ja, das hatten wir heute Mittag im Büro auch gesehen.

  5. #45
    Fuhrpark/Sig. Wächter Avatar von mecki
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    http://www.heise.de/newsticker/meldu...ge-922558.html

    Gericht stellt Erlösmodell der Abmahn-Industrie in Frage

    Ein Urteil (PDF ) des Amtsgerichts (AG) Frankfurt (Az. 31 C 1078/09) vom 29. Januar 2010 könnte das lukrative Erlösmodell mit Massenabmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen ins Wanken bringen. Der Amtsrichter verweigerte dem abmahnenden Anwalt die Erstattung der eingeforderten Gebühren durch den Abgemahnten.
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    Dieser stellt ein Resümee aus dem Jahr 2009 dar und zeigt Trends und Prognosen auf, wie sich die Sicherheitslage im Internet im Jahr 2010 entwickeln könnte.
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    Im vorliegenden Fall hatte der Frankfurter Rechtsanwalt Udo Kornmeier wegen eines Download-Angebots in einer Tauschbörse abgemahnt. Mandatiert wurde er vom Unternehmen DigiProtect, das nicht nur IP-Adressen von Tauschbörsennutzern erhebt, sondern auch als Inhaber von Nutzungsrechten für einzelne Musikstücke in Tauschbörsen fungiert. Als der Abgemahnte die Zahlung einer Pauschalabgeltung für Schadensersatz und Anwaltshonorar in Höhe von 450 Euro verweigerte, klagte DigiProtect auf Erstattung der Anwaltsgebühren in voller Höhe (651,80 Euro).

    Das Gericht würdigte bei seiner Entscheidungsfindung offensichtlich neue Erkenntnisse, über die auch c't ausführlich berichtet hat: Einem im November im Web aufgetauchten Fax zufolge, das allem Anschein nach Anwalt Kornmeier im März 2008 an die britische Kanzlei Davenport Lyons geschickt hatte, stellte Kornmeier nicht wie üblich für jeden Einzelfall die entstandenen Kosten in Rechnung, sondern rechnete seine Einschaltung allem Anschein nach pauschal ab.

    Dies bestätigte Kornmeier mittlerweile in einer eidesstattlichen Versicherung gegenüber dem Landgericht Frankfurt. Seiner Mandantin DigiProtect sei es wegen der Vielzahl von Abmahnschreiben aus wirtschaftlichen Gründen unmöglich, für jeden einzelnen Fall eine anwaltliche Vergütung auf Basis einer 1,3-Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu bezahlen. Experten folgern aus dieser Aussage schon seit längerem, dass Kornmeier gegenüber den Abgemahnten nicht die hohen Gebühren nach dem RVG, sondern nur die tatsächlich vom Auftraggeber erstatteten Kosten verlangen darf.

    Dieser Argumentation folgte nun das AG Frankfurt. DigiProtect sei kein erstattungsfähiger Anspruch in Höhe von 651,80 Euro entstanden, erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Das Unternehmen könne allenfalls einen Schaden "gemäß der sich aus dem geschlossenen Beratungsvertrag ergebenen Vermögenseinbuße" geltend machen. Weil weder DigiProtect noch Kornmeier aber die Vereinbarung offenlegten, sei die Klage abzuweisen gewesen.

    Sollte diese Argumentation des Gerichts auch bei anderen, ähnlich agierenden Protagonisten Anwendung finden, könnte dies das "Geschäftsmodell" der Massenabmahner in der bisherigen Form zunichte machen. Die abmahnenden Rechtsanwälte dürften das Interesse daran verlieren, wenn ihnen die Möglichkeit entzogen würde, hohe Summen nach Gebührenordnung zu kassieren, die ihnen laut AG Frankfurt nicht zustehen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (hob)

  6. #46
    Fuhrpark/Sig. Wächter Avatar von mecki
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    Achtung: Betrügerische Abmahnungen im Umlauf

    http://www.shopbetreiber-blog.de/201...gen-im-umlauf/

    mecki

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