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Kilometergeld, Zeit- und Spesenabrechnung?


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Gibt es in Deutschland eine Art "amtliches Kilometergeld"?

In Ö. beträgt es 35 Cent pro Kilometer und wird Mitarbeitern ausbezahlt, die mit ihren privaten Autos dienstliche Fahrten erledigen müssen (z. B. zu Schulungen etc.). Damit werden alle Kosten für das Auto abgegolten! Gibt es das auch in D. und wenn ja, wie viele Cent umfasst es und wie nennt sich dieser Begriff genau (wohl kaum "amtliches Kilometergeld" :D )?

Weiters interessiert mich, wie in D. der Faktor Zeit abgerechnet wird. In Ö. geschieht das in Form von Halbtages- oder Tages-Diäten.

Ich brauche diese Informationen relativ dringend als Anhaltspunkte für eine Abrechnung.

Danke für Euren Input!

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Hallo Helmut,

es gibt für Arbeitnehmer in Deutschland eine Fahrtkostenpauschale, die grob so funktioniert:

Ich rechne pro gefahrenem Kilometer z.B. 0,20 Cent ab und komme bei einer einfachen Fahrt zur Arbeit auf 10 km das heißt es werden am Tag 2 Euro abgerechnet. Das ganze mal 200 Arbeitstage ergibt 400 Euro. Auf diese bekomme ich vom Finanzamt nur die Steuern erstattet, die ich aufgrund meiner Steuerklasse aufs Einkommen gezahlt habe.

Als Beispiel Steuersatz 30 % = Erstattung 120 Euro.

Das Fachwort heißt: Entfernungspauschale

Das ganze hat nur 2 Haken:

1. Pro Arbeitstag können Sie für die ersten zehn Entfernungskilometer jeweils 0,36 Euro absetzen, für jeden weiteren Entfernungskilometer 0,40 Euro. Bei einer Fünf-Tage-Woche akzeptiert das Finanzamt maximal 225 Tage im Jahr. Ebenso wird nur die einfache Strecke akzeptiert, der Rückweg ist quasi mit eingerechnet.

2. Bei jedem Arbeitnehmer werden die Aufwendungen erst anerkannt wenn er insgesamt im Jahr über 920 Euro kommt. Das heißt aber, dass die 920 Euro trotzdem nachgewiesen werden müßen.

(Also geht der Arbeitnehmer im o.a. Beispiel bezüglich einer Erstattung auch unter Berücksichtigung der realen 0,36 Cent pro Kilometer leer aus)

Wenn ein Angestellter Mitarbeiter einer Firma mit dem Privat PKW zum Dienstseminar fährt, dann kann er je nach Firma von garnichts bis hin zu unterschiedlich viele Spesen absetzen und bekommt diese mit dem Einkommen von der Firma erstattet. Das ganze ist aber gesetzlich nicht geregelt sondern immer nur eine individuelle Vereinbarung der Firma mit dem Mitarbeiter und hat mit den täglichen Regelfahrtkosten übers Finanzamt wie im Beispiel o.a. nichts zu tun.

Bei mir als Freiberufler oder selbstständigem zahlen die Auftraggeber je nach Vereinbarung i.d.R. einen Satz von 0,30 Cent pro Kilometer an Fahrtkosten oder einen festen Satz je nach Vereinbarung. Das heißt meine Rechnung wird um diesen endgültigen Betrag erhöht. Mit der o.a. Reglung hat das nix zu tun, das Auto wird beim selbständigen anders fürs Finazamt abgerechnet. Der Faktor Zeit wird auch nur dann abgerechnet wenn ich es beim Kunden durchsetzen kann was natürlich dann imme eine Einzelfallentscheidung ist. Bei Arbeitnehmern gibt es so etwas grundsätzlich nicht. Wer weit fährt und viel Zeit aufwendet ist selbst Schuld....:(

Die Pendlerpauschale, wie sie in Ö. genannt wird, habe ich gar nicht erwähnt, denn das ist wieder ein ganz anderes Kapitel.

Das heißt, wenn ich es richtig verstanden habe, dass es in D. keine gesetzlichen Bestimmungen gibt, wieviel Kilometergeld Mitarbeitern an Vergütung für ihren Aufwand zusteht, wenn sie mit ihrem Privatauto eine Dienstfahrt unternehmen. Die Beträge liegen bei etwa 30 bis 36 Cent bzw. werden individuell vereinbart...

In Ö. können Mitarbeiter übrigens Reisekostenabrechnungen machen, die auf gesetzlichen (Mindest)-Bestimmungen* basieren. Das betrifft sowohl die Kosten für's Auto (Kilometergeld) als auch die Zeit (Diäten = Taggeld).

Das gilt natürlich nicht für die tägliche Fahrt in die Arbeit, sondern nur, wenn eine Dienstreise zu absolvieren ist, für die man vom Arbeitgeber eingeteilt wird. Das betrifft meist Fahrten zu Weiterbildungsseminaren etc.

* daher auch der Begriff "amtliches Kilometergeld"...

Das heißt, wenn ich es richtig verstanden habe, dass es in D. keine gesetzlichen Bestimmungen gibt, wieviel Kilometergeld Mitarbeitern an Vergütung für ihren Aufwand zusteht, wenn sie mit ihrem Privatauto eine Dienstfahrt unternehmen. Die Beträge liegen bei etwa 30 bis 36 Cent bzw. werden individuell vereinbart...

So ist es :-))!

Ein Arbeitgeber kann theoretisch 1 oder mehr Euro pro km zahlen wenn er will.

Meistens liegen bei großen Firmen Betriebsvereinbarungen vor, die zwischen Firmenleitung und (wenn vorhanden) Betriebsrat die Regeln und Sätze für die entsprechende Firma beschließen. Hier sind dann auch Haftungsfragen bei Unfällen etc. geregelt. Aber wie gesagt immer von Firma zu Firma individuell.

  • 3 Wochen später...

Ich kram das noch 'raus:

Gibt es denn irgendeinen Richtwert, oder kann jemand mal sagen, was üblicherweise gezahlt wird?

Ich frage, weil ich ab August recht viel mit meinem eigenen PKW für meine Zivildienststelle unterwegs sein werde.

Meinem Dienstellenleiter schweben 20ct/km vor, was ich für einen schlechten Scherz halte, das ist gerademal ein grosszügiges Spritgeld, dafür werde ich definitiv nicht fahren.

Gruß

Christian

[AngryAngel][']Ich kram das noch 'raus:

Gibt es denn irgendeinen Richtwert, oder kann jemand mal sagen, was üblicherweise gezahlt wird?

Ich frage, weil ich ab August recht viel mit meinem eigenen PKW für meine Zivildienststelle unterwegs sein werde.

Meinem Dienstellenleiter schweben 20ct/km vor, was ich für einen schlechten Scherz halte, das ist gerademal ein grosszügiges Spritgeld, dafür werde ich definitiv nicht fahren.

Gruß

Christian

Hallo Christian,

tatsächlich gibt es eine Regelung - die findet sich im BRKG (Bundesreisekostengesetz). Der Fachausdruck hierfür lautet "Wegstreckenentschädigung". Viele Unternehmen (wir auch) rechnen ausschließlich darüber ab! Desweiteren sind auch die Reisekostenprogramme "standardisiert".

Mehr Info zu Reisekostenpauschalen unter:

http://www.uni-goettingen.de/docs/07a7ae734f32b778b2a196ecf7fdaabb.pdf

Dort schau' mal in § 6 - dort ist alles bis ins Detail erläutert.

Grundsätzlich sind freie Unternehmer nicht am BRKG gehalten - die meisten tun es aber!

Zivildienst ist öffentlicher Dienst und dort ist (fast) alles geregelt.

Zum Nachlesen Seite des BBundesamtes für Zivildienst.

§ 35 ZDG: Fürsorge; Geld- und Sachbezüge; Reisekosten; Urlaub

(1) Auf den Dienstpflichtigen finden, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, in Fragen der Fürsorge, der Geld- und Sachbezüge, der Reisekosten sowie des Urlaubs die Bestimmungen entsprechende Anwendung, die für einen Soldaten des untersten Mannschaftsdienstgrades, der auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leistet, gelten.

Der monatliche Mobilitätszuschlag beträgt 0,51 € je Kilometer der einfachen Entfernung, insgesamt jedoch höchstens 204,00 € (entspricht 400 Kilometer).

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